Lateinische Abkürzungszeichen

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  • Pommerellen
    Erfahrener Benutzer
    • 28.08.2018
    • 2002

    [gelöst] Lateinische Abkürzungszeichen

    Hallo und Guten Abend,

    ich hätte einen Textausschnitt der typische Abkürzungszeichen zeigt, die in der längeren Urkunde mehrfach Verwendung finden.
    Daher würde ich gerne wissen wie diese zu lesen sind. Die Frage nach einer Übertragung folgt noch. Verbesserungen sind natürlich gerne erwünscht.

    Die Urkunde stammt von 1632.

    Ich lese den Ausschnitt so und habe die Worte mit den Abkürzungszeichen in fett markiert.

    "teria pro bonis Pielszewo, Parenti et Patruis sus
    iax commutationem in heredibatem ecssisse allegaret,
    eamg in rem Privilegium Serenissimi olim Sigismundi
    Augusti Regis Polonias Annaculi (Auuaculi?) et Antecessoris
    nri Anno Dni Millmo Quingentesimo, Septuagensi=
    mo secundo, datum, quo commutatio per Nagum? olim"


    Danke und viele Grüße
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    Zuletzt geändert von Pommerellen; 15.04.2025, 20:24.
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 3390

    #2
    Hallo Wofgang,

    das sind gerade mal gut anderthalb Nebensätze, einen Sinn erkenne ich da noch nicht wirklich, deshalb bin ich mir auch bei "Magistrum" nicht sicher.
    Meistenteils sind das Überstriche als allgeneine Auslassungszeichen. Lediglich das "Schwänzchen" am "q" von "eamque" ist spezifisch und bedeutet eine Ergänzung um "~ur" oder, wie hier, um "~ue".

    "tentia pro bonis Pielszewo, Parenti et Patruis suis
    iuxta commutationem in hæreditatem cessisse allegaret,
    eamque in rem Privilegium Serenissimi olim Sigismundi
    Augusti Regis Poloniæ Avunculi et Antecessoris
    Nostri Anno Domini Millesimo Quingentesimo, Septuagesi=
    mo secundo, datum, quo commutatio per Magnificum olim"



    LG Jens
    Zuletzt geändert von jebaer; 16.04.2025, 21:26.
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • Xylander
      Erfahrener Benutzer
      • 30.10.2009
      • 6730

      #3
      Hallo Jens,
      ginge auch "Magistratum"?
      Und ja, wir brauchten mehr Text, zumindest aber den Beginn des Satzes oder Absatzes.
      Viele Grüße
      Peter

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      • Gastonian
        Moderator
        • 20.09.2021
        • 5042

        #4
        Hallo:

        Zumindest der Aussteller der Urkunde ist ersehbar: König Sigismund III. Wasa von Polen (+30.04.1632), dessen Onkel mütterlicherseits ("avunculus") der 1572 verstorbene König Sigismund II. August war.

        VG

        --Carl-Henry
        Wohnort USA

        Kommentar

        • jebaer
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2022
          • 3390

          #5
          Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
          ginge auch "Magistratum"?
          Denke ich schon, das wird erst aus dem Kontext ersichtlich.
          Allen, die Interesse haben und die Geduld aufbringen, sich etwas eingehender mit lateinischen Abkürzungen zu beschäftigen, kann ich nur Den "Cappelli" ans Herz legen.
          Dabei meine ich nicht den in einer Datenbank online abfragbaren lexikalischen Teil, sondern den ersten Abschnitt des Buches mit Erläuterungen zur Verwendung nicht nur von Abkürzungen, sondern auch zur lateinischen Zahlschrift.
          Das Buch steht in mehreren Versionen zum Download bereit, in einer deutschen Übersetzung etwa hier:
          https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Adriano_Cappelli_(1859-1942)_-_Lexicon_Abbreviaturarum,_J.J._Weber_Leipzig,_1901 .pdf


          LG Jens
          Zuletzt geändert von jebaer; 17.04.2025, 00:08.
          Am besde goar ned ersd ingnoriern!

          Kommentar

          • Pommerellen
            Erfahrener Benutzer
            • 28.08.2018
            • 2002

            #6
            Hallo Jens, Peter und Carl-Henry,

            zunächst Danke!!

