Dispens 1766 /Latein

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  • hhb55
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2014
    • 2061

    [gelöst] Dispens 1766 /Latein

    Guten Morgen in die Runde!

    Ich bin gerade dabei Ergänzungen im Stammbaum vorzunehmen und stoße dabei auf eine Trauung bei der diverse Eintragungen vorgenommen wurden.
    Es geht offenbar um einen Dispens im Zusammenhang mit einer Verwandschaft 4. Grades.
    Sowohl unter den Brautleuten als auch im Bereich der Zeugen gibt es Textstellen bei denen ich nicht ganz klar sehe!
    Hoffe auf eure Hilfe!

    Es handelt sich um den drittletzten Eintrag auf der rechten Seite.


    Danke schön vorab!!

    Hans-Hermann
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von hhb55; 30.07.2024, 13:30.
  • nav
    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2014
    • 792

    #2
    Ich lese folgendes:

    NB: praevia dispensatione super impedimento consanguinitatis in 4to gradu simplicii
    qui et Testes jurati cum Cantione fuere
    Der Vermerk zur Dispens über die Blutsverwandtschaft ist einfach und eine Standardformulierung. Bei der Notiz zu den Zeugen blicke ich auch nicht ganz durch. Das "qui et" macht mir Schwierigkeiten, ich weiß nicht wie das übersetzt werden soll. Die Übersetzung der anderen Teile lässt aber schon die grobe Richtung der Bedeutung der gesamten Notiz erahnen:

    qui et = ?
    testes iurati = die geschworenen Zeugen
    cum cantione = mit Gesang
    fuere = sie sind gewesen​

    Nico

    Kommentar

    • hhb55
      Erfahrener Benutzer
      • 07.04.2014
      • 2061

      #3
      Hi!

      Vielen Dank Nico!
      (War beim letzten Mal nicht in Dingden wegen urlaubsbedingter Abwesenheit )

      Die Hinweise reichen mir schon! Es wäre natürlich interessant gewesen warum die Sangesfreude der Zeugen besonders erwähnt wurde!

      Grüße

      Hans-Hermann

      Kommentar

      • Astrodoc
        Erfahrener Benutzer
        • 19.09.2010
        • 9393

        #4
        Zitat von hhb55 Beitrag anzeigen
        Es wäre natürlich interessant gewesen warum die Sangesfreude der Zeugen besonders erwähnt wurde!
        Mal ein Schuss ins Blaue: das war extra zu bezahlen. Die Zeugen haben nämlich nicht gesungen, sondern wurden zuvor besungen.

        L.W., qui et Testes jurati cum cantione fuere - L.W., der und ebenso die Zeugen mit Gesang beschworen/vereidigt gewesen sind.

        A (Sg.) + B (Sg.) = Plural
        A (Sg.) + B (Pl.) = Plural
        A (Pl.) + B (Sg.) = Plural
        A (Pl.) + B (Pl.) = Plural
        Zuletzt geändert von Astrodoc; 30.07.2024, 17:01.
        Schöne Grüße!
        Astrodoc
        --------------------------------
        Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

        Kommentar

        • hhb55
          Erfahrener Benutzer
          • 07.04.2014
          • 2061

          #5
          Vielen Dank Astrodoc!

          War bestimmt ein schöner Gesang!
          Die Patentante meiner Frau hat in diesem Chor über 70(!) lang mitgesungen! (Allerdings war das dann um 180-250 Jahre später!)

          Hans-Hermann

          Kommentar

          • nav
            Erfahrener Benutzer
            • 30.03.2014
            • 792

            #6
            Ich habe mir einmal die Vorfahren dieser Eheleute schnell angeschaut, um zu schauen, ob sich ermitteln lässt über welche Familie genau die Blutsverwandtschaft verlief, und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

            00 Hüning, Johann Hermann, ~ 18.05.1721 Bocholt
            01 Hüning, Henrich, ~ 16.11.1687 Bocholt, oo 08.11.1720 Bocholt
            02 Gießing gnt. Hüning, Gerhard, ~ 20.11.1661 Bocholt, oo 15.01.1687 Bocholt
            03 Gießing, Henrich
            03 Lehmkuhl, Henrica
            02 Welling, Anna, * ca. 1664 Lankern
            03 Welling gnt. Dinklo, Cornelius, * ca. 1620, † ca. 1696 Lankern
            03 Margaretha, * ca. 1621/1627, † 23.11.1722 Lankern
            01 Epping, Elisabeth, ~ 10.03.1699 Rhede
            02 Epping, Johann, ~ 02.05.1673 Rhede, oo 11.11.1696 Rhede
            03 Epping, Wessel, oo 01.02.1671 Rhede
            03 Demming, Adelheid
            02 Groß Übbing, Gertrud, ~ 17.03.1669 Rhede
            03 Groß Übbing, Engelbert, oo 26.11.1667 Rhede
            03 Pannebeckers, Bernardina
            00 Wittag, Christina, ~ 05.10.1739 Bocholt
            01 Wittag, Gerhard ~ 20.09.1699 Bocholt, oo 29.05.1727 Bocholt
            02 Wittag, Gerhard, ~ 05.02.1668 Bocholt, oo 18.06.1695 Bocholt
            03 Wittag, Gerhard, oo 12.10.1664 Bocholt
            03 Elsinghorst gnt. Döls, Gertrud
            02 Demming, Johanna, ~ 02.11.1670 Bocholt
            03 Demming, Hermann, oo 22.07.1667 Bocholt
            03 Storteler, Martha
            01 Schüling, Johanna


            Bis zur dritten Generation lassen sich die Vorfahren fast lückenlos ermitteln, lediglich bei der Johanna Schüling (Mutter der Braut) bin ich mir nicht ganz sicher, wo genau ich sie anschließen soll. Das gemeinsame Vorfahrenpaar liegt bekanntlich in der vierten Generation. Das heißt zwei Personen in der dritten Generation müssen Geschwister gewesen sein. Ich gehe davon aus, dass Adelheid Demming (oo 1671) und Hermann Demming (oo 1667) hier die Geschwister waren. Entsprechende Patenschaften, die diese Vermutung bekräftigen, sind auch vorhanden.

            Der zweite Ehemann von Hermann Demmings Frau, Martha Storteler, ein Herbert Rawerdink gnt. Demming, heiratet wiederum in zweiter Ehe eine Helena Welling aus Dingden. Diese war zufällig eine Nichte der unter den Ahnen des J. H. Hüning auftauchenden Anna Welling - keine Blutsverwandtschaft, aber eine weitere Vernetzung. In dritter Ehe heiratet Herbert Demming wohl seine Stieftocher Adelheid Demming, die aus der Ehe von Hermann Demming und Martha Storteler stammt.

            Nico

            Kommentar

            • hhb55
              Erfahrener Benutzer
              • 07.04.2014
              • 2061

              #7
              Nochmals vielen Dank,

              auch für die wie immer ausführlichen Hintergrundinformationen!

              Grüße

              Hans-Hermann

              Kommentar

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