SIEPMANN Wilhelm Ludwig aus Heidthausen
Nachdem gegen den Füsilier Wilhelm Ludwig Siepmann des Magdeburgischen Füsilier - Regts. Nr. 36 , * zu Heidthausen , Kr. Duisburg , Regierungsbezirk Düsseldorf den 12. Januar 1838 ,
der Desertions - Prozeß eröffnet worden ist , wird derselbe hierdurch öffentlich vorgeladen , sich binnen 3 Monaten , spätestens aber in dem auf den 12. Oktober , Vormittags 11 Uhr , im Lokale des unterzeichneten Gerichts anberaumten Termine einzufinden und sich über seine unerlaubte Entfernung zu verantworten .
Bei seinem Ausbleiben wird die Untersuchung geschlossen , er für einen Deserteur erklärt und zu einer Geldstrafe von 50 - 1000 Thalern verurteilt werden.
Luxemburg , den 12. Juni 1861.
Königl. Preuß. Gouvernements - Gericht.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1861
Nachdem gegen den Füsilier Wilhelm Ludwig Siepmann des Magdeburgischen Füsilier - Regts. Nr. 36 , * zu Heidthausen , Kr. Duisburg , Regierungsbezirk Düsseldorf den 12. Januar 1838 ,
der Desertions - Prozeß eröffnet worden ist , wird derselbe hierdurch öffentlich vorgeladen , sich binnen 3 Monaten , spätestens aber in dem auf den 12. Oktober , Vormittags 11 Uhr , im Lokale des unterzeichneten Gerichts anberaumten Termine einzufinden und sich über seine unerlaubte Entfernung zu verantworten .
Bei seinem Ausbleiben wird die Untersuchung geschlossen , er für einen Deserteur erklärt und zu einer Geldstrafe von 50 - 1000 Thalern verurteilt werden.
Luxemburg , den 12. Juni 1861.
Königl. Preuß. Gouvernements - Gericht.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1861
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