Bücherdorf im Preußischen

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  • heike_b
    Erfahrener Benutzer
    • 15.07.2007
    • 466

    [gelöst] Bücherdorf im Preußischen

    Name des gesuchten Ortes: Bücherdorf im Preußischen
    Zeit/Jahr der Nennung: 1842
    Ungefähre oder vermutete Lage/Region:
    Ich habe die Datenbanken zur Ortssuche abgefragt [ja/nein]: ja (GOV)


    genannt als Geburtsort im Sterbeeintrag eines Schäfers in Friedrichsfeld (Hofgeismar)
    Angehängte Dateien
  • malu

    #2
    Hallo,
    der Großbuchstabe ist für mich nicht eindeutig. Ein W?
    Der zweite Buchstabe muss kein ü sein, sondern kann auch ein ä sein.
    Also Bücherdorf, Bächerdorf, Wächerdorf, Wücherdorf?
    Ohne Kenntnis des Familiennamens des Schäfers bleibt es ein RATESPIEL.

    WäScherHOF lag 1842 in Preußen.
    Die beiden BÜSCHERHOFS ebenfalls.
    Und im Landkreis Grünberg in (Preußisch-)Schlesien gab ein ein Dorf namens BUCHELSDORF (vgl. auch das Online-OFB). Dort gab es noch im 19. Jhd. zahlreiche Schäfer.

    LG
    Malu
    Zuletzt geändert von Gast; 29.02.2016, 15:45.

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    • heike_b
      Erfahrener Benutzer
      • 15.07.2007
      • 466

      #3
      Hallo Malu,

      vielen Dank für Deine Antwort. Der Schäfer hieß Johann Christoph Klages.

      Viele Grüße,

      Heike

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 16900

        #4
        Hallo,
        es gibt ganz in der Nähe im Preussischen ein Dorf, das nach der Buche benannt ist , es schreibt sich heute Bökendorf

        Gruss

        P.S. in der Gegend gibt es auch den FN Klages

        Zuständigkeiten für Bökendorf im Jahre 1895:
        evang. Kirchspiel ist Brakel
        kathol. Kirchspiel ist Bellersen
        Viele Grüße

        Kommentar

        • DerChemser
          Erfahrener Benutzer
          • 24.07.2013
          • 1864

          #5
          also Ausgangspunkt ist in etwa Kassel...
          Wenn ich mir das auf der folgenden Karte ansehe liegt Kassel so ziemlich genau zwischen den 2 preußischen Hälften der damaligen Zeit...
          Vielleicht hilft das ein wenig bei der Eingrenzung.



          Viele Grüße
          Tom
          Sachsen: BRENNER DÖHLER FREUDENBERG GUTSCHE HENZSCHEL KRAMER PETRICH PINKAU RICHTER WÄCHTLER
          Böhmen: DIESL EICHLER FISCHER HALLO/HOLLA/HÖLLE PSCHERA WÜNSCH
          Thüringen: DASSLER FUNK THON
          Schlesien: ARLT HERZOG KNOBLICH LINKE NISSEL SCHLAUSCH WAGNER WOINECK
          Pommern: BRANDT RIEGMANN SCHÜNEMANN STEINERT WEGNER WITTIG
          Ostpreußen: GIESE/GIESA MARKLEIN NETT/NETH/NÄTH SEMLING
          Neumark: GRUNZKE
          Meck-Pomm: BEIER SCHÜNEMANN STEINERT
          Brandenburg: HOLZ RICHTER
          Bayern: BESENECKER GEIGER REISS/RIES

          Kommentar

          • DerChemser
            Erfahrener Benutzer
            • 24.07.2013
            • 1864

            #6
            Ist es denn möglich noch mehr Text einzustellen um gerade den Anfangsbuchstabe besser bestimmen zu können!?

            Viele Grüße
            Tom
            Zuletzt geändert von DerChemser; 01.03.2016, 07:56.
            Sachsen: BRENNER DÖHLER FREUDENBERG GUTSCHE HENZSCHEL KRAMER PETRICH PINKAU RICHTER WÄCHTLER
            Böhmen: DIESL EICHLER FISCHER HALLO/HOLLA/HÖLLE PSCHERA WÜNSCH
            Thüringen: DASSLER FUNK THON
            Schlesien: ARLT HERZOG KNOBLICH LINKE NISSEL SCHLAUSCH WAGNER WOINECK
            Pommern: BRANDT RIEGMANN SCHÜNEMANN STEINERT WEGNER WITTIG
            Ostpreußen: GIESE/GIESA MARKLEIN NETT/NETH/NÄTH SEMLING
            Neumark: GRUNZKE
            Meck-Pomm: BEIER SCHÜNEMANN STEINERT
            Brandenburg: HOLZ RICHTER
            Bayern: BESENECKER GEIGER REISS/RIES

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            • heike_b
              Erfahrener Benutzer
              • 15.07.2007
              • 466

              #7
              Vielen Dank für Eure Ideen und Hilfe!

              Die ganze Kirchenbuchseite möchte ich hier lieber nicht hochladen, um nicht möglicherweise mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen. Aber ich könnte sie Dir in ein paar Tagen evtl. per PN schicken (habe im Moment leider keinen Zugriff auf die Datei).

