Tschechisch Trauungsbuch

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  • Ahnenforscher Österreich
    Benutzer
    • 01.03.2015
    • 93

    [ungelöst] Tschechisch Trauungsbuch

    Quelle bzw. Art des Textes: Trauungsbuch Tschechisch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1872
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Novosedly nad Nežárkou
    Namen um die es sich handeln sollte: Text im Bereich Anmerkungen


    Liebe Ahnenforscher!

    In den tschechischen Trauungsbüchern kommt ein vorgedruckter Text ("Sem budiž .. faráře wlastnjho") in der Spalte "Poznamenánj" vor.

    Es handelt sich hier vermutlich um einen Standardtext. Man findet diesen Text unter https://digi.ceskearchivy.cz/DA?menu...z=&r=0&lang=de

    Aufnahme 133 / ganz rechte Spalte "Poznamenánj"

    Weiß jemand, was dieser Text bedeutet?

    Vielen Dank!
  • JarysekF
    Benutzer
    • 24.01.2015
    • 21

    #2
    Tschechisch Trauungsbuch

    Hallo,
    Übersetzung von diesen Wort ist " Notiz " oder " Bemerkung "
    In diese Spalte ist Nummer des Taufschein, Adresse der Braut und Bräutigam,
    bzw. die Nummer der Bewilligung und wann war der Hochzeit in der Kirche bei Messe gemeldet.

    Kommentar

    • Ahnenforscher Österreich
      Benutzer
      • 01.03.2015
      • 93

      #3
      Danke
      Hat sich jemand die Mühe gemacht, und diesen Text schon einmal wortwörtlich übersetzt?
      Danke!
      Liebe Grüße
      AFÖ

      Kommentar

      • Zita
        Moderator
        • 08.12.2013
        • 6387

        #4
        Hallo AFÖ,

        beim Google Übersetzer eingeben: w durch v und j durch i ersetzen. Wörter, die dort nicht erkannt werden, in www.slovnik.cz einzeln übersetzen.

        LG Zita

        Kommentar

        • Ahnenforscher Österreich
          Benutzer
          • 01.03.2015
          • 93

          #5
          Danke danke für die Hilfe.


          Aber ich hätte gerne ein professionelle Übersetzung dieses Textes.


          Gibt es Tschechisch Muttersprachige, die das machen.


          Ich würde das auch bezahlen.


          LG
          AFÖ

          Kommentar

          • Huber Benedikt
            Erfahrener Benutzer
            • 20.03.2016
            • 4650

            #6
            Wenn denn die Anmerkungen so wichtig sind dass sie PROFESSIONELL
            zu übersetzen sind
            Bitte sehr....zwar nicht professionel aber wortwörtlich !

            Im Archiv abgelegt: Niederschrift angelegt
            14.August 1880 Nr. 14
            Taufschein ausgestellt zu Trebon vom Datum
            12.August 1880 Nr, 362
            Verkündigungsschein zu Trebon vom Datum 30.August 1880
            Nr. 387 dck
            Obrigkeitliche Genehmigung
            des k. und k. Gerichtes von Lomnice
            vom Datum 13. August 1880 Nr. 3820 civ
            Die Verkündigungen waren am 13. 14. 15. Sonntag nach Pfingsten
            das ist:
            15.-22.-29.- August 1880

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            Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 08.01.2020, 07:17.
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            Rursus agnus moritur

            Kommentar

            • Ahnenforscher Österreich
              Benutzer
              • 01.03.2015
              • 93

              #7
              Danke lieber Huber Benedikt!


              Ich fürchte es gibt ein Missverständis.


              Für mich ist der vorgedruckte Standardtext der in fettgedruckter Schrift wichtig.


              Eine Spende ist kein Problem!


              LG
              AFÖ

              Kommentar

              • Huber Benedikt
                Erfahrener Benutzer
                • 20.03.2016
                • 4650

                #8
                Aaah jetzt san ma beianand..
                du hast den Text unten gemeint...

                Bitte sehr:

                Anmerkungen

                Hier kann man eintragen: Bewilligungen ziviler oder militärischer Behörden, Volljährigkeit
                von Taufzeugen und entsprechende andere gesetzliche Vorschriften; bei Witwern und
                Witwen die Witwenschaft: Bezeugung des Sterbefalls also rechtsgültige Todesbescheinigung:
                bei Minderjährigen Heiratserlaubnis des noch lebenden Vaters gemäss Erlass der obersten
                Hofkanzlei ab 1.Juli 1813 rechtlich vorgeschrieben: und falls der Vater verstorben ist
                oder unter Vormundschaft steht die Bewilligung des Vormunds mit Angabe von
                Namen, Ort, Jahr , Monat und Tag der schriftlichen Ausfertigung-- erlangte Befreiung von
                Meldungen, erteilte Dispense über gesetzliche Ehehindernisse und Vollmachten des Pfarrers selbst
                Angehängte Dateien
                Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 18.01.2020, 15:16. Grund: kleinere Fehler korrigiert
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