Hallo ihr Lieben,
anliegend ein Trauungseintrag aus dem Jahr 1681, den ich nur halb eingestellt habe, da der erste Teil im Grunde unwichtig ist und ich dort auch alles lesen kann.
Ich lese: "Sel. hinterlassene Eheleibliche Tochter zu
lays. Nachdem sein wöniges Eheweib ihn
der 7 Viertel Jahren .... dehorirt per
Prochana vom Fürstl. Confistorio atirt, daher
aber in malituha dehertione perfeverirt und Es
also das. Divertium impetrirt.
Stimmt das so und was könnte das bedeuten? Mit den 7 Viertel Jahren wird wohl Bezug auf eine vorherige Ehe des Bräutigams genommen, da dieses exakt 7,25 Jahre davor ein erstes Mal heiratete.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.
MMR
anliegend ein Trauungseintrag aus dem Jahr 1681, den ich nur halb eingestellt habe, da der erste Teil im Grunde unwichtig ist und ich dort auch alles lesen kann.
Ich lese: "Sel. hinterlassene Eheleibliche Tochter zu
lays. Nachdem sein wöniges Eheweib ihn
der 7 Viertel Jahren .... dehorirt per
Prochana vom Fürstl. Confistorio atirt, daher
aber in malituha dehertione perfeverirt und Es
also das. Divertium impetrirt.
Stimmt das so und was könnte das bedeuten? Mit den 7 Viertel Jahren wird wohl Bezug auf eine vorherige Ehe des Bräutigams genommen, da dieses exakt 7,25 Jahre davor ein erstes Mal heiratete.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.
MMR
Kommentar