Antwort von polnischem Standesamt

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  • Rotkehlchen
    Erfahrener Benutzer
    • 06.11.2014
    • 415

    [gelöst] Antwort von polnischem Standesamt

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Ein freundliches Hallo an Alle!

    Mir liegt hier die Antwort eines polnischen Standesamtes vor, bin aber sehr unsicher , was die Übersetzung betrifft.
    Handelt es sich hierbei einfach nur um die Mitteilung, dass ich meine Verwandtschaft nachweisen soll und somit die Kopien beantragen kann? Oder bedeutet das Schreiben etwa, dass keine Kopien verschickt werden, ich also persönlich vor Ort sein muß?
    Hier ist der Text:

    "W odpowiedzi na pani e-mail informuje się, że Urząd Stanu Cywilnego nie wysyła fotokopii ani kserokopii dokumentów. Osobie uprawnionej do otrzymania odpisu można umożliwić wykonanie fotokopii w Urzędzie Stanu Cywilnego w którym księga się znajduje. Fotokopia nie ma mocy dokumentu urzędowego. Osobami uprawnionymi są: osoba, której akt dotyczy, jej małżonek, wstępny, zstępny, rodzeństwo, przedstawiciel ustawowy, opiekun lub osoba, która wykaże interes prawny.

    Jednocześnie informuje się, że w świetle obowiązujących przepisów zgodnie art. 130 ustawy z dnia 28 listopada 2014r. Prawo o aktach stanu cywilnego (Dz.U.2015.262)
    z ksiąg stanu cywilnego nie wydaje się odpisów po upływie okresów o których mowa
    w art. 128 ust. 1 cyt. ustawy (tj. 100 lat dla księgi urodzeń i 80 lat dla księgi małżeństw
    i zgonów)."

    Es ist das erste Mal, dass ich mit einem polnischen Standesamt in Kontakt trete.Ist es erlaubt, die Nachweise im Anhang per E-Mail zu verschicken oder erledigt man dies nur auf dem Postweg?

    Über einen Hinweis würde ich mich sehr freuen!
    Vielen Dank, liebe Grüße
    Rotkehlchen
  • zula246
    • 10.08.2009
    • 2468

    #2
    Hallo
    In Beantwortung ihrer Email informieren wir , das das Standesamt keine Fotikopien
    oder Scans von Dokumenten verschickt . Berechtigten Personen zum Erhalt einer Abschrift kann man ermöglichen eine Fotokopie im Standesamt in welchem sich die Bücher befinden zu realisieren . Eine Fotokopie hat keine rechtliche Aussagekraft . Berechtigte Personen sind : Personen , welche die Urkunde betreffen , der Ehegatte , Nachfahren , Vorfahren, Geschwister ,eingesetzter Vertreter , ein Vormund oder eine Person mit rechtlichen Interesse.
    Desgleichen informieren wir , das im Licht der vorpflichteten Vorschriften laut Artikel 130 vom 28.11.2014.Das Recht über die Zivilstandsakten (Dz.U.2015.262) aus den Standesamtsbüchern besagt das man keine Abschriften nach dem Ablauf der Zeit über welchen im art. 128 ust. 1 cyt gesprochen wurde (das heißt 100 Jahre für Geburtsurkunden und 80 Jahre für Hochzeits- und Sterbebücher)

    Also , das ist die Sperrfrist , hier wird nicht gesagt ob sie was haben , wenn Du Nachkomme bist , das belegen kannst und das Datum und den Ort kennst ist es relativ einfach eine Abschrift oder im günstigsten Fall einen Scan zu bekommen , vorausgesetzt es sind die KB vorhanden.
    Gruß Robert
    Zuletzt geändert von zula246; 25.06.2015, 09:42.

    Kommentar

    • Rotkehlchen
      Erfahrener Benutzer
      • 06.11.2014
      • 415

      #3
      Hallo Robert!

      Ich danke Dir sehr für die Übersetzung und die freundlichen Hinweise zur Vorgehensweise.

      MfG Rotkehlchen

      Kommentar

      • henry
        • 18.05.2014
        • 2162

        #4
        hallo Rotkelchen,

        den Sachverhalt klären wir mit USC Radzionkow nächste Woche, wir bleiben in Verbindung.

        Kommentar

        • Rotkehlchen
          Erfahrener Benutzer
          • 06.11.2014
          • 415

          #5
          Tausend Dank, Henry, für Deine tolle Unterstützung!

          Liebe Grüße vom Rotkehlchen

          Kommentar

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