Lesehilfe benötigt zu Randnotiz kath. Hochzeit 1783 Homburg / Saar - Latein

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  • Saarpfälzer
    Benutzer
    • 04.10.2025
    • 52

    [gelöst] Lesehilfe benötigt zu Randnotiz kath. Hochzeit 1783 Homburg / Saar - Latein

    Hallo liebe Hobby-Kollegen,

    kann jemand diese Randnotiz von einem Heiratsantrag in einem katholischen Kirchenbuch von 1783 in Homburg Saar entziffern?


    image.png

    Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen. Vielen Dank im Voraus, Gerald
    Zuletzt geändert von Saarpfälzer; Gestern, 13:39.
    Grüße vom Saarpfälzer aus Norhessen!
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 30299

    #2
    Hallo,

    das Kirchenbuch ist doch vermutlich bei FamilySearch frei einsehbar, da wäre doch ein Link nicht schlecht! Je mehr Vergleichstext, desto besser!
    Außerdem ist es Latein!



    Ich lese:

    Catharina
    ___que
    ___ ___ et
    Joannes unius
    anni per
    Jul__quins
    matrimonium
    infantes talum
    conjugum
    legitima
    ____ decla-
    rata
    Viele Grüße
    Christine


    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Saarpfälzer
      Benutzer
      • 04.10.2025
      • 52

      #3
      Hallo Christine,

      danke für die Hilfe und die Tips! Nächstes Mal mach ich es besser (Link und Sprache)! Ich habe nun die passenden Geburten dazu gefunden und komme wieder weiter.

      Viele Grüße, Gerald
      Grüße vom Saarpfälzer aus Norhessen!

      Kommentar

      • AlfredS
        Erfahrener Benutzer
        • 09.07.2018
        • 3896

        #4
        Noch ein paar "Häppchen":

        Catharina
        ___que
        annorum et
        Joannes unius
        anni per
        Subsequens
        matrimonium
        infantes talum
        Conjugum
        legitima
        ____ decla-
        rati sunt


        Die beiden genannten Kinder wurden durch nachträgliche Eheschließung der Eltern als legitim erklärt
        Zuletzt geändert von AlfredS; Gestern, 17:35.
        Gruß, Alfred

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator

          • 16.07.2006
          • 30299

          #5
          Dann müsste es bei Catharina quinque annorom heißen, also 5 Jahre
          Viele Grüße
          Christine


          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

          Kommentar

          • jebaer
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2022
            • 4289

            #6
            Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
            Dann müsste es bei Catharina quinque annorom heißen, also 5 Jahre
            Stimmt! Naja, fast:

            Catharina
            quinque
            annorum et
            Joannes unius
            anni per
            subsequens
            matrimonium
            infantes talium
            Conjugum
            legitimos
            palam decla-
            rati sunt

            Katharina
            von fünf
            Jahren und
            Johannes von einem
            Jahr isnd ducrh
            nachfolgende
            Verehlichung
            zu rechtmäßigen
            Kindern solcher
            Eheleute
            öffentlich erklärt
            worden


            LG Jens
            Zuletzt geändert von jebaer; Gestern, 19:43.
            Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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