Lesehilfe und Übersetzung lateinischer Geburtseintrag

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  • Jojo
    Erfahrener Benutzer
    • 03.05.2013
    • 261

    [gelöst] Lesehilfe und Übersetzung lateinischer Geburtseintrag

    Quelle bzw. Art des Textes: Geburtseintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1754
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Weißensulz


    Hallo allerseits,
    ich brauche Hilfe beim Lesen dieses Geburtseintrages von Magdalena Pöhnl (oben Links).

    Hier der Link: http://www.portafontium.de/iipimage/...ezna-02_0760-n

    Ich bin für jeden Tipp dankbar!!
    LG Jojo
    LG jojo

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  • Klimlek
    Erfahrener Benutzer
    • 11.01.2014
    • 2291

    #2
    Hallo,


    Die 11 baptisavi ego P. Matthaus Kaurzinsky p.t.
    loci parochus prolem legitimi natam, sui nomen
    impositum Magdalena ex parentibus subditis
    patre Paulo Pöhnl, matre Ursula. Levans
    Magdalena Rötzerin, Testis Andreas Rötzer
    parens levantis ex Eysendorff.

    Kommentar

    • Klimlek
      Erfahrener Benutzer
      • 11.01.2014
      • 2291

      #3
      Hallo, da ist noch Übersetzung


      Am 11. ich P. Matthias Kaurinsky zur Zeit
      Ortspfarrer habe ein Kind ehelich geborenen getauft,
      seine vorgegebene Name Magdalena, von Eltern Unteranen,
      der Vater P.P., Mutter Ursula. Taufpate M.R., Zeuge A.R.
      Vater der Taufpatin aus Eisendorf.

      Kommentar

      • Wallone
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2011
        • 2436

        #4
        Hallo,

        Ich würde diesen Eintrag ein bisschen anders lesen:

        -"legitime" statt "legitimi".

        -"cui nomen" statt "sui nomen". Also "welchem der Name Magdalena gegeben wurde".

        - "ex parentibus subditis" nicht "Unteranen" (wahrscheinich "Untertanen" gemeint) sondern "von den untengenannten Eltern".

        Dann kommen natürlich die Namen der Eltern (Patre/Pater) und "Matre/Mater" : Paul Pöhnl und Ursula.

        "Levans" : Taufpatin. Der Name des Taufpates wird nicht angegeben.

        Der Zeuge ist in der Tat der Vater der Taufpatin.

        Liebe Grüße.

        Armand
        Viele Grüße.

        Armand

        Kommentar

        • Jojo
          Erfahrener Benutzer
          • 03.05.2013
          • 261

          #5
          Vielen Dank, ihr beiden, für euere schnellen Antworten!
          LG jojo

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          Kommentar

          • Schmid Max
            Erfahrener Benutzer
            • 18.03.2013
            • 937

            #6
            moin,
            jetzt muss ich mal eine Lanze für den klimlek brechen


            ...von den untengenannten Eltern....

            Ganz sicher nicht, lieber Armand.

            Der Ausdruck "ex parentibus subditis..." bedeutet " von den untertanen= unfreien Elter
            n...."
            d.h. in diesen Zeiten der Feudalherrschaft war für den Status einer Person entscheidend ob frei oder unfrei.
            legitimi steht da, und nmM falsch
            , legitime natam, also adverbial wär richtig.
            Levans Magd. Rö...da steht sehr wohl die Taufpatin M.R.
            Zuletzt geändert von Schmid Max; 18.06.2014, 09:09.

            .................................................. .....................
            "Back to the roots" heisst nicht im Alter kindisch zu werden.

            Kommentar

            • Wallone
              Erfahrener Benutzer
              • 20.01.2011
              • 2436

              #7
              Hallo,

              Vielen Dank Max für die Berichtigung. Du hast völlig Recht. Und meine Entschuldigung an Klimlek.

              Auf der selben Seite findet man rechts "ex parentibus liberis" im Gegensatz zu "subditis".

              Eigentlich kannte ich diesen Sinn aber ich habe irrtümlicherweise geglaubt es gäbe einen 2. Sinn.

              Also : sich zuerst versichern bevor Vermutungen den Weg freizumachen.

              Viele Grüße.

              Armand
              Viele Grüße.

              Armand

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