            Ich wollte zunächst mich bemühen möglichst viel Text zu übertragen und dann meine Lesung einstellen.
            Aber wenn ihr gerne daran arbeiten möchtet kann ich den Text in mehreren Portionen einstellen.
            Die Qualität meiner zur Verfügung stehenden Quelle ist leider uneinheitlich.
            Ich beginne mit dem fehlenden Satz auf der Seite davor und der ganzen Seite woraus der bisherige Abschnitt stammte.
            Ich denke das ist zunächst genug Text. Nachschlag ist vorhanden.
            Letztlich geht es für mich um eine Übersetzung ins Deutsche. Ich kann mir den Sinn leider nicht wirklich erschließen.

            meine Lesung (Text Seite1)
            "In sua? causa cum
            citatus Auorem ad ocera?, Arci Pstanda? Vigore revisionis
            literari Anni Millai, Quingentesini?, Sexagesini quarti
            te … Magaret, ex adverso vere. Actor se ex Ant…ssoribus
            suis Privilegys d… obentis, a qbusuis oneribus
            ex… … efseret?, … … ie Villa Lezyce consis= "

            meine Lesung (Text Seite 2 mit der Verbesserung aus #2):

            "tertia pro bonis Pielszewo, Parenti et Patruis suis
            iuxta commutationem in hæreditatem cessisse allegaret,
            eamque in rem Privilegium Serenissimi olim Sigismundi
            Augusti Regis Poloniæ Avunculi et Antecessoris
            Nostri Anno Domini Millesimo Quingentesimo, Septuagesi=
            mo secundo, datum, quo commutatio per Magistrum(?) olim
            Joannem Kostka Castellanum Gedanesis, Terrae Prussis..
            Thesauraium Dirs.ou… Capneum bonoru.. Villa
            Pieliszowo, Noblilium Michaelis, Gregory et Jacobi
            Malotkow, de Villa Lezyce in eodem Districtu Pucensis
            sita, ad ratificationem nram? facta, tum et Decretio
            eiusch Regis Anno Dni Millmo Quingenmo Quin=
            quagesimo nono, quo ead.. commutatio ibidem approba
            ta fuit, educeret, et de circa easdem libertates Co
            seruari peteret. Prafati commissary Nri, ex par=
            tium controversys, eo attento, quod Antecessores
            eiasch Alberti Wockiel, alias Malotka privilegys
            desuper obtentis, a quibusuis oncribus exempti sint..
            deo respecta bonor.. .eorundus commutatoris, ipsum circa
            libertates ese Privilegys emanabis, conseruanerunt, et
            ad suprascripta oncra trabi, non posse decreuerant?
            A quo Debo? Citatus ad kos?, Judum.? Nrum euoca
            nerat, … actus commissionis … lumlentius
            ..missa in se conplectit.: In terno? Itag .odierro?
            ex eaden appell… … et …. Conbi…
            ato … …. Actorea ... pr.dicte Alber
            to Wockiel alias Malotka .. Nlem Gonnae? Doma=
            galiez? . Citata vero … memorato Joanne Dzia=
            linsky Capaeo Pucensis, per Nlem Joannem Rudawski
            … … , cora … …. …
            attextac. … … vali..itate​"


            Sage schon einmal Danke im voraus und viele Grüße.
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            • jebaer
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2022
              • 3390

              #7
              Im Zusammenhang wird in #2 aus "tertia" consis-"tentia", und aus "Magistrum" "Magnificum".


              LG Jens
              Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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              • jebaer
                Erfahrener Benutzer
                • 22.01.2022
                • 3390

                #8
                Zitat von Pommerellen Beitrag anzeigen
                Die Qualität meiner zur Verfügung stehenden Quelle ist leider uneinheitlich.
                In der Tat ist die Auflösung des Abbilds der zweiten Seite viel zu gering, um sie halbwegs vernünftig lesen zu können.
                Das war bei dem gestern präsentierten Ausschnitt wesentlich besser. Wenn die Datei für die ganze Seite zu groß ist für den Upload, solltest Du das Bild aufteilen.
                Bei beiden Ausschnitten ist eine Art Webmuster zu erkennen, fast, als wäre der Text auf Stoff geschrieben - ist das der physischen Vorlage geschuldet oder ein Abbildungsfehler?


