In den Personenstandregistern der Standesämter ab 1940 findet man auch manchmal die DVL-Nummern. Wenn die Personen sich durch den Ausweis der DVL ausweisen.
Deutsche Volksliste Archiv
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Boha, tatsächlich: "Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland können den Antrag persönlich an einer polnischen konsularischen Stelle einreichen; die Unterschrift des Antragstellers erfordert eine Beglaubigung durch den Konsul. Es ist auch möglich, den Antrag per Post einzureichen von einem Notar oder einer anderen Person bestätigt, die befugt ist, Unterschriften gemäß dem Recht des Landes zu authentifizieren, in dem die Handlung durchgeführt wird." (Hervorhebungen im Original)Zitat von Dudas Beitrag anzeigenSteht alles schon auf der IPN-Website.
Mir ist noch etwas aufgefallen, dort steht: "Antragsformulare für Angehörige der Opfer". Ich gehe davon aus, daß die Volksdeutschen nicht als "Opfer" gelten.Suche FN: Dülge (Stettin, Lublin) / Streich und Hintz (Großpolen, Lublin) / Seeger (Elbing, Danzig und Berlin) / Havemann, Thiede und Stolz (Breslau, Bernau und Berlin).
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