Änderung des Familiennamens - Eindeutschung?

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  • ViolaBe
    Benutzer
    • 21.04.2025
    • 5

    Änderung des Familiennamens - Eindeutschung?

    Guten Morgen allerseits, ich habe als handschriftlichen Nachtrag auf der Geburtsurkunde eines 1904 geborenen Mannes folgendes gefunden:
    "Bad Warmbrunn, am 11. November 1940. Durch Verfügung des Regierungspräsidenten in Berlin vom 24. September 1940 ist der Familienname des Eduard Paul Matuszczak in Mattner geändert worden. (Geschäftsnummer A. V.a.61F.1917) der Standesbeamte:"
    Weiß jemand unter welchen Bedinungen solche Namensänderungen vorgenommen werden konnten? Bislang konnte ich nichts dazu finden (die Namensänderungsverordnung bezieht sich auf die Kenntlichmachung jüdischer Menschen). Die Namensänderung bezieht sich nur auf diese Person, weder seine Eltern noch seine 7 Geschwister änderten ihren Namen.
    Kann jemand helfen?
  • eifeler
    Erfahrener Benutzer
    • 15.07.2011
    • 1358

    #2
    Guten Morgen,

    1904 war die "Kenntlichmachung jüdischer Menschen" nicht einmal angedacht.
    Namensänderungen waren eher eine rein private Angelegenheit, man wollte damit die Zugehörigkeit zu einer gewissen Bevölkerungsgruppe, damals der deutschen im tschechichen Umfeld, ausdrücken.

    Gruß
    Der Eifeler

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    • ViolaBe
      Benutzer
      • 21.04.2025
      • 5

      #3
      Zitat von eifeler Beitrag anzeigen
      Guten Morgen,

      1904 war die "Kenntlichmachung jüdischer Menschen" nicht einmal angedacht.
      Namensänderungen waren eher eine rein private Angelegenheit, man wollte damit die Zugehörigkeit zu einer gewissen Bevölkerungsgruppe, damals der deutschen im tschechichen Umfeld, ausdrücken.

      Gruß
      Der Eifeler
      Hallo, danke für die Antwort, es geht aber nicht um eine Namensänderung im Jahr 1904, sondern 1940! Der Mann ist 1904 geboren, 1940 wurde sein Name geändert. Siehe Zitat des handschriftlichen Nachtrags auf der Geburtsurkunde (wie oben): "Bad Warmbrunn, am 11. November 1940. Durch Verfügung des Regierungspräsidenten in Berlin vom 24. September 1940 ist der Familienname des Eduard Paul Matuszczak in Mattner geändert worden. (Geschäftsnummer A. V.a.61F.1917) der Standesbeamte:"
      Die Familie hat keine jüdischen Vorfahren und ich frage mich, welche Regelungen galten, um einen Familiennamen zu ändern. Erster Gedanke ist "Eindeutschung" (Matuszczak zu Mattner), aber ich habe bislang keine vergleichbaren Fälle finden können. Deshalb meine Frage, ob da jemand was weiß.
      Danke!

      Kommentar

      • ViolaBe
        Benutzer
        • 21.04.2025
        • 5

        #4
        Zitat von eifeler Beitrag anzeigen
        Guten Morgen,

        1904 war die "Kenntlichmachung jüdischer Menschen" nicht einmal angedacht.
        Namensänderungen waren eher eine rein private Angelegenheit, man wollte damit die Zugehörigkeit zu einer gewissen Bevölkerungsgruppe, damals der deutschen im tschechichen Umfeld, ausdrücken.

        Gruß
        Der Eifeler
        Bad Warmbrunn liegt nicht in Tschechien, sondern im Riesengebirge (Hirschberg), einer damals rein deutschsprachig besiedelten Gegend.

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        • eifeler
          Erfahrener Benutzer
          • 15.07.2011
          • 1358

          #5
          @ ViolaBe,

          da habe ich mich wohl ein wenig verfranzt, was aber nichts daran ändert, dass der gute Eduard Paul Matuszczak/Mattner sich zur deutschen Bevölkerungsgruppe zugehörig zählen wollte.
          Dies ist in weiten Teilen preußischer, ehemals polnischer etc. Regionen, zu beobachten.
          Vice versa allerdings auch, als die Gebiete wieder polnisch wurden. Eine durchaus menschliche Reaktion auf veränderte politische Gegebenheiten.
          Gruß
          Der Eifeler

          Kommentar

          • ViolaBe
            Benutzer
            • 21.04.2025
            • 5

            #6
            eifeler ja, das kann ich verstehen, nur in diesem Fall war es so, dass die Familie Matuszczak nicht in ehemals polnischen Gebieten lebte, rein deutsch sozialisiert war, niemand von ihnen sprach polnisch, keiner der 7 anderen Geschwister hat eine Namensänderung beantragt. Mich interessieren tatsächlich auch weniger die Beweggründe als vielmehr die juristische Möglichkeit. Denn - soweit ich gelesen haben - wurde mit einer Verordnung vom 25. Juni 1934 die "Verdeutschung" ausländischer Namen ausnahmslos verboten. Ein Bruder von Eduard - Franz - war bei der SS und in der Akte steht, dass die Schreibweise seines Namens 1938 von "Matuschek" auf "Matuszczak" geändert wurde - so wie er auch in sämtlichen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden geschrieben wird. Also, meine konkrete Frage ist: Was waren die rechtlichen Möglichkeiten zur Änderung eines Familiennamens? Ich gebe zu, die Frage ist tatsächlich sehr speziell...

