Hilfe bei Transkription und bei Übersetzung, Latein, Hochzeit, Bamberg Obere Pfarre 1712

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • bamberg1708
    Benutzer
    • 04.03.2025
    • 74

    [gelöst] Hilfe bei Transkription und bei Übersetzung, Latein, Hochzeit, Bamberg Obere Pfarre 1712

    Quelle bzw. Art des Textes: Ehebuch (katholisch)
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1712
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Bamberg


    Hallo,

    zu dem Eheschließungseintrag (Bamberg, Obere Pfarre)

    vom 12. Juli 1712 habe ich zwei Fragen/Bitten:


    Übersetzung des lateinischen Einschubs (violett/unterstrichen):

    Copulati sunt 12 July apud S. Martinum et apud nos promulgati ???
    Sponsus Joannes Petry Klein Schuhmacher von Conzenberg.
    Sponsa Maria Cunegunda Laufferin ledig Stands. Nota der bräutigamb
    war etlich iahr beim Hoffschuster in Dienste, in der S. Martins Pfarr, 14 Täg
    vor [durchgestrichenes Wort] der copulation hat er sich in unserer Pfarr aufgehalten, et q'dm
    cum ao permanendi
    , nichts destoweniger hat sich doch bay S. Martin copulier
    müssen lassen, Und ist uns durch sb. Hirten berger gesagt worden, so war es alzeit
    observiert worden, welches hieführo?? bey uns auf/auch?? zu Beobachtung??.



    Es gelingt mir nicht, eine sinnvolle Übersetzung zu finden.
    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Das wäre nett.

    et q'dm cum ao permanendi
    et quondam cum alio modo permanendi
    und einst mit anderweitig aufhaltend






    Zum linken Randvermerk:

    Gehört der Randvermerk Eurer Meinung nach zu „meiner“ Ehe Klein ./. Lauffer oder zum Eintrag davor?

    Vom Randvermerk kann ich nur das folgende entziffern:
    dispositione … an ..
    … ad nos spectavit an ad
    … Cathedralem … interim zu
    protestatus sui apud D.
    Birgler, ??que dum in
    ?? meliori et certiorem
    exploriar notitiam.






    Vielen lieben Dank für Eure Mühen schon im Voraus.
    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von bamberg1708; 27.03.2025, 00:39.
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 3738

    #2
    Zitat von bamberg1708 Beitrag anzeigen
    2. Übersetzung des lateinischen Einschubs (violett/unterstrichen):
    Es gelingt mir nicht, eine sinnvolle Übersetzung zu finden.
    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Das wäre nett.

    Hallo bamberg1708,

    den Abschnitt würde ich lesen als:
    "et quidem cum anno permanendi"
    und bei gewiss einem Jahr des Verbleibens


    LG Jens
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • bamberg1708
      Benutzer
      • 04.03.2025
      • 74

      #3
      Lieber Jens, ganz herzlichen Dank. Das passt jetzt sehr gut.
      Die Abkürzungen sind schon immer dicker Brocken.

      Kommentar

      • jebaer
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2022
        • 3738

        #4
        Zitat von bamberg1708 Beitrag anzeigen
        Gehört der Randvermerk Eurer Meinung nach zu „meiner“ Ehe Klein ./. Lauffer oder zum Eintrag davor?
        Vor "dispositione" steht ein Einfügungszeichen, das sich auch am Ende der letzten Zeile des vorigen Eintrags findet - da gehört die Randbemrkung hin.
        Geht wohl um Unklarheiten, welche Pfarrei die Gebühren für die Aufgebote beanspruchen kann.


        LG Jens
        Am besde goar ned ersd ingnoriern!

        Kommentar

        • bamberg1708
          Benutzer
          • 04.03.2025
          • 74

          #5
          wunderbar, vielen Dank!

          Kommentar

          Lädt...
          X