Vorgehen bei Auskunftsersuchen Standesamt

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  • Mitteleuropäer
    Erfahrener Benutzer
    • 08.11.2011
    • 129

    #91
    Hallo Ex-DeutschLehrer und Rionix,

    in Euern Beiträgen sehe ich einen Widerspruch. Klappt es nach wie vor nach der Variante Formular+Geld+Verwandtschaftsnachweis (Beitrag 89) oder ist das nicht mehr / nur noch mit Beglaubigung möglich (Beitrag 83)?

    Danke
    Mitteleuropäer

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    • rionix
      Erfahrener Benutzer
      • 24.03.2010
      • 1198

      #92
      Tach Mitteleuropäer,

      mir ist auch nur über das Forum bekannt, daß für Anträge welche die Ausstellung von Urkunden etc. betreffen, eine Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag erforderlich ist. Die entsprechende gesetzliche Grundlage kenne ich nicht. Ich habe in diesem Jahr bereits mehrfach Kopien aus Personenstandsbüchern bekommen ohne daß jemand eine beglaubigte Unterschrift haben wollte. Ich würde sagen: Versuch macht kluch!

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      • Mitteleuropäer
        Erfahrener Benutzer
        • 08.11.2011
        • 129

        #93
        Hallo Rionix,

        danke für den hilfreichen Kommentar, dann werde ich mein Glück tatsächlich mal versuchen...

        Viele Grüße
        Mitteleuropäer

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        • rionix
          Erfahrener Benutzer
          • 24.03.2010
          • 1198

          #94
          Alles klaro, viel Erfolg! Eine Bitte: wenn Du als Antwort bekommst daß eine beglaubigte Unterschrift erforderlich sei, stelle mal bitte die im Schreiben sicherlich aufgeführte gesetzliche Fundstelle hier ins Forum!

          Kommentar

          • Mitteleuropäer
            Erfahrener Benutzer
            • 08.11.2011
            • 129

            #95
            ...mach ich natürlich, auch wenn mir natürlich eine andere Antwort lieber wäre.

            Brief geht wohl noch diese Woche raus.

            Gruß
            M.

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            • Dinchen84
              Benutzer
              • 06.01.2014
              • 90

              #96
              Hallo zusammen,

              ich habe mir jetzt alles durchgelesen und bin total verwirrt ... ...
              Mein Opa wurde in Görkau Kreis Komotau 1923 geboren. Welches Standesamt ist denn hier für zuständig? Wo finde ich die Adresse?

              habe ich das richtig verstanden,dass ich die pdf-Datei ausfülle zusammen mit 100 CZK und dem Nachweis,dass ich mit der Person,von welcher ich die Urkunde beantrage verwandt bin?

              Entschuldigt bitte,wenn ich noch mal genau nachfrage und schon mal vielen Dank

              schöne Grüße aus Düsseldorf
              "Wer seine Wurzeln nicht kennt, hat keinen Halt."

              Auf der Suche nach Johann Friedrich Segebrecht *ca 1798 in Faulenrost

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              • rionix
                Erfahrener Benutzer
                • 24.03.2010
                • 1198

                #97
                Hallo Dinchen84,

                willkommen im Forum!

                Das zuständige Standesamt findest Du zum Beispiel unter www.risy.cz > dort unter obce den gesuchten Ort eingeben.

                Für Görkau ist das Standesamt Görkau zuständig:

                Městský úřad Jirkov - Matrika
                nám. Dr. Beneše 1
                CZ 43111 Jirkov

                Ansonsten hast Du alles richtig verstanden. Und wenn du noch Fragen hast: fragen!

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                • Dinchen84
                  Benutzer
                  • 06.01.2014
                  • 90

                  #98
                  Vielen Dank für deine Antwort. Dann bin ich jetzt mal gespannt,ob das auch alles klappt.

                  "Wer seine Wurzeln nicht kennt, hat keinen Halt."

                  Auf der Suche nach Johann Friedrich Segebrecht *ca 1798 in Faulenrost

                  Kommentar

                  • Dinchen84
                    Benutzer
                    • 06.01.2014
                    • 90

                    #99
                    Nachweise habe ich jetzt alle und die CZK habe ich bestellt
                    Jetzt würde ich gerne noch wissen,ob ich ein extra Briefumschlag bei legen soll mit meiner Adresse oder übernehmen die vom Standesamt das Porto?

                    Vielen Dank
                    "Wer seine Wurzeln nicht kennt, hat keinen Halt."

                    Auf der Suche nach Johann Friedrich Segebrecht *ca 1798 in Faulenrost

                    Kommentar

                    • rionix
                      Erfahrener Benutzer
                      • 24.03.2010
                      • 1198

                      Guten Morgen,

                      nein, einen Rückumschlag brauchst Du nicht beilegen. Und in den 100.- böhmischen Kronen ist das Porto (~70.- CZK) schon mit drin. Eine sehr preiswerte Sache also...

                      Kommentar

                      • Dinchen84
                        Benutzer
                        • 06.01.2014
                        • 90

                        Vielen Dank für deine Antwort rionix ...
                        "Wer seine Wurzeln nicht kennt, hat keinen Halt."

