Mit der Bitte um Hilfe bei Hofgüterbeschreibung - Latein

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  • Stefan1968
    Benutzer
    • 16.07.2021
    • 41

    [ungelöst] Mit der Bitte um Hilfe bei Hofgüterbeschreibung - Latein

    Hallo miteinander,

    ich kämpfe hier mit einem kurzen Text aus der Hofgüterbeschreibung von Kaisheim (Landkreis Donau-Ries in Bayern) von 1698.
    Es geht um einen vermeintlichen Vorfahren von mir, Melchior Jung. Von diesem weiß ich, dass er 1698 in Mündling verstorben ist.
    In der Hofgüterbeschreibung gibt es diesen Eintrag auf Latein, mit dem ich nicht ganz klar komme. Neben Melchior Jung wird sein Sohn Caspar Jung erwähnt. Könnte es darum gehen, dass der Sohn Caspar Jung einen Grundbesitz seines verstorbenen Vaters erbt?
    Ich lese dreimal die Begriffe "locara" (`?) und "locarionis" (?). Oder heißt das eher "locata" und "locationis"?

    Über eine Hilfe bei der Übersetzung bzw. einer Deutung dieses Texts würde ich mich sehr freuen!

    Vielen Dank und herzliche Grüße!

    Stefan
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    Zuletzt geändert von Stefan1968; 11.02.2025, 21:41.
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 3164

    #2
    Hallo Stefan,

    da auf Latein verfasst, gehört der Text ins Fremdsprachenforum!
    Um die zahlreichen Abkürzungen rundherum zu verstehen, fehlt mir der Zusammenhag.
    Davon abgesehen lese ich:

    Mündling Weglos 46 X 3 H(?)
    Anno 1698. quarta pars curiæ quam prius ibidem coluit
    Melchior Jung eo mortuo locata est filio eius Casparo Jung
    iure locationis annui, qui dabit pro pretio locationis
    20 fl. solvendo in promptu 10 fl. dein anno 99
    et 1700 5 fl.

    Mündling Weglos 46 X 3 H(?)
    Im Jahr 1698. Der vierte Teil des Hofes, den zuvor ebendort erbaut hat
    Melchior Jung, ist durch dessen Tod gepachtet worden von dessen Sohn Kaspar Jung
    bei jährlichem Pachtzins, der [gemeint ist Kaspar] geben wird für den Wert der Pacht
    20 Gulden sofort zu zahlen 10 Gulden darauf im Jahr 99
    und 1700 5 Gulden.


    LG Jens

    p.s.: Sehe gerade, meine erste Anmerkung ist obsolet, da hat wohl wer mitgedacht!
    Zuletzt geändert von jebaer; 12.02.2025, 04:52.
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • Stefan1968
      Benutzer
      • 16.07.2021
      • 41

      #3
      Hallo Jens,
      vielen herzlichen Dank! Das hilft mir auf alle Fälle weiter!
      Ich vermute mal, dass "der vierte Teil des Hofes" darauf hinweist, dass es sich bei dem Hof um ein Viertelgut handelte.

      Und sorry, dass ich den Beitrag nicht gleich im Thread für fremdsprachige Texte gepostet habe. Ich habe das total übersehen.

      Liebe Grüße!

      Stefan
      Zuletzt geändert von Stefan1968; 12.02.2025, 22:00.

      Kommentar

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