                LG Jens
                Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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                • jebaer
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.01.2022
                  • 3390

                  #9
                  Text Seite 1, noch nicht schlüssig:

                  "In qua causa cum
                  citatus Actorem ad onera, Arci p(rae)standa vigore revisionis
                  literaru(m) Anni Mill(esi)mi, Quingentesimi, Sexagesimi quarti
                  teneri allegaret, ex adverso vero, Actor se ex Antecessoribus
                  suis Privilegijs desuper obtentis, a q(ui)busuis oneribus
                  exceptum e(ss)e assereret, bonaq(ue) … … Villa Lezyce consis= "


                  LG Jens
                  Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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                  • Pommerellen
                    Erfahrener Benutzer
                    • 28.08.2018
                    • 2002

                    #10
                    Hallo Jens,

                    die Vorlage ist leider schlecht. Ein Foto von einem Microfilmreader. Leider gibt es derzeit keine Möglichkeit an das Original zu kommen. Habe schon nachgefragt.
                    Ich habe jetzt auf fünf Teilstücke aufgeteilt. Ich denke das ist besser.
                    Vielleicht lassen sich Teile wie du schreibst übertragen oder ich kann wenigstens im groben verstehen welche Entscheidungen dort getätigt wurden. Es geht um ein Schreiben von Sigismund Wasa um 1631/2 was aber sich auf eine alte Urkunde bezieht welche von Sigismund August erstellt wurde.

                    Ich hoffe auf weitere Beiträge. Die Urkunde ist noch eine weitere Seite lang.

                    ich sehe, das mir das Programm hier die Seiten ich in der richtigen Reihenfolge eingestellt hat. Textstück 2 ist am Anfang!

                    Viele gute Grüße
                    Angehängte Dateien
                    Zuletzt geändert von Pommerellen; 17.04.2025, 16:56.

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                    • jebaer
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.01.2022
                      • 3390

                      #11
                      Gut lesbar jetzt - aber lustig durcheinander gewürfelt wie die Zündfolge von 'nem 5-Zylinder
                      Reihenfolge der Bilder ist 2 1 3 5 4


                      LG Jens
                      Zuletzt geändert von jebaer; 18.04.2025, 18:47.
                      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

                      Kommentar

                      • jebaer
                        Erfahrener Benutzer
                        • 22.01.2022
                        • 3390

                        #12
                        Das nenn ich mal Juristensprech! (Gab's da nicht mal von einem gewissen Samuel Clemens ein Essay "The Awful Legalese Language"? )
                        Obwohl ich mich noch nicht wirklich damit wohlfühle, hau ich mal 'nen Vorschlag für den ersten Satz raus:

                        In qua causa cum
                        citatus Actorem ad onera, Arci p(rae)standa vigore revisionis
                        literaru(m) Anni Mill(esi)mi, Quingentesimi, Sexagesimi quarti
                        teneri allegaret, ex adverso vero, Actor se ex Antecessoribus
                        suis Privilegijs, desuper obtentis, a q(ui)busuis oneribus
                        exceptum e(ss)e assereret, bonaq(ue) sua in Villa Lezyce consis-

                        tentia pro bonis Pieleszewo, Parenti et Patruis suis
                        iux(ta) commutationem in hæreditatem cessisse allegaret,
                        eamq(ue) in rem Privilegium Serenissimi olim Sigismundi
                        Augusti Regis Poloniæ Avunculi et Antecessoris
                        N(ost)ri Anno D(omi)ni Mill(esi)mo Quingentesimo, Septuagesi=
                        mo secundo, datum, quo commutatio per Mag(nifi)cum olim
                        Joannem Kostka Castellanum Gedanensium, Terr(arum) Prussiæ,
                        Thesaurarium Dirszowensiumque Cap(ita)neum bonorum Villæ
                        Pieliszowo, Noblilium Michaelis, Gregorij et Jacobi
                        Malotkow, pro Villa Lezyce in eodem Districtu Pucensis
                        sita, ad ratificationem nostram facta, tum et Decretione
                        eiusdem Regis Anno D(omi)ni Mill(esi)mo Quingen(tesi)mo Quin=
                        quagesimo nono, quo eadem commutatio ibidem approba-
                        ta fuit, perduceret, et de circa easdem libertates Con-
                        servari peteret.