                        Auf der Suche nach Johann Friedrich Segebrecht *ca 1798 in Faulenrost

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                        • Divi:*
                          Benutzer
                          • 02.02.2014
                          • 24

                          Hallo alle zusammen,
                          ich habe diese Antwort auf meine Nachfrage bekomme ( ich wollte Einsicht in eine Geburtsurkunde einer evtl. Tante):

                          Dobrý den,



                          Na základě doručeného emailu Vám sdělujeme následující:



                          Podle zákona č. 301/2000 Sb., o matrikách, jménu a příjmení a o změně některých souvisejících zákonů, ve znění pozdějších předpisů (dále jen zákon o matrikách), matriční úřad vydá matriční doklad, nebo povolí nahlédnout do matriční knihy a činit výpisy z nich v přítomnosti matrikáře

                          a) fyzické osobě, které se zápis týká, nebo členů její rodiny, jejím sourozencům …. (§25 odst. 1 a) zákona o matikách).

                          Doslovný výpis z matriční knihy se vydává

                          a) fyzické osobě uvedené v odstavci 1 písmeno a) (viz. výše).



                          Za členy rodiny se pro účely tohoto zákona považuje manžel, partner, rodiče, děti, prarodiče, vnuci a pravnuci (§ 8a odst. 6 zákona o matrikách).



                          Vzhledem k tomu, že nespadáte do okruhu oprávněných osob (jedná se o Vaší tetu), nelze poskytnout požadovaný zápis narození.





                          V případě, že by se jednalo o osobu, která spadá do okruhu oprávněných osob, je nutné podání žádosti v českém jazyce. Musí být doložena oprávněnost k vydání matričního dokladu (např. rodný list, oddací list ….. – doklad musí být doložen v originále nebo úředně ověřené kopii a musí mít náležitosti veřejné listiny - opatřen ověřovací doložkou „Apostille“ a úředním překladem do českého jazyka českým soudním tlumočníkem). Dále musí být za vydání matričního dokladu uhrazen správní poplatek ve výši 100 Kč.

                          Habe sie in den google-Übersetzer eingegeben. Aus der sehr gebrochen deutschen Übersetzung reimte ich mir zusammen, dass ich keine Auskunft bekomme, da keine direkte Verwandte. Diese aber mit entsprechenden Unterlagen und besagten 100 Kronen berechtigt wären. Was mir jetzt nicht so ganz klar ist, da der Satz für mich nach Übersetzung keinen Sinn ergibt: Ist eine Schwester auskunftsberechtigt? Vielleicht kann mir von euch jemand besser übersetzen als google? Das wäre furchtbar nett und würde mir sehr weiter helfen. Vielen lieben Dank schon mal im Voraus

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                          • rionix
                            Erfahrener Benutzer
                            • 24.03.2010
                            • 1198

                            Auweia, die machens Dir aber schwer. Ja, die Schwester ist auskunftsberechtigt, siehe auch Dein anderer Thread in der Plauderecke.

                            a) fyzické osobě, které se zápis týká, nebo členů její rodiny, jejím sourozencům …. (§25 odst. 1 a) zákona o matikách).
                            sourozenci = Geschwister

                            Viel schlimmer ist, daß Du entweder die Originaldokumente hinschickst oder Du die Kopien mit einer Apostille versehen läßt. In jedem Fall ist eine amtliche Übersetzung in die tschechische Sprache durch einen vereidigten Dolmetscher notwendig. Komisch ist, daß es völlig unterschiedlich gehandhabt wird. Ich glaube fast, daß es die einfachste Variante in diesem Fall wäre im nächsten Urlaub selbst hinzufahren...

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                            • Divi:*
                              Benutzer
                              • 02.02.2014
                              • 24

                              Die Geburtsurkunde meiner Mutter ist schon auf den Postweg zu mir. Da habe ich schon 10€ investiert, damit ich nicht ihre eigene wegschicken muss. Ich hoffe aber, ich bekomme sie wieder, für weitere Recherchen. Aber das mit dem amtlichen Dolmetscher ist ja heftig. Das hat mir der goolge-Übersetzer verschwiegen ...Für was soll das denn gut sein? Wollte mir mein Schreiben jetzt eigentlich von ner tschechischen Nachbarin übersetzen lassen. Meint ihr es wäre sinnvoll, es einfach mit einem höflichen netten Brief ohne amtlichen Dolmetscher zu versuchen oder ist die Gefahr zu groß, dass die Urkunde weg ist und ich trotzdem keine Auskunft kriege. Naja, vielleicht kann ich meine Mutter überreden, dass wir im Frühling mal nen Ausflug in die alte Heimat des Opas machen... Danke für deine schnelle Antwort

                              Kommentar

                              • rionix
                                Erfahrener Benutzer
                                • 24.03.2010
                                • 1198

                                Hallo Divi,

                                gerne.

                                Zitat von Divi:*
                                Aber das mit dem amtlichen Dolmetscher ist ja heftig. Das hat mir der goolge-Übersetzer verschwiegen
                                In der Mail vom Standesamt steht es:

                                a úředním překladem do českého jazyka českým soudním tlumočníkem
                                ...und amtlicher Übersetzung in die tschechische Sprache durch einen Gerichtsdolmetscher.

                                So würde ich das übersetzen, aber ich denke das paßt. Frag mal Deine Nachbarin was die sagt.

                                Viel Erfolg!
                                Zuletzt geändert von rionix; 04.02.2014, 16:19.

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