              Kommentar

              • Acanthurus
                Erfahrener Benutzer
                • 06.06.2013
                • 1658

                #8
                Was soll an einer 174 Jahre alten Kirchenbuch-Seite urheberrechtlich geschützt sein?

                A.

                Kommentar

                • Anna Sara Weingart
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2012
                  • 16900

                  #9
                  Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
                  Was soll an einer 174 Jahre alten Kirchenbuch-Seite urheberrechtlich geschützt sein?...
                  Hallo, das UrhG gilt nicht, aber es gilt das Eigentumsrecht nach BGB, und dazu z.b. die AGB von Archion
                  Zitate:

                  BGB § 903
                  Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

                  AGB Archion
                  5.1. Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen,
                  c) die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte und Datenbanken über die von Archion angebotenen Funktionen hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen, ohne dass ihm vom Anbieter die dafür erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden.


                  Trotzdem würde Archion wohl vermutlich nichts dagegen sagen, wenn mal eine Kirchenbuchseite wegen der Hilfe zur Entzifferung hier eingestellt wird
                  Gruss
                  Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 01.03.2016, 21:04.
                  Viele Grüße

                  Kommentar

                  • Xtine
                    Administrator

                    • 16.07.2006
                    • 29937

                    #10
                    Hallo,

                    solange der Kirchenbucheintrag bei Archion ordentlich als PDF (zahlungspflichtig) heruntergeladen wurde, kann er hier ohne Bedenken eingestellt werden!
                    Viele Grüße .................................. .
                    Christine

                    .. .............
                    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                    (Konfuzius)

                    Kommentar

                    • Acanthurus
                      Erfahrener Benutzer
                      • 06.06.2013
                      • 1658

                      #11
                      Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                      Hallo, das UrhG gilt nicht, aber es gilt das Eigentumsrecht nach BGB, und dazu z.b. die AGB von Archion
                      Das ist doch Unsinn, der die Leute verunsichert und unnötige Hürden aufbaut. Die Entnahme so eines Informationsfitzelchens aus einer Datenbank wie Archion kann eben nicht durch irgendwelche AGB eingeschränkt werden, vgl. etwa http://archivalia.hypotheses.org/2124.

                      A.

                      Kommentar

                      • Anna Sara Weingart
                        Erfahrener Benutzer
                        • 23.10.2012
                        • 16900

                        #12
                        Hallo. Danach kann man also Teile von Kirchenbuchseiten hier im Forum einstellen, zum Zwecke der Lesehilfe.
                        Gruss
                        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 02.03.2016, 00:10.
                        Viele Grüße

                        Kommentar

                        • Xtine
                          Administrator

                          • 16.07.2006
                          • 29937

                          #13
                          Hallo,

                          Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
                          Das ist doch Unsinn
                          naja, ganz so einfach ist es nicht. Aber egal.

                          In den Archion AGB steht eindeutig:
                          Zitat von Archion AGB
                          9.3.5. Einzelne digitale Inhalte, die vom Nutzer mit Hilfe der Downloadfunktion in dem vertraglich vereinbarten Umfang heruntergeladen wurden, unterliegen keiner Nutzungsbeschränkung seitens des Anbieters.
                          Somit dürfen, wie ich schon geschrieben hatte, ordentlich erstellte PDF von Archion hier eingestellt werden!
                          Viele Grüße .................................. .
                          Christine

                          .. .............
                          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                          (Konfuzius)

                          Kommentar

                          • heike_b
                            Erfahrener Benutzer
                            • 15.07.2007
                            • 466

                            #14
                            So, nachdem ich jetzt wieder Zugriff auf meine gesammelten Dateien habe, ein größerer Teil der Kirchenbuchseite, zwecks verbesserter Vergleichsmöglichkeiten. (Tut mir leid, dass ich durch meine Übervorsichtigkeit diese ganze Diskussion angestoßen habe.)

                            Mir scheint der erste Buchstabe des Geburtsortes schon eher ein B als ein W zu sein, wenn ich ihn mit "Wurden also im Jahre 1842 zu Friedrichsfeld überhaupt beerdigt..." vergleiche. Auch mit B beginnen zwei Familiennamen seiner dritten Frau "Baumann" und "Bonnhage". Dort etwas anders geschrieben, aber immer noch relativ ähnlich zum ersten Buchstaben des Geburtsorts, zumindest verglichen mit dem W.

                            Als zweiten Buchstabe des Geburtsortes könnte ich mir beim nochmaligen Lesen aber auch ein ä vorstellen.

                            Das Wort zwischen "Nach, übrigens" und "Angabe" kann ich auch nicht ganz lesen. Steckt darin vielleicht noch relevante Information?

                            Vielen Dank an alle, die noch weitere Ideen haben. Und vielen Dank an alle für ihre bisherigen Antworten.
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                            • Kasstor
                              Erfahrener Benutzer
                              • 09.11.2009
                              • 13449

                              #15
                              Hallo,

                              das fehlende Wort heißt mE unverbürgter.

                              Frdl. Grüße

                              Thomas
                              FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

                              Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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