                        In welcher Sache, wo
                        der Geladene angäbe, der Kläger sei an die Lasten, der Burg zustehend durch Geltung der berücksichtigten
                        Schriften des Jahres 1564
                        gebunden, versichere im Gegenstz dazu aber der Kläger, von seinen Vorgängern her
                        durch darüber erhaltene Privilegien von jedweden Lasten
                        ausgenommen zu sein, und seine Güter im Dorf Lanz beste-

                        hend für die Güter Pieleszewo, seien seinem Vater und Onkel
                        gemäß Umwandlung in ein Erbe zugefallen, gäbe er an,
                        und in ebendem Interesse führte er das Privileg des einst Durchlauchtigsten Sigismund
                        August Königs von Polen, Unseres Onkels und Vorgängers,
                        im Jahr 1572 gegeben, wodurch die Umwandlung durch den einst Großartigen
                        Johannes Kostka, Danziger Kastellan, Preußischer Länder
                        und Dirschauer Schatzmeister. Hauptmann der Güter des Dorfes
                        Pieleszewo, der Edlen Michael, Gregor und Jakob
                        Malotkow für das Dorf Lanz in ebendem Puckischen Bezirk
                        gelegen, zu unserer Genehmigung gefertigt, und darauf durch die Entscheidung
                        desselben Königs im Jahr des Herrn
                        1559, wodurch ebendiese Umwandlung ebendort bestätigt
                        worden ist, fort, und er erbäte, ihm diesbezüglich dieselben Freiheiten zu
                        bewahren.

                        Das Wort "bonum" - Gut - verstehe ich dabei ganz abstrakt: es kann sowohl Geld- oder Sachwerte umfassen, als auch Rechte.
                        Probleme habe ich hier wie meistens mit den slawischen (polnischen/pommerschen/kaschubischen?) Eigen- und Ortsnamen - ich erkenne deren Genus, Casus und Numerus nicht.
                        Insbesondere verstehe ich hier die Wendung "pro bonis Pieleszewo" nicht. Googlelei ergibt bei mir ewar folgenden Eintrag in der polnischen Wikipedia:


                        Das wäre also ein Ortsname. Steht der aber in dem lateinischen Text im Noninativ, Genitiv, Lokativ oder wird er adjektivisch gebraucht?


                        LG Jens
                        Zuletzt geändert von jebaer; 21.04.2025, 04:26.
                        Am besde goar ned ersd ingnoriern!

                        Kommentar

                        • Pommerellen
                          Erfahrener Benutzer
                          • 28.08.2018
                          • 2002

                          #13
                          Herzlichen Dank Jens für deine umfassende Arbeit!!

                          Ich habe diesen Juristensprech schon vermutet.
                          Den Ort Pieleszewo hast du gut getroffen. Die Ortsnamen scheinen nicht dekliniert zu werden. "Bonum" habe ich in der Gegend immer mit dem Besitz und den Rechten verbunden, die mit dem Gut verbunden waren, wie Fischerei oder ggf. niedere Gerichtsbarkeit.

                          Deine Übertragung fügt sich in meine bisherigen Kenntnisse der Sachlage. Es gab nämlich einen Tausch des Besitzes Pieleszewo gegen Lanz durch den genannten Starosten Johannes Kostka im Jahre 1559/60. Dieser Tausch war mit gewissen Bedingungen ausgegeben bzw. das der neue Besitz ein "Lehen" das von dem Johannes Kostka zu dessen Lebzeiten mit Zustimmung der Krone vergeben wurde. In einer anderen Urkunde heißt es "wegen gedachter hubenn aller zinse und frohung frey sein". Das heißt die Nachfahren gehen davon aus, das ihr Erbe frei ohne Lasten ist. Dagegen scheint dann die Klage von 1564 zu stehen, die in diesem Dokument angezogen wird. Und der Beklagte erbittet nun, die alte Reglung "er erbäte, ihm diesbezüglich dieselben Freiheiten zu bewahren." zu belassen.

                          Ich finde, dass ich als Nichtlateiner, den Zusammenhang verständlich erfassen kann. Vielleicht bringt uns der zweite Satz noch weiter. Es gibt auch noch einen Nachschlag.

