Heiratseintrag Bitte um Lesehilfe und Übersetzung aus dem Lateinischen

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  • PaschaWolf
    Benutzer
    • 09.12.2013
    • 78

    [gelöst] Heiratseintrag Bitte um Lesehilfe und Übersetzung aus dem Lateinischen

    lateinischer Heiratseintrag, kath. Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1765
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Muggensturm bei Rastatt






    Hallo zusammen,
    kann mir bitte jemand helfen die fehlenden Wörter im lateinischen Text zu
    entziffern und im deutschen Text zu übersetzen?
    Herzlichen Dank für die Mühe




    5 Andreum Apostolum loci Au ad Rhenum: per honestum adolescentum
    Franciscum
    6 Melcher Joannis Melcher p.m. quondam Judiciarii et........................
    7 in loco Muggensturm filium legitimum .............parocho...................
    8 ..........est ......et pudicam virginem Annam Mariam Koelmlin
    9 Nicolai Koelmel quondam...........et civi in loco et parochia Au
    10 filiam legitimam eccllesia parochiali in Au, interrogavi mutuoque corum
    consensu





    5 der Kircche zum heiligen Apostel Andreas in Au am Rhein: den ehrenwerten
    jungen Herrn Franz
    6 Melcher Joannes Melcher frommen Angedenkens..................................
    7 im Ort Muggensturm ..............und das unbescholtene Mädchen
    Anna Maria Koelmel
    8 Nikolaus Koelmel......................und Bürger im Ort der Kirche in Au
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von PaschaWolf; 13.12.2013, 16:21.
  • Skoumi
    Moderator
    • 11.06.2006
    • 1031

    #2
    5 Andreum Apostolum loci Au ad Rhenum: per honestum adolescentum
    Franciscum
    6 Melcher Joannis Melcher p.m. quondam Judiciarii et hospilis ad equum ....
    7 in loco Muggensturm filium legitimum .............parocho dimissum
    8 ........videre est et pudicam virginem Annam Mariam Koelmlin
    9 Nicolai Koelmel quondam sepptium tenentis et civi in loco et parochia Au
    10 filiam legitimam eccllesia parochiali in Au, interrogavi mutuoque corum
    consensu


    5 der Kirche zum heiligen Apostel Andreas in Au am Rhein: den ehrenwerten
    jungen Herrn Franz
    6 Melcher Joannes Melcher frommen Angedenkens..................................
    7 im Ort Muggensturm ehelicher Sohn ..........der Pfarrer entlassen ...
    8 und das unbescholtene Mädchen Anna Maria Koelmel
    9 Nikolaus Koelmel ehemaligen Mieters/Pächters und Bürgers im Ort der Kirche in Au
    10 eheliche Tochter, Pfarrkirche in Au, gebeten(?) ihre gegenseitige Zustimmung.
    Krisztián Skoumal
    Ungarn
    http://www.skoumal.eu

    Suche unter anderem:
    - Hausner - Enzersdorf/Thale --> Großkrut (Böhmisch Krut) - Österreich --> ??? , und überall aus der ehemaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie,
    - Weindlmayer (Waidhofen a.d. Ybbs, o. Steyr),
    - Wenger, Höller - Österreich (o. Österreich-Ungarn)

    „fremde” Hausners auf die ich gestoßen bin: http://www.skoumal.eu/extra/de/Hausner

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    • Wallone
      Erfahrener Benutzer
      • 20.01.2011
      • 2429

      #3
      Hallo,

      Zur Zeile 6 möchte ich folgendes vorschlagen: "hospitis" statt ""hospilis"

      Der Bräutigam wäre dann der Sohn des Richters und Wirts " Zum schwarzen Pferd" (equum nigrum)

      Seht hier: http://freepages.genealogy.rootsweb....j/clump31.html

      zu MOHR Philipp Friedrich

      Weiter: "a proprio Parocho" vom eigenen Pfarrer

      und noch "ut in actis videre est" wie aus den Akten ersichtlich ist

      Schöne Grüße.

      Armand
      Zuletzt geändert von Wallone; 11.12.2013, 11:09.
      Viele Grüße.

      Armand

      Kommentar

      • PaschaWolf
        Benutzer
        • 09.12.2013
        • 78

        #4
        Hallo,
        vielen Dank für die Antworten.
        Wegen einer Krankheit kann ich nur sporadisch an den PC.

        Herzlichen Dank für die bisherige Hilfe.