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            • TG23
              Erfahrener Benutzer
              • 03.11.2023
              • 241

              #7
              Naja, die rechtliche Grundlage wird das "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" vom 5. Januar 1938 (und nachfolgenden Anpassungen) gewesen sein.

              Dein Eduard musste dafür einen Antrag stellen. Vielleicht findest du den noch in einem Archiv. Eine Geschäftsnummer hast du ja. Da sollten dann auch Gründe für die Namensänderung angegeben sein, falls dich das doch interessiert.

              Aber ganz generell ...

              "§ 1. Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden."

              Quelle: https://www.verfassungen.de/de33-45/...enderung38.htm

              Ist zwar nur eine Sekundändärquelle aber vielleicht beantwortet es deine Fragen.

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              • sonki
                Erfahrener Benutzer
                • 10.05.2018
                • 5603

                #8
                Solchen Nanmensänderungen findet man sehr viel in Schlesien und ist zu sehen bei Personen die z.b. in das Ruhrgebiet zogen (Bergleute). Generell war wohl oft ausschlaggebend, das man nicht polnisch/tchechisch klingen wollte, sei es für besseren Job-Chancen oder im Sozialleben. Matuszczak hat ja solch einen Einschlag und oft wurde dann als neuer Name ein ähnlich aber "deutscher" klingender Name benutzt, aber manchmal auch komplett anderslautenden Namen. Kann aber auch irgendeinen nationalistischen Hintergrund haben, wer weiß das 1940 schon so genau.
                Zuletzt geändert von sonki; 22.04.2025, 11:21.
                ¯\_(ツ)_/¯

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                • Upidor
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.02.2021
                  • 2908

                  #9
                  In den 1940er Jahren empfanden viele einen slawischklingenen Familiennamen als Makel und legten sich einen deutschklingenden Namen zu. Ein Beispiel:

                  Kommentar

                  • ViolaBe
                    Benutzer
                    • 21.04.2025
                    • 5

                    #10
                    Danke Euch allen, das hilft mir schon mal weiter.

                    Kommentar

                    • Silvio52
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.06.2021
                      • 284

                      #11
                      Nun, meine Familie wanderte als Deutsche in Russich - Polen ein. Da die Nachbarn und Behörden die Familiennamen nicht richtig aussprechen und schreiben konnten, wurde dieser polonisiert.

                      Das wäre anfangs pragmatisch erfolgt, mit der Wiedererichtung Polens soll das durchaus auch zwangsweise erfolgt sein. In der Okkupationszeit wurden die Namen teilweise wieder eingedeutscht / auf das Original zurückgeführt. Mein Großvater hat für seine Familie dazu einen Gerichtsbeschluß erwirkt, ggf. weil es sich so ergeben hatte. Sein Schwester behielt die polnische Schreibweise des Namens.

                      Meine Schlußfolgerung: Für die (Wieder-) Eindeutschung mußte jeder selbst aktiv werden, auch das wird pragmatisch erfolgt sein.
                      Suche FN: Dülge (Stettin, Lublin) / Streich und Hintz (Großpolen, Lublin) / Seeger (Elbing, Danzig und Berlin) / Havemann, Thiede und Stolz (Breslau, Bernau und Berlin).

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                      • arno1
                        Erfahrener Benutzer
                        • 17.10.2011
                        • 787

                        #12
                        Ich kenne das auch aus meiner Familiengeschichte. Zwischen 1940 und 1945 ließen sich einige Lodzer Familienzweige ihren Familiennamen auch "eindeutschen", so entstanden dann Jakschewitz, Jagusch und Jaks aus dem Originalnamen Jaksiewicz, welchen ich heute noch trage.

                        Liebe Grüße, Ute

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                        • Anna Sara Weingart
                          Erfahrener Benutzer
                          • 23.10.2012
                          • 16898

                          #13
                          Zitat von ViolaBe Beitrag anzeigen
                          ... wurde mit einer Verordnung vom 25. Juni 1934 die "Verdeutschung" ausländischer Namen ausnahmslos verboten...
                          Hallo, das galt wohl nur für Juden ("Nichtarier"), Sinti u. Roma, und Ausländer

                          Slawen, bzw. Deutsche slawischer Abstammung, gehörten ja zu den "Ariern", auch nach damaliger Auffassung !!!

                          Siehe pdf hier:

                          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 22.05.2025, 21:39.
                          Viele Grüße

                          Kommentar

                          • Anna Sara Weingart
                            Erfahrener Benutzer
                            • 23.10.2012
                            • 16898

                            #14
                            Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                            Hallo, das galt wohl nur für Juden ("Nichtarier"), Sinti u. Roma, und Ausländer
                            Slawen, bzw. Deutsche slawischer Abstammung, gehörten ja zu den "Ariern", auch nach damaliger Auffassung !!!
                            Zitat:
                            Auch Rassenforscher und Anthropologen betrachteten Slawen als Angehörige der gleichen Rassen, darunter der nordischen, wie die Deutschen. Sie galten als Menschen „artverwandten Blutes”.
                            [...] „arisch” stand für „nichtjüdisch”. So wurde beispielsweise der Teil Warschaus, der außerhalb des von den Deutschen errichteten jüdischen Ghettos lag, im Volksmund als „arische Seite” bezeichnet.



                            https://encyclopedia.ushmm.org/content/de/article/aryan-1​
                            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 22.05.2025, 21:51.
                            Viele Grüße

                            Kommentar

                            • Anna Sara Weingart
                              Erfahrener Benutzer
                              • 23.10.2012
                              • 16898

                              #15
                              Zitat von ViolaBe Beitrag anzeigen
                              ... Was waren die rechtlichen Möglichkeiten zur Änderung eines Familiennamens? ...



                              Gesetz.jpg


                              Viele Grüße

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