[Hilfe] bei Übersetzung latein -> deutsch

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  • ponschonovi
    Erfahrener Benutzer
    • 10.01.2010
    • 348

    [gelöst] [Hilfe] bei Übersetzung latein -> deutsch

    Quelle bzw. Art des Textes: Eheschliessung latein
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1742
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Ennigerloh, NRW


    Hallo Kollegen und Kolleginen,

    ich war letzten Freitag im BAM (Bistumsarchiv Münster). Leider darf man da nicht abfotografieren und bekommt keine Kopien.
    Deswegen habe ich es so gut ich lesen konnte, abgeschrieben.
    Ich hoffe ich hab richtig gelesen. Hier der Text:

    visa Dispensatione superproclamationibus ?? coventibus Henrico Hemmermann et Bernardo Banneer corpulati

    Das Paar das heiratete war: AUSTERMANN, Theodorus oo RECKER, Agnes Maria

    Internette Grüsse
    Mick
    Unsere Ahnen mit Orten & Namen aus NRW ··· Unsere Homepage ··· Daten bei Gedbas

    Polen , Oberschlesien : Ratibor ; Ratiborhammer ; Breslau ;
    Brandenburg , Osthavelland , Gemeinde Wustermark : Dyrotz ;
    Yugoslawien , Serbien : Šabac ; Sovljak ; Ruma ; Zasavica ;
    USA : FN WUTTKE - KNAUER - ELEGANCZYK
  • Liachtinger

    #2
    dann versuch ma mal das in Latein zu bringen:

    provisa dispensatione super proclamationibus conventibus
    Henrico Hammermann et Bern(adetta) Banneer copulati sunt.....

    unter Befreiung vom Ehehindernis der üblichen Verkündigungen (Aufgebot) sind
    Heinrich Hemmermann und Bern(hier muss ein weibl. Vorname kommen) Baneer
    verheiratet worden.


    Das Paar das heiratete war: AUSTERMANN, Theodorus oo RECKER, Agnes Maria
    das steht aber nirgends da...Hemmermann wie von dir geschrieben könnte natürlich Austermann sein aber Henricus ist niemals der Theodor.
    Schlecht wenn man das Original nicht sieht (bei uns darf ma wenigstens fotografieren !(
    Zuletzt geändert von Gast; 19.01.2012, 18:40.

    Kommentar

    • ponschonovi
      Erfahrener Benutzer
      • 10.01.2010
      • 348

      #3
      Hallo Liachtinger,

      erstmal vielen herzlichen Dank für die flotte Hilfe
      Dann können die beiden keine Trauzeugen gewesen sein. Bin am Montag wieder im Archiv und schau mir das nochmal genauer an.
      Mir kam's auch vor als hätte der damalige Pfarrer die Eheschliessungen in einem Zug durchgeschrieben. Dann kann das die nächste Corpulation gewesen sein. Mich hatt es nur gewundert, daß kein Datum dabei stand, deswegen dachte ich es wären die Testes.
      Das ist wirklich schade das ich's nicht fotografieren darf

      Internette Grüsse
      Mick
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      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        visa despensatione super proclamationibus convenientibus

        Kommentar

        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4847

          #5
          Entschuldigung:

          visa despensatione super proclamationibus convenientibus

          Nach Einsicht der Dispens bezüglich der üblichen Verkündigungen...

          Die Dispens kam schriftlich vom Generalvikar. Nachdem der Pfarrer
          diese gesehen hat, hat er sie getraut.

          Nicht: Befreiung vom Ehehindernis der übl. Verk.

          Durch die Verkündungen sollte ja ein Ehehindernis aufgedeckt werden.
          Sie selber waren kein Ehehindernis.
          Von diesen Verkündigungen waren in diesem Fall beide befreit.

          Gruß Konrad

          Kommentar

          • Liachtinger

            #6
            Durch die Verkündungen sollte ja ein Ehehindernis aufgedeckt werden.
            Sie selber waren kein Ehehindernis.

            das ist schon klar, dass Befreiung vom Erfordernis der üblichen Verkündigung gemeint ist.
            Das Fehlen der Verkündigung (bzw. der üblichen dreimaligen) stellt selbst ein
            Ehehindernis dar d.h. der Pfarrer darf nicht trauen wenn kein Dispens vorliegt.

            Gruss Gerd
            salve magister (Vokativ!)
            discipulus discebat!



            Zuletzt geändert von Gast; 19.01.2012, 20:07.

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