Königlich Bayerisches Kreis-Amts-Blatt von Oberfranken vom 25. August 1890
Nachdem gegen den Musketier Johann Georg Carl Macheleit der 8. Kompagnie 7. Thür. Inf.-Regts. Nr. 96, am 9. Februar 1860 zu Ludwigsstadt im Königreiche Bayern gebonenen Dienstknecht, die förmliche kriegsgerichtliche Untersuchung wegen Fahnenflucht im Wege des Ungehorsamsverfahrens eingeleitet worden ist, wird der Genannte aufgefordert, sich ungesäumt, spätestens aber in dem zu seiner Vernehmung auf Montag, den 8. Dezember 1890, Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Militär-Gerichts-Lokale in der Casinostraße zu Erfurt anberaumten Ediktaltermine zu gestellen, widrigenfalls die Untersuchung geschlossen und er als Ausbleibender in contumaciam für fahnenflüchtig erklärt und zu 150 - 3000 Mark Geldstrafe verurtheilt werden wird.
Erfurt, den 12. August 1890
Königliches Gericht der 8. Division
Nachdem gegen den Musketier Johann Georg Carl Macheleit der 8. Kompagnie 7. Thür. Inf.-Regts. Nr. 96, am 9. Februar 1860 zu Ludwigsstadt im Königreiche Bayern gebonenen Dienstknecht, die förmliche kriegsgerichtliche Untersuchung wegen Fahnenflucht im Wege des Ungehorsamsverfahrens eingeleitet worden ist, wird der Genannte aufgefordert, sich ungesäumt, spätestens aber in dem zu seiner Vernehmung auf Montag, den 8. Dezember 1890, Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Militär-Gerichts-Lokale in der Casinostraße zu Erfurt anberaumten Ediktaltermine zu gestellen, widrigenfalls die Untersuchung geschlossen und er als Ausbleibender in contumaciam für fahnenflüchtig erklärt und zu 150 - 3000 Mark Geldstrafe verurtheilt werden wird.
Erfurt, den 12. August 1890
Königliches Gericht der 8. Division
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