Guten Morgen! Ich bin relativ neu "im Geschäft" und habe dieses Forum erst vor kurzem entdeckt. Die angebotenen Hilfen, die ich bisher gesehen habe, haben mich schwer beeindruckt. Ich bitte um Hilfe bei beigefügtem Auszug aus "Matricula". Mein Küchenlatein trägt nicht zuverlässig weit. Es geht um Johann Caspar Rüther - der Name ist offensichtlich falsch geschrieben. Er hat 1770 Catharina Wacker aus Belecke geheiratet. Der beigefügte Eintrag aus dem Trauregister bedeutet nach meiner Übersetzung: 5. Juli; nach der vorgegebenen/gebotenen Befragung; Johann Caspar Rüther, erwachsen, hat die Erklärung abgegeben frei/ungebunden zu sein, mit der Dimissio (kirchliche Erlaubnis/ Freigabeerklärung) aus Belecke. Liege ich da richtig? Dann hieße das, dass die Ehe für ungültig erklärt sei? Vielen Dank für die Hilfe!
Hilfe zu lateinischem Eintrag, vmtl. Eheauflösung
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Zuletzt geändert von Eifeladler; 01.07.2024, 11:18.Stichworte: -
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Auch guten Morgen,
bitte den Link zum Bild einstellen.Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.
Und zum Schluss:
Freundliche Grüße.
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Hallo,
mein Versuch.
praevia debita inquisitione
Joanni Casparo Ruther adolescenti
dedi testimonium libertatis cum dimissoriis in Beleke
Nach vorausgehender erforderlicher Prüfung
habe ich dem Jüngling J.C. Ruther einen Ledigenbescheid gegeben mit Entlassung für Beleke.
Es handelt sich um ein sog. Dimissoriale, die Erlaubnis, die Trauung in einer anderen Kirchengemeinde als der des Bräutigams stattfinden zu lassen, in unserem Fall in Belecke.
"Das Dimissoriale, Plural Dimissorien (lat. auch litterae dimissoriae; dt. „Entlassschreiben“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung aus bestimmtem Anlass (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste.[1] Das Dimissoriale wird vom Pastor oder Pfarrerder eigenen Ortsgemeinde ausgestellt."
Grüße
ScriptoriaZuletzt geändert von Scriptoria; 30.06.2024, 19:10.
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