Latein - Übersetzung Tod 1787

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  • Monika Holl
    Erfahrener Benutzer
    • 15.03.2007
    • 1109

    [gelöst] Latein - Übersetzung Tod 1787

    Hallo liebe Helfer,

    da ich kein Latein beherrsche, wäre es nett, wenn ihr mir den 4. Eintrag auf der li. Seite übersetzen könntet.
    Es handelt sich um Johann Georg Staets.

    Hier der Link von matricula:


    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Monika
  • noisette
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2019
    • 2002

    #2
    Guten tag,
    ich lese: Den 7 März (1787), in Oberndorf , ist Johannes Ulrich, Wittwer, im Alter von 60 Jahre verstorben.

    Kommentar

    • AlfredS
      Erfahrener Benutzer
      • 09.07.2018
      • 2395

      #3
      Hallo,
      ich komme beim 4. Eintrag ebenfalls auf J. Georg Staets - das Sterbealter wird nicht erwähnt:


      Die 28 (Februarii) obiit J. Georgius Staets ex Pfaffenh. ex infortunio
      ... cecidit in horreo et lethaliter ita losus, ut nec
      confiteri nec communicare potuit, sub conditione tamen
      absolutus et extrema ...tione munitus.

      Kernaussage in Etwa: Am 28. Feb. kam J.G. Staets aus Pfaffenhofen zu Tode aufgrund eines Unglücks/Unfalls, als er in einer Scheune stürzte.
      Gruß, Alfred

      Kommentar

      • jebaer
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2022
        • 2541

        #4
        Ist nicht der 4. sondern der 3. Eintrag, deshalb ist Francoise beim falschen gelandet ...
        In Ergänzung zu Alfred:

        1787
        Februarii
        Die 28 obiit J. Georgius Stæts ex Pfaffenh. ex infortunio
        e(x) trabe cecidit in horreo et lethaliter ita læsus, ut nec
        confiteri nec communicare potuit, sub conditione tamen
        absolutus et extrema unctione munitus.

        1787
        Februar
        Am 28. verstarb J. Georg Stäts aus Pffaffenhausen. Durch ein Unglück
        stürzte er von einem Balken in der Scheune, und derart tödlich verletzt, dass er weder
        zu beichten noch die heilige Kommunion zu erhalten vermochte, unter dem Umstand dennoch
        losgesprochen und mit der letztn Ölung versehen.


        LG Jens
        Zuletzt geändert von jebaer; 30.07.2024, 18:22.
        Am besde goar ned ersd ingnoriern!

        Kommentar

        • AlfredS
          Erfahrener Benutzer
          • 09.07.2018
          • 2395

          #5
          Muss doch nochmal nachfassen bei den Einträgen :

          #1 - 11. Feb. - A. M. Weidner
          #2 - 17. Feb. - M. Cath. Röderin
          #3 - 19. Feb. - A. M. Ruppertin
          #4 - 28. Feb. - J. Gg. Staets
          #5 - 7. März - J. Ulrich
          Gruß, Alfred

          Kommentar

          • jebaer
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2022
            • 2541

            #6
            OK Alfred, Du hast Recht, ist der 4. Eintrag, Asche auf mein schütteres Haupthaar!
            Ist aber auch gemein: so schöne Trennstriche, und dann fehlt einer ...


            LG Jens
            Am besde goar ned ersd ingnoriern!

            Kommentar

            • Astrodoc
              Erfahrener Benutzer
              • 19.09.2010
              • 8894

              #7



              "sub conditione" kommt bei den verschiedenen KB-Einträgen (Nottaufe, unerwarteter Tod) ja immer wieder vor und bezeichnet eher eine kirchliche Ausnahmesituation, die einer besonders genauen Betrachtung bedurfte und deren Problematik nicht immer letztendlich geklärt werden konnte. Grundannahme: ein Sakrament kann nur ein einziges Mal gespendet werden; dies muss aber korrekt/rechtens/gültig geschehen.
              Wikipedia führt das sehr schön aus. Hier ist wahrscheinlich das Beispiel: "beim Bußsakrament, sofern die ausreichende Disposition nicht feststeht, jedoch die Absolution drängt (in Todesgefahr): Si capax es […] bzw. Si vivis […]" zutreffend.
              Alternative: Jemand hatte schon zuvor versucht, die Beichte abzunehmen und die Kommunion zu erteilen, was aber nicht gelang. Und somit hat der Pfarrer (als zweiter!) dies "sub conditione" (unter der Bedingung) erneut getan, dass die erste Sakramentspendung nicht rechtens/gültig/erfolgreich war.
              Zuletzt geändert von Astrodoc; 30.07.2024, 16:48.
              Schöne Grüße!
              Astrodoc
              ______


              Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

              Kommentar

              • Monika Holl
                Erfahrener Benutzer
                • 15.03.2007
                • 1109

                #8
                Hallo an alle Helfer,

                vielen Dank und im speziellen an Alfred bzgl. Aufklärung das es sich um den 4. nicht um den 3. Eintrag gehandelt hat.

                Grüße
                Monika

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                • Holzfux
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.03.2024
                  • 274

                  #9
                  Sehr gut, lieber Astrodoc! Übersetzung also: "bedingsweise"
                  Kleinigkeit: extrema unctione munitus - "versehen" ist zu blass und steht nicht da: "gestärkt" durch die l.Ö.

                  Gruß Holzfux

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