                          Viele Grüße

                          Kommentar

                          • jebaer
                            Erfahrener Benutzer
                            • 22.01.2022
                            • 3390

                            #14
                            Zitat von Pommerellen Beitrag anzeigen
                            Dagegen scheint dann die Klage von 1564 zu stehen, die in diesem Dokument angezogen wird. Und der Beklagte erbittet nun, die alte Reglung "er erbäte, ihm diesbezüglich dieselben Freiheiten zu bewahren." zu belassen.
                            Das verstehe ich genau anders herum.
                            "citatus" ist ein zur Verhandlung Ein-/Vorgeladener, sei es als Zeuge, Sachverständiger oder Beklagter.
                            "actor" ist ein Betreiber, im juristischen Sinne ein Antragsteller, von mir verkürzt zu Kläger, und in dieser Rolle streitet er hier um den Erhalt seiner Freiheiten.
                            Nit Namen genannt sein müssten die Beteiligten schon im Text davor, der "Kläger" wird es aber wohl auch im, fast schon übersichtlichen, Satz 2:

                            Præfati commissarij Nostri, ex par-
                            tium controversijs, eo attento, quod Antecessores
                            eiusdem Alberti Wockiel, alias Malotka Privilegijs
                            desuper obtentis, a quibusuis oneribus exempti sint..
                            Ideo respectu bonorum eorundem commutatorum, ipsam circa
                            libertates ex Privilegijs emanatis, conservaverunt, et
                            ad suprascripta onera trahi, non posse decreverunt.

                            Unsere vorgenannten Beauftragten haben in Hinsicht der Streitigkeiten
                            der Parteien, wobei beachtet wurde, dass die Vorgänger
                            desselben Albert Wockiel, alias Malotka, durch darüber erhaltene
                            Privilegien von jedweden Lasten ausgenommen seien,
                            deshalb um die Umwandlung der Güter desjenigen zu berücksichtigen, selbige bezüglich
                            der Freiheiten aus entstandenen Privilegien bewahrt, und er nicht
                            zu den oben beschriebenen Lasten gezogen werden könne, entschieden.


                            LG Jens
                            Zuletzt geändert von jebaer; 21.04.2025, 20:19.
                            Am besde goar ned ersd ingnoriern!

                            Kommentar

                            • Pommerellen
                              Erfahrener Benutzer
                              • 28.08.2018
                              • 2002

                              #15
                              Hallo,

                              danke, ich habe das mit Kläger zu wörtlich genommen. Antragsteller scheint hier wohl ehr stimmig zu sein. Werden sehen was am Anfang steht.
                              Was wäre jetzt günstiger ein zustellen. Der Anfang vermute ich. Ist leider auch nicht ganz klar vom Schriftbild. Ich schicke zwei Teile.
                              Text 6 der Anfang dann Text 7 .

                              Ich füge mal meine rudimentäre Lesung an:
                              „Datum Cora Judo Civili bannito Pucensis die Septima Mens[is] January Anno Dni Millmo Sexientmo trigesimo Secundo“

                              Coram Juo Civili Pucensis bannito Actis.. petibus, comparens
                              …., Honestus Albertus Wokiel, alias Malotka de Villa
                              Lezyce, menze corporey? saanus? Emns?, obtulit judo lpnti
                              infrasc..tu … Latinico idiomate conscriptum, Egill..?
                              Regi munitum, sanum, saluum, il.sum, omnig suspr…
                              nota? Carens, quod actis petibus? Inseri, saluog? salario sibi
                              aut.. extrasi petyt uins Decreti tenor de verbo ad verbum
                              sgt estg talis.
                              Sigismundus Die g… Rex
                              Polonia, Magnus Dux Lithuania, Russia, Prussia, Masowia
                              Samoga, Livon.., necon Suecorum, Gottorum, Vandalor…
                              Haereditarias Rex. Significames lpetibus Literis …
                              quoram interest, Vniversis et Singulis, denenisse ad nos
                              Judumg … , per viom Appellationis a Sentia certorum
                              Commissaiora nroru? Interposiba., causam et actionem, jater
                              Albertum Wockiel, alias Malotka, certorum agrorum et fun
                              dorum villa Lezyce, iure ..reditano possessorem, Actorem et
                              Gnosam Joannem Dzialesky? Pokrzy…, Pucensis et Rog… =
                              ensis Capeum nostrum conaentum, Ratione subuectionum
                              nice? Podwodarum et Caborum nec non occasione vsus ligno=
                              rux pescorus, coquendas circuisius?, et carbonum conficien=
                              dorum per citatua, Actori deaegati."


                              Schon mal herzlichen Dank im voraus
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