Hallo,
ich brauche mal wieder Denkhilfe
Mein Großonkel ist 1901 in Württemberg geboren und als 14jähriger als Schäfer nach Ostpreußen gegangen. Dort hat er gelebt, geheiratet und ein Kind gezeugt, alles vor dem 2.WK. Dann wurde er "vom Russen verschleppt" und 1946 für tot erklärt. Nun meine Überlegungen:
Wenn er für tot erklärt wurde, geht dieser Hinweis doch auch an das Standesamt des Geburtsortes - oder? Oder nur dahin, wo er zuletzt gelebt hat?
Und - ganz blöde Frage - wenn er 1946 für tot erklärt wurde, kann seine Witwe doch nicht 1943 wieder geheiratet haben, oder?
Ich stehe mir grade selbst auf dem Schlauch... LG von Katrin
ich brauche mal wieder Denkhilfe

Mein Großonkel ist 1901 in Württemberg geboren und als 14jähriger als Schäfer nach Ostpreußen gegangen. Dort hat er gelebt, geheiratet und ein Kind gezeugt, alles vor dem 2.WK. Dann wurde er "vom Russen verschleppt" und 1946 für tot erklärt. Nun meine Überlegungen:
Wenn er für tot erklärt wurde, geht dieser Hinweis doch auch an das Standesamt des Geburtsortes - oder? Oder nur dahin, wo er zuletzt gelebt hat?
Und - ganz blöde Frage - wenn er 1946 für tot erklärt wurde, kann seine Witwe doch nicht 1943 wieder geheiratet haben, oder?
Ich stehe mir grade selbst auf dem Schlauch... LG von Katrin
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