Heiratsurkunde - Latein

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  • ArseneLupin
    Erfahrener Benutzer
    • 15.12.2023
    • 102

    [gelöst] Heiratsurkunde - Latein

    Hallo an alle,

    Da meine Lateinkenntnisse gegen Null gehen, bitte ich um Hilfe bei der Transkription dieser Heiratsurkunde.

    Diese fand 1790 in Sehlem statt und abgesehen von den Vor- und Nachnamen des Brautpaares und ihrer Eltern komme ich nicht sehr weit...

    Vielen Dank

    Yves
    Angehängte Dateien
  • AlfredS
    Erfahrener Benutzer
    • 09.07.2018
    • 3360

    #2
    Ein erster Leseversuch - einige Lücken bleiben:

    Anno 1790 die 11ma Octobris p... habitis omnibus ad celebrationem
    matrimonii requisitis a R(everen)do Patre Vitali Engel religioso
    ablatix Hemmerodiensis Specialitu ad hunc actum delegato
    matrimonialiter copulati sunt in Ecc(l)esiæ Hemmerodiensi Wilhelmus
    Engel filius Legitimus Jois Engel et Catharinæ Hein conjugum
    et civium ex Bombogen. et Christina Schmith filia
    Legitima Henrici Schmith(s) et Catharinæ Janesch(?) conjugum ex Sehlem
    ubi et neo-conjugati cohabitant.
    NB: Neo-copulati p... C... Rdo. P. Vitali Engel Specialiter ad
    hunc actum delegato celebrati matrimonii Testimonium ab eodem c...tum
    Retulerant. N... Not... J. A. Haas Pastor in Sehlem
    Gruß, Alfred

    Kommentar

    • jebaer
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2022
      • 3472

      #3
      Ich versuch mal, die Lücken zu schließen:

      Anno 1790 die 11ma Octobris præhabitis omnibus ad celebrationem
      matrimonii requisitis a R(everen)do Patre Vitali Engel religioso
      abbatiæ Hemmerodiensis Specialiter ad hunc actum delegato
      matrimonialiter copulati sunt in Ecc(l)esiæ Hemmerodiensi Wilhelmus
      Engel filius Legitimus Jo(ann)is Engel et Catharinæ Hein conjugum
      et civium ex Bombogen. et Christina Schmith filia
      Legitima Henrici Schmith et Catharinæ Janek(?) conjugum ex Sehlem
      ubi et neo-conjugati cohabitant.
      NB: Neo-copulati præfati Coram R(everen)do. P.(atre) Vitali Engel Specialiter ad
      hunc actum delegato celebrati matrimonii Testimonium ab eodem confectum
      Retulerunt. ita Notavi. J. A. Haas Pastor in Sehlem


      LG Jens
      Zuletzt geändert von jebaer; 05.06.2024, 17:34.
      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

      Kommentar

      • Astrodoc
        Erfahrener Benutzer
        • 19.09.2010
        • 9335

        #4


        Die Brautmutter heißt wohl eher "Janek" oder "Janck". Es gibt zwar keine "k" zum Vergleich, aber einige "sch".
        Zeile 3: "Hemmeroodiensis" wohl eher Schreibfehler ... oder doch ein Gag für einen Heiratseintrag?
        Zeile 3: "Specialiter"
        Schöne Grüße!
        Astrodoc
        --------------------------------
        Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

        Kommentar

        • jebaer
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2022
          • 3472

          #5
          Danke fürs Mit-Denken!

          Zitat von Astrodoc Beitrag anzeigen
          Zeile 3: "Hemmeroodiensis"
          Confused ... Hat einer von uns beiden Tomaten ...


          LG Jens

          Am besde goar ned ersd ingnoriern!

          Kommentar

          • Astrodoc
            Erfahrener Benutzer
            • 19.09.2010
            • 9335

            #6
            oo.jpg
            Ich sehe zwei Tomaten
            Schöne Grüße!
            Astrodoc
            --------------------------------
            Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

            Kommentar

            • jebaer
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2022
              • 3472

              #7
              Also ich - hatte nur noch auf die Abschriften geschaut.
              Den Torwart-Titan kann der Pfarrer Haas eigentlich noch nicht gekannt haben ...