        Grüße
        PaschaWolf

        Kommentar

        • PaschaWolf
          Benutzer
          • 09.12.2013
          • 78

          #5
          Hallo zusammen,

          herzlichen Dank für die Hilfe. Der gefundene Text ist akzeptabel.
          Hier die Lösung:

          5 Franciscum
          6 Melcher Johannis Melcher p.m. quondam Judiciarii et hospitis ad equum
          nigrum
          7 in loco Muggensturm filium legitimum a propriori parocho dimissum
          8 ut in actis videre est et pudicam virginem Annam Mariam Koelmlin
          9 Nicolai Koelmel quondam sepptium tenentis et civi in loco et parochia Au
          10 filiam legitimam


          5 Franz
          6 Melcher Johannes Melcher seligen Angedenkens ein Richter und Wirt
          "Zum schwarzen Pferd"
          7 im Ort Muggensturm rechtmäßiger Sohn des eigenen entlassenen Pfarrers
          8 wie aus den Akten ersichtlich ist und das unbescholtene Mädchen
          Anna Maria Koelmel
          9 Nikolaus Koelmel ein ehemaliger Pächter und Bürger im Kirchenort Au
          10 rechtmäßige Tochter


          Herzlichen Dank und noch besinnliche Tage im Advent
          PaschaWolf

          Kommentar

          • Wallone
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2011
            • 2429

            #6
            Hallo Paschawolf

            Ich rate nicht zu zu machen. Es ist zwar unrichtig zu schreiben daß der Bräutigam der Sohn des Pfarrers wäre.

            Er ist der eheliche Sohn von Johannes Melcher und wurde vom eigenen Pfarrer aus der Pfarrei entlassen ( nämlich weil er anderswohin als in seiner eigenen Pfarrei heiraten wollte)

            Sieh mal hier die Erläuterungen vom Experten Konrad dazu:

            Ich weiss das es sich um Einen Mathäus Andre und eine Anna Maria Braunnagel es sich hattelt so wie einen Michaelis Braunnagel und der Ort Balg+ leider weiteres nichts zu erkennen


            " a proprio" nicht "a propriori"

            Dieses "sepptium tenentis" verstehe ich nicht aber es gibt sowieso nur ein "p". Was Du da für ein zweites "p" hälst ist ein Strich von "pudicam" in der oberen Zeile.

            Kriztian: wo hast Du "Pächter" gefunden?

            Beste Grüße und gute Besserung!

            Armand
            Viele Grüße.

            Armand

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            • Schmid Max
              Erfahrener Benutzer
              • 18.03.2013
              • 937

              #7
              saeptum tenens
              septum tenens
              der Grundbesitzer (wortl. ...der das Eingezäunte Besitzende)
              (tenentis (Genitiv)... des Gbesitzers)

              septum (auch saeptum... was ich zu lesen meine) ist neben proprisum
              (enclos d'essartage contigu aux champs existants)
              clausura, captura etc. ein abgegrenztes (vom Gemeineigentum) Besitztum.
              saeptium entweder falsch für saeptum oder evtl. andere Schreibweise für
              s(a)eptorum / s(a)eptium (Gen. Plural)

              Ergänzung:
              der scan ist oben und unten abgeschnitten und daher nicht vollständig.
              Anstatt der Zeilennummern (lesen kann man eh selber) lieber den vollständigen Text
              damit sinnvoll und zur Gänze übersetzt werden kann
              Zuletzt geändert von Schmid Max; 12.12.2013, 10:51. Grund: erg

              .................................................. .....................
              "Back to the roots" heisst nicht im Alter kindisch zu werden.

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              • PaschaWolf
                Benutzer
                • 09.12.2013
                • 78

                #8
                Hallo Armand,
                vielen Dank für die Genesungswünsche und den Begriff dimissum.
                Ich werde mir das durchlesen.
                Zu dem Wort "sepptium" habe ich eine andere Textstelle gefunden.
                "Michaele Scheffer sceptrum tenente in Muggensturm".
                Das Wort sepptium in Zeile 9, lese ich ebenfalls als sceptrum tenentis .
                Kannst Du das bitte übersetzen?

                Grüße
                PaschaWolf

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                • Schmid Max
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.03.2013
                  • 937

                  #9
                  Das wär jetzt ein ganz neuer Aspekt:
                  sceptrum tenens /der das Zepter Besitzende / der Herrschende
                  Evtl. sowas wie ein Landvogt, Landverwalter.
                  Da müsst ma mal Genaueres nachlesen wie dieser Begriff gebraucht wurde.

                  .................................................. .....................
                  "Back to the roots" heisst nicht im Alter kindisch zu werden.

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                  • Wallone
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.01.2011
                    • 2429

                    #10
                    Hallo Paschawolf und Max!

                    Ich glaube ich habe die Lösung gefunden.

                    Seht hier:



                    und macht ein "Find" auf die Wörter "Stab" und "Scepter".

                    Er wäre auch "Richter". Das stünde auch in Einklang mit der 1. Zeile wo der Vater des Bräutigams auch "Judicarius" war.

                    Nun, was ist der Unterschied zwischen beiden Begriffen? Das ist eine andere Frage. Vielleicht war der Judicarius dem "Sceptrum tenens" unterworfen?

                    Keine Ahnung.

                    LG

                    Armand
                    Zuletzt geändert von Wallone; 12.12.2013, 15:57.
                    Viele Grüße.

