Für tot erklärt

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  • KatrinWe
    Erfahrener Benutzer
    • 07.03.2010
    • 213

    Für tot erklärt

    Hallo,

    ich brauche mal wieder Denkhilfe

    Mein Großonkel ist 1901 in Württemberg geboren und als 14jähriger als Schäfer nach Ostpreußen gegangen. Dort hat er gelebt, geheiratet und ein Kind gezeugt, alles vor dem 2.WK. Dann wurde er "vom Russen verschleppt" und 1946 für tot erklärt. Nun meine Überlegungen:

    Wenn er für tot erklärt wurde, geht dieser Hinweis doch auch an das Standesamt des Geburtsortes - oder? Oder nur dahin, wo er zuletzt gelebt hat?
    Und - ganz blöde Frage - wenn er 1946 für tot erklärt wurde, kann seine Witwe doch nicht 1943 wieder geheiratet haben, oder?

    Ich stehe mir grade selbst auf dem Schlauch... LG von Katrin
    Suche :vorfahren:


    Eise(n)braun, aus dem Remstal in alle Himmelsrichtungen gewandert. Suche alle Infos, die mit diesem Namen zu tun haben
  • Edeltraud
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2010
    • 354

    #2
    Eigentlich geht dann auch eine Meldung an das Standesamt des Geburtsortes. Jedoch weiß ich nicht, ob dass so kurz nach dem Krieg auch so gehandhabt wurde.

    Die Witwe konnte nicht bereits 1943 wieder geheiratet haben, da ihr Ehemann da noch als lebend galt.

    Woher hast du denn den Hinweis über die Toderklärung deines Großonkels? Es könnte ja sein, was ich allerdings nicht glaube, dass der Eintrag nachträglich gemacht wurde und er in der Tat 1943 bereits verstorben war.
    Schönen Gruß aus Berlin
    Edeltraud

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    • gudrun
      Erfahrener Benutzer
      • 30.01.2006
      • 3265

      #3
      Hallo,

      ich glaube eher, daß die Ehe geschieden wurde und die Frau nach der Scheidung eine neue Ehe einging.
      Ich würde mir die beiden Heiratsurkunden besorgen, vielleicht steht da ja was drauf. Die Schwierigkeit ist hier nur, daß es nicht die direkte Linie ist und das Datum der zweiten Heirat noch in die Datenschutzzeit fällt.
      An die Sterbeurkunde könntest Du allerdings gelangen, das würde ich mal als erstes versuchen.
      Vielleicht bringt auch die Geburtsurkunde etwas Licht ins Dunkel. Die ist ja auch schon frei.

      Viel Erfolg
      wünscht
      Gudrun

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      • Carlton

        #4
        Hallo Katrin,

        da ist eventuell etwas durcheinander geraden in den Erzählungen. Horche doch bei den lebenden Verwandten noch einmal nach. Denn wer lässt jemananden für tot erklären, wenn er verschleppt wurde und man noch nicht weiß, ob er vielleicht doch noch lebt?

        Aber vergiss nicht die ganze Problematik der Kriegswirren!

        Normalerweise musste man mindestens 10 Jahre nach der Vermisstenmeldung warten, bevor beim zuständigen Amtsgericht die Todeserklärung beantragt werden konnte. Das zuständige Amtsgericht war dort, wo der Beantragende wohnte, also die Großtante. Hast Du denn schon einmal bei der Deutschen Kriegsgräberfürsorge geschaut, ob er dort als vermisst gemeldet war?

        Welche Urkunden oder andere Dokumentationen liegen Dir denn vor, aus denen Du die bisherigen Daten hast (Sterbeurkunde, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden usw.)?

        Gruß
        Ursula

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        • KatrinWe
          Erfahrener Benutzer
          • 07.03.2010
          • 213

          #5
          Oh je!

          Hallo und vielen Dank für die Antworten! Allerdings muss ich meine Anfrage zurücknehmen - ich habe nicht sorgfältig genug recherchiert. Die Eheschließung 1943 betraf ein anderes Paar, und ich hatte mich von plötzlichen Erfolgen so überflügeln lassen, dass das Denken ausgeschaltet war... Liebe Grüße von Katrin
          Suche :vorfahren:


          Eise(n)braun, aus dem Remstal in alle Himmelsrichtungen gewandert. Suche alle Infos, die mit diesem Namen zu tun haben

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          • Carlton

            #6
            Hallo Katrin,

            das kann doch jedem mal passieren. Aber schön, dass Du uns informierst.

            Da konnte ja nur etwas durcheinander geraten sein!

            Gruß
            Ursula

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            • lajobay
              Erfahrener Benutzer
              • 11.11.2009
              • 1287

              #7
              @KatrinWe: ich glaube,jeder von uns hier hat schon mal Daten und Personen durcheinander gebracht.Das bleibt gar nicht aus
              Bezügl. Für-Tod-Erklärung hat ja Ursula schon konkret geantwortet.Und aus eigenem Wissen kann ich noch hinzu fügen,dass in sehr vielen Familien jahrzehntelang gewartet wurde,bis endlich mal jemand den Antrag gestellt hat,eine kriegsvermisste Person für Tot erklären zu lassen.Ich erinnere mich durchaus noch,dass ich noch in den späten 80er-Jahren öfters dementsprechende Öfftl.Aufrufe oder Amts-Aushänge lesen konne. Gruss, Lars
              Grossvater *1898 in Carlsrode,Kr.Labiau
              Gesuchte FN: Jodscheit/Jodszeit/Joczatis/Joczeit etc.
              Eweleit,Graef,Willuhn
              aber auch Jodjahn und Erdmann
              (soweit aus Kr.Labiau und angrenzende Kreise)

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              • lajobay
                Erfahrener Benutzer
                • 11.11.2009
                • 1287

                #8
                Ergänzung

                Für die Toterklärung ist in D das "Verschollenheitsgesetz" von 1939 massgeblich. Die Gesetzesänderung von 1951 besagt sogar,dass wer als Angehöriger einer bewaffneten Macht ...vermisst/verschollen ist, secht Monate nach Ende des Jahres,in dem der Frieden eingetreten ist, für tot erklärt werden kann.Demnach konnten theoretisch also ab 1951 "rückwirkend" Todeserklärungen per Juli 1946 (Jahresende 1945 plus 6 Mon.) ausgesprochen werden. Das wußte ich auch nicht Hintergrund war wohl auch,z.B. Kriegswitwen (oder vermutlichen Witwen) die Wiederheirat zu erleichtern? Lars
                Grossvater *1898 in Carlsrode,Kr.Labiau
                Gesuchte FN: Jodscheit/Jodszeit/Joczatis/Joczeit etc.
                Eweleit,Graef,Willuhn
                aber auch Jodjahn und Erdmann
                (soweit aus Kr.Labiau und angrenzende Kreise)

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