Zu welchen Landkreise zwischen 1939 und 1945?

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  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 17260

    #16
    So wie Du Sudetenland einordnest, auf Ebene 4, ist es sinnvoll.
    Auf die gleiche Ebene könnte man eventuell die Oberlandratsbezirke (Protektorat Böhmen u. Mähren) einordnen. Im Sudetenland gab es diese Verwaltungsebene ja nicht, so dass es kein Überschneidungsproblem gäbe, obwohl beide auf Ebene 4 liegen.,

    Ich empfehle allerdings die aufwändige Arbeit des Ermittelns historischer Verwaltungsstrukturen nicht ausarten zu lassen. Es wäre also einfacher im Protektorat Böhmen u. Mähren die Oberlandratsbezirke wegzulassen, u. nach folgendem Schema zu verfahren:

    1. Ortsteil
    2. Hauptort
    3. Politischer Bezirk
    4. Protektorat Böhmen u. Mähren
    5. Tschechische Republik
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 18.08.2024, 07:13.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Markus74
      Erfahrener Benutzer
      • 18.08.2021
      • 172

      #17
      Gelöst

      Kommentar

      • Vinzenz
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2010
        • 175

        #18
        Guten Abend Markus,

        der Ortsteil Zbudow gehörte 1938-1945 zum Protektorat.
        Angemerkt sei, der überwiegend deutschsprachige Ortsteil von Klösterle, das Dorf Čihak (1880: 123 deutschsprachige Einwohner von 149 Einwohnern) gehörte jedoch zum Sudetenland und wurde bei Böhmisch Petersdorf eingemeindet, deshalb zugehörig zum Landkreis Grulich.
        Das war von 1938 seit dem Anschluss die administrative Zuordnung bis zum Ende des Deutschen Reiches 1945.

        Klösterle hatte bis 1938 diese Ortsteile:
        1. Čihak
        2. Erlitz 1. Anteil
        3. Jedlina (auch im Deutschen Tanndorf genannt)
        4. Klösterle
        5. Lhotka (früher Lhota)
        6. Zbudow

        Zuvor war der Politische Bezirk Senftenberg in drei Gerichtsbezirke gegliedert:
        1. GB Grulich
        2. GB Rokitnitz (im Adlergebirge)
        3. GB Senftenberg

        Wenn also frühere Daten vor der Zeit des Deutschen Reichs in die Datensammlung (Stammbaum) aufgenommen werden, müsste man jeweils den aktuellen administrativen Zustand abbilden
        (1. Tschechoslowakei mit Politischen Bezirken und Gerichtsbezirken, Österreich-Ungarn mit Bezirkshauptmannschaften und Gerichtsbezirken, vor 1850 Herrschaften des Kaiserreichs Österreich).
        Alles andere wäre Geschichtsfälschung!

        Zur Betrachtung der genauen Lage der Ortschaften rate ich folgende Karten zu studieren:
        Geoprohlížeč


        Schöne Grüße

        Vinzenz

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