                    Armand

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                    • PaschaWolf
                      Benutzer
                      • 09.12.2013
                      • 78

                      #11
                      Hallo Armand,
                      um die Frage etwas zu klären mache ich einen Versuch.
                      Im Heiratseintrag von 1734 ist die gleiche Wortwahl zu finden. Das angehängte Blatt.
                      Hilft das weiter die Bedeutung zu klären?

                      Ich hoffe das Blatt ist da. Zeile 3 und 4

                      Grüße
                      PaschaWolf
                      Angehängte Dateien

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                      • Wallone
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.01.2011
                        • 2429

                        #12
                        Hallo Paschawolf und Max!

                        Danke dafür.

                        Ich werde mal gucken aber inzwischen habe ich die Bedeutung auf Deutsch gefunden:

                        "Stabhalter"



                        Nur die zwei ersten Zeilen natürlich.

                        Habe jetzt diese Internetseite mit Deinem Eintrag verglichen.

                        In Deinem neuen Eintrag befindet sich das Wort "dignissimi" ( Adjektiv von "dignissimus"). Das entspricht dem Wort " höchstwürdig" ("richterliche Würde" auf der Internetseite.)

                        Ich glaube alles ist somit kohärent.

                        Liebe Grüße.

                        Armand
                        Zuletzt geändert von Wallone; 12.12.2013, 22:43.
                        Viele Grüße.

                        Armand

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                        • Wallone
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.01.2011
                          • 2429

                          #13
                          Hallo zusammen,

                          Man sollte doch einmal davon rauskommen. Dahin zielend werde ich jetzt ein doppeltes Risiko nehmen denn:

                          1) der Eintrag ist nicht vollständig (warum der Satz zum Beispiel mit einem Akkusativ beginnt? Das weiß ich nicht);
                          2) man sollte nie von einer fremden Sprache in eine andere fremde Sprache übersetzen.

                          Dazu werde ich mich selbstverständlich von den anderen bisherigen Versuchen bedienen.

                          Andream apostolicum Loci Au ad Rhenum perhonestum Adolescentem Franciscum
                          Melcher Joannis Melcher p.m. quondam Judicarii et hospitis ad equum nigrum
                          in Loco Muggensturm filium legitimum a proprio Parocho dimissum
                          ut in actis videre est, et pudicam virginem Annam Mariam Koelmlin
                          Nicolai Koelmel quondam Sceptrum tenentis et Civis in loco et Parochia Au
                          filiam legitimam in Ecclesia parochiali in Au interrogavi mutuoque eorum Consensu

                          [In der Kirche zum] heiligen Apostel Andreas in Au am Rhein habe ich, [angesichts] ihrer gegenseitigen Zustimmung, den sehr ehrbaren Jüngling Franz Melcher, von seinem eigenen Pfarrer entlassenen ehelichen Sohn des frommen Andenkens verstorbenen Joannes Melcher, Richter und Wirt [des Gasthauses] "Zum schwarzen Pferd" in Muggensturm, wie aus den Akten ersichtlich ist, und die ehrbare Jungfrau Anna Maria Koelmel(in), Tochter des verstorbenen Bürgers und Stabhalters Klaus Koelmel, in der Pfarrkirche von Au gefragt...

                          Jetzt könnt Ihr das in richtiges Deutsch versetzen aber es ist, meiner Meinung nach, alles da.

                          Beste Grüße.

                          Armand
                          Zuletzt geändert von Wallone; 13.12.2013, 12:05.
                          Viele Grüße.

                          Armand

                          Kommentar

                          • PaschaWolf
                            Benutzer
                            • 09.12.2013
                            • 78

                            #14
                            Hallo Max, hallo Armand,

                            den Lösungstext von Armand möchte ich so stehen lassen.
                            Herzlichen Dank für die Unterstützung.

                            Liebe Grüße
                            PaschaWolf

                            Kommentar

                            • Schmid Max
                              Erfahrener Benutzer
                              • 18.03.2013
                              • 937

                              #15
                              den Lösungstext von Armand möchte ich so stehen lassen.

                              Armand hat zwar alles drin aber "man mechts a bissal besser formulieren"
                              Mein Vorschlag:

                              (In der K.des)....Apostel Andreas im Orte Au am Rhein
                              habe ich den sehr ehrenwerten Jüngling F.M. ehelicher Sohn des verstorbenen J. M.,
                              ehedem Richter und Wirt zum schwarzen Rössel im Orte M.
                              - vom eigenen/ dortigen Pfarrer entlassen wie aus den Akten ersichtlich ist -
                              und die tugendsame Jungfrau A.M.K., eheliche Tochter des ehemaligen Stäblers
                              und Bürgers N. K. aus dem Orte und der Pfarrei Au
                              in der Pfarrkirche von Au
                              nach deren beiderseitiger Zustimmung gefragt

                              .................................................. .....................
                              "Back to the roots" heisst nicht im Alter kindisch zu werden.

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