              LG Jens


              p.s.: Schon gut, ich weiß, so versaut denkst Du gar nicht, hattest bestimmt bloß Handschellen im Sinn
              Am besde goar ned ersd ingnoriern!

              Kommentar

              • jebaer
                Erfahrener Benutzer
                • 22.01.2022
                • 3472

                #8
                Hallo Yves,

                so habe ich den Text ins Deutsche übertragen:

                11. Oktober 1790. Mit allem zuvor erbrachten zur Feier
                der Hochzeit Nötigen von Hochwürden Pater Vitali Engel, Mönch
                der Hemmerodischen Abtei, eigens zu dieser Handlung entsandt,
                ehelich verbunden worden sind in der Hemmerodischen Kirche Wilhelm
                Engel, rechtmäßiger Sohn von Johannes Engel und Katharina Hein, Eheleute
                und Bürger aus Bombogen, und Christina Schmitt, rechtmäßige
                Tochter von Heinrich Schmitt und Katharina Janek, Eheleute aus Sehlem,
                wo auch dei Neuvermählten zusammen leben.
                NB: Die genannten, vor Hochwürden Pater Vitali Engel, eigens zu
                dieser Handlung entsandt, Neuvermählten brachten ein von diesem verfasstes
                Zeugnis der begangenenen Hochzeit bei.
                Vermerkte ich also. J. A. Haas, Pastor in Sehlem

                Damit gefüttert macht deepl daraus:

                11 octobre 1790. avec tout ce qui a été fourni auparavant pour la célébration
                nécessaire pour le mariage, par le Révérend Père Vitali Engel, moine
                de l'abbaye d'Hemmerod, envoyé spécialement pour cet acte,
                Ont été unis par mariage dans l'église d'Hemmerod Wilhelm
                Engel, fils légitime de Johannes Engel et de Katharina Hein, époux
                et bourgeois de Bombogen, et Christina Schmitt, légitimement mariée.
                fille de Heinrich Schmitt et Katharina Janek, époux de Sehlem,
                où les nouveaux mariés vivent ensemble.
                NB : Les susdits, devant l'higoumène père Vitali Engel, spécialement
                à cet acte, ont apporté un certificat de mariage rédigé par ce dernier.
                témoignage de leur mariage.
                J'ai donc noté. J. A. Haas, pasteur à Sehlem

                Meine sehr(!) rudimentären "Kenntnisse" des Französischen lassen mich vermuten, dass es statt
                "Christina Schmitt, légitimement mariée. fille de Heinrich Schmitt et Katharina Janek"
                eigentlich heißen müsste:
                "Christina Schmitt, fille légitime de Heinrich Schmitt et Katharina Janek"


                LG Jens
                Zuletzt geändert von jebaer; 06.06.2024, 23:57.
                Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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                • Holzfux
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.03.2024
                  • 435

                  #9
                  Nachdem alles, was zur Feier der Hochzeit erforderlich ist, vorher erledigt war, wurden... Zeugnis von der gefeierten Hochzei, der Hochzeitfeier
                  Genauer: Holzfux spitzt die Ohren

                  Kommentar

                  • jebaer
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.01.2022
                    • 3472

                    #10

                    LG Jens
                    Zuletzt geändert von jebaer; 07.06.2024, 00:03.
                    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

                    Kommentar

                    • ArseneLupin
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.12.2023
                      • 102

                      #11
                      Hallo,

                      Vielen Dank an alle für diesen kollektiven Beitrag !

                      Ich muss zugeben, dass ich beeindruckt bin. Ich muss sagen, dass meine Lateinkenntnisse kaum über ein paar berühmte Redewendungen oder meine Lektüre als Kind in den Alben von Asterix der Gallier hinausgehen

                      Und danke für die Übersetzung ins Deutsche und dann ins Französische.

