Hallo Jens und Holzfux,
ich danke euch beiden! Natürlich habe ich interdictum quorum bonorum nicht nur gegooglet, sondern auch mit google und diversen anderen Seiten versucht zu übersetzen. Die waren aber alle genauso schlau wie ich. Google behauptete immerzu, das sei irgendwas mit einem "Verbot dessen Waren" oder so ähnlich. Römisches Recht als Grundlage unserer Rechtsordnung sagt mir natürlich was, aber die Verbindung zu vielleicht einem Grundsatz aus dem Recht hätte ich nie hergestellt. Wie gut, dass hier immer Leute sind, die alle möglichen Fragen beantworten können. Ich hätte das nicht ausgeknobelt bekommen. Danke!
Erbitte Übersetzung dieses lateinischen Begriffs
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... motus - neuen Schwung (in die Erbsache, die schon entschieden schien)
interdictum - Einspruch
er legte Einspruch bezüglich dieses Besitzes (d.h. gegen die Verteilung des Erbes)
er tat dies auf Grund der Formel: ex interdicto quorum bonorum"
meint der Holzfux
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Ich spekuliere mal ein wenig: novus motus (neue Bewegung) im Sinne von "neuer Zug" in der Erbsache.
"interdictum quorum bonorum" ist ein Terminus, der aus dem römischen Recht stammt - wenn Du genaueres wissen willst, empfehle ich Dir einmal danach zu googlen - den man wohl mit "zugesprochener Besitz" übersetzen könnte.
"ex interdicto quorum bonorum" meint also schätzungsweisel: aus zugesprochenem Erbe.
LG Jens
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Du hast recht, Carl-Henry, genauso ist es. Das sind leider nur Abschriften, die Originale sind aus dem 17. Jahrhundert, aber die scheinen nicht mehr zu existieren. Ich habe mehrere solcher Dokumente in einer Akte vom Heroldsamt bekommen, also alles als Datei, kein Papier. Es gibt auch ein oder zwei französische Texte dabei, einen davon hatte ich auch mal hier eingestellt, aber das war offenbar auch kein allzu "französisches Französisch". Soweit ich weiß, war im 17. Jahrhundert Französisch die Sprache des Militärs, auch hier bei uns. Aber dass die diese Sprache herausragend beherrscht haben, möchte ich fast ein wenig bezweifeln.
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Hallo Lorry:
Das ist eine Abschrift aus dem späten 19. oder frühen 20. Jahrhundert eines viel älteren Gerichtsprotokolls. Der Abschreiber hat tatsächlich "nour motus" geschrieben, welches, soviel ich weiß, auf Latein Unsinn ist. Schade, daß der Abschreiber so schlecht gelesen hat - gibt es das Original noch im Archiv?
VG
--Carl-Henry
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Ach so, ok. Geht das so mit der Seite, die ich hier hochgeladen habe?Du hast keine Berechtigung, diese Galerie anzusehen.
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Da kann ich dem jebaer nur zustimmen. Der abgeschriebene Text ist zu fehlerverdächtig z.B. implirt oder nous vor
motus.
Holzfux
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Ohne Vorlage macht das wenig Sinn. Link zum oder wenigstens ein Bild vom Text?
Die "vermelten" Schwestern sind wohl eher vermeldet (sprich: erwähnt) als vermählt.
LG Jens
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Erbitte Übersetzung dieses lateinischen Begriffs
Hallo zusammen,
weiß jemand, was
ex interdicto quorum bonorum
und
nour motus
bedeuten? Der gesamte Text ist auf Deutsch geschrieben, mit einigen wenigen lateinischen Einsprengseln. Es geht im Grunde um eine Erbauseinandersetzung. Ein Onkel, dessen Sohn, der Neffe und die Schwestern des Neffen sind sich uneins, wenn ich das bisher richtig verstehe, über den Besitz eines ererbten Gutes. Oder es ist unklar, wie die früher untereinander getroffene Vereinbarung gelautet hat. Etwa diese Richtung.
Dies ist der Satz im Zusammenhang, soweit ich ihn bisher lesen kann. Er hat noch kleine Lücken:
"...weil gleich wol vermelte Schwestern von Göldel, nach dem also ad implirten Vergleich wieder wohlgetr. ihr Bruder Herr Caspar Diedrich von Göldel nour motus gemacht und demselben ex interdicto quorum bonorum, erst vor dem Gerichte zu Hagen, und hier nechst in appellaturio zu Lüdenscheid Convennyrst? in uneinigungen sich damit in das Guth zu Schonefeldt ein [Wort fehlt] zu lassen, und das selbe pro quotis filiaby zu besitzen und zu genießen. ..."
Die "vermelten" Schwestern sind vermählte Schwestern.Stichworte: -
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