Bitte um Hilfe bei Nebeneintrag in Latein - Heiratsmatrikel kath. 1820

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  • mabelle
    Erfahrener Benutzer
    • 09.10.2017
    • 1043

    [gelöst] Bitte um Hilfe bei Nebeneintrag in Latein - Heiratsmatrikel kath. 1820

    Hallo miteinander,

    vielleicht kann mir einer der Lateiner hier erklären, was der Pfarrer zu dieser Heirat vermerkt hatte, linke Seite ganz unten:



    heiratsmatrikel_freundl-johann_roesch-rosina_1820-02.png

    Vielen Dank!
    mabelle
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 23393

    #2
    Nach Entdeckung des Ehehindernisses der Blutsverwandtschaft im III. Grad gleicher Linie hat das Konsistorium freundlicherweise die Erlaubnis nachträglich erteilt.
    Zuletzt geändert von Horst von Linie 1; 10.11.2024, 14:40.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • mabelle
      Erfahrener Benutzer
      • 09.10.2017
      • 1043

      #3
      Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
      Nach Entdeckung des Ehehindernisses der Blutsverwandtschaft im III. Grad gleicher Linie hat das Konsistorium freundlicherweise die Erlaubnis nachträglich erteilt.
      Vielen Dank, Horst.

      Kommentar

      • jebaer
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2022
        • 3725

        #4
        Hallo mabelle,

        die nicht mehr ganz so frisch Vermählten mussten ihr Ja-Wort wiederholen:

        Impedimentum Consanguinitatis III gr.(adu) æq(uali) inito matrimonio detectum gratio(si)ss(i)ma Ratisboni(?) Consistorii
        dispensatione 29a Julii remotum & renovato utrique Consensu matrimonium 3a Aug.(usti) revalidatum fuit

        Das Hindernis der Blutsverwandschaft im 3. geichen Grad, entdeckt als die Ehe eingegangen war, wurde durch allergnädigste Dispens
        des Regensburger Konsistorium am 29. Juli aufgehoben & durch erneuerte gegenseitige Einwilligung die Ehe am 3. August wieder gültig


        LG Jens
        Zuletzt geändert von jebaer; 10.11.2024, 21:02.
        Am besde goar ned ersd ingnoriern!

        Kommentar

        • mabelle
          Erfahrener Benutzer
          • 09.10.2017
          • 1043

          #5
          Zitat von jebaer Beitrag anzeigen
          Hallo mabelle,

          die nicht mehr ganz so frisch Vermählten mussten ihr Ja-Wort wiederholen:

          Impedimentum Consanguinitatis III gr.(adu) æq(uali) inito matrimonio detectum gratio(si)ss(i)ma Ratisboni(?) Consistorii
          dispensatione 29a Julii remotum & renovato utrique Consensu matrimonium 3a Aug.(usti) revalidatum fuit

          Das Hindernis der Blutsverwandschaft im 3. geichen Grad, entdeckt als die Ehe eingegangen war, wurde durch allergnädigste Dispens
          des Regensburger Konsistorium am 29. Juli aufgehoben & durch erneuerte gegenseitige Einwilligung die Ehe am 3. August wieder gültig


          LG Jens
          Hallo Jens,

          das ist wirklich spannend. Das Paar hatte im Jahr davor schon eine gemeinsame Tochter bekommen, die nachträglich durch die Heirat im Februar 1820 legitimiert wurde, wie aus dem Geburtsmatrikel hervorgeht:



          Ich gehe davon aus, dass die Legitimation des Kindes nicht aufgehoben wurde, sondern automatisch mit dem zweiten Eheversprechen nochmal bestätigt wurde. Hier wurde offenbar ein Verfahrensfehler geheilt, denn der Dispens wäre in jedem Falle erteilt worden.

          Viele Grüße
          mabelle
          Zuletzt geändert von mabelle; 10.11.2024, 22:52.

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