                      @Jens: Ich bestätige dir, dass „fille légitime“ viel besser entspricht als „légitimement mariée“. Christina Schmitt kann nicht bereits „rechtmäßig verheiratet“ sein, da sie gerade wegen ihrer Hochzeit kommt !

                      Die Maschine ersetzt den Menschen noch nicht ganz !

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                      • Holzfux
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.03.2024
                        • 435

                        #12
                        Nachtrag: Lieber Herr Jubaeus, um es gleich zu sagen: Es liegt mir weit fern, Dich als einen der Rührigsten im Forum zu ärgern. Ich möchte nur, wo ich meine,
                        dass es einen besseren Ausdruck gäbe, ein bisschen korrigieren.
                        Dabei bemühe ich in der Regel kein Lexikon irgendwelcher Art - dies nur bei ausgefallenen Wörtern - sondern verlass mich auf das, was ich aus der Schule herübergerettet
                        und durch Erfahrung dazu gelernt habe.
                        Natürlich kann celebrare begehen heißen, aber bei einer Hochzeit würde ich eher feiern sagen. Sie begingen ein Hochzeit; die begangene Hochzeit
                        Einladung zur Begehung oder zum Begängnis unserer Hochzeit: komisch oder nicht?

                        Ebenso steht es mit dem 1. Satz: Mit allem zuvor erbrachten zur Feier
                        der Hochzeit Nötigen von Hochwürden Pater Vitali Engel, Mönch


                        Bei welchem Lehrer - von der Volksschule angefangen - geht dieser Satz ohne Randbemerkung durch?
                        Der Lateinlehrer würde einen Fehler anstreichen, weil der Ablativus absolutus nicht erkannt und auch nicht entsprechen übersetzt ist: praehabitis requisitis
                        Nachdem.. erbracht war: Es geht hier nicht um die Wörter, sondern um die lat. Konstruktion

                        Dann zum anderen Beitrag: villicus - Gärtner steht im Lexikon; aber hat der Pfarrer diesen gemeint? Hätte dann nicht etwas mit hortus geschrieben: evtl.hortulanus
                        normal ist ein villicus einer, der sich um die villa kümmert, um Haus und Hof; evtl als Verwalter u.ä,
                        In dem Eintrag waren höher gestellte Persönlichkeiten als Zeugen genannt. Deswegen hätte ich auch etwas höher gegriffen.
                        Wenn Du aber aus anderer Quelle weißt, dass es sich um einen Gärtner handelt, ist nicht dagegen zu sagen.

                        Und jetzt verziehe ich mich wieder
                        als unbequemer Holzfux

                        Kommentar

                        • jebaer
                          Erfahrener Benutzer
                          • 22.01.2022
                          • 3472

                          #13
                          Zitat von Holzfux Beitrag anzeigen
                          Nachtrag: Lieber Herr Jubaeus, um es gleich zu sagen: Es liegt mir weit fern, Dich als einen der Rührigsten im Forum zu ärgern.
                          Wäre ich "Herr Jubaeus", würden mich schon angesichts dieser Einleitung gewisse Zweifel an der Ernsthaftigkeit von Holzfux' Ausführungen beschleichen. Warum nur?
                          Naja, würde er mich meinen, so würde er mich sicher mit Namen anreden - den könnte er, zur Not per copy & paste, rechtschreibfehlerfrei jedem meiner Beiträge entnehmen.
                          Um Yves' Bitte zu erfüllen, könnte er sich auch einfach bemühen, eine bessere Interpretation des Textes anzubieten (aber bitte, ohne jeden Nebensatz in einer Klammer zu erläutern!), statt darüber zu lamentieren, wie grammatische Konstruktionen seiner Ansicht nach schulbuchgerecht aufzulösen wären.
                          (Nebenbei: Im NotaBene geht es nicht um eine Einladung zur zu feiernden Hochzeit, sondern um ein Zeugnis über die begangene.)
                          Schließlich könnte er Kommentare, die sich auf andere Themen beziehen, dort abgeben, wo sie hin gehören.


                          LG Jens
                          Zuletzt geändert von jebaer; 09.06.2024, 18:45.
                          Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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