Latein: Langer Taufeintrag 1681

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  • robotriot
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2009
    • 867

    [gelöst] Latein: Langer Taufeintrag 1681

    Quelle bzw. Art des Textes: Taufe
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1681
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Mündling
    Namen um die es sich handeln sollte: Stieber


    Hallo zusammen,
    Bei der Taufe von Eva Stiber hat der Pfarrer einen halben Roman geschrieben. Um was geht es denn da?



    Eva Filia legitima Jpannis Georgius Stibers & Catharina
    uxoris eius hac: baptismate initiat?, Die 25. Junius,
    levante maturia ursula Holsingerin ??nge Georgius
    Holsingers. ??: hic infans suit ab obstetnie baptistate ob
    gra??s: immene?? pel? mort?, ad huc ?i utero matrius exi=
    stens, et Copult solus ?tenders, ?i parente s??
    coput infantus d??? Digit?? hoc eodem matrina,
    at? ?e Digilen?? examinata et nullo defecti de=
    prehenso g???ad moa ? s?? h?i?? ?ifont?? ??ta
    phibire? agenda o amplius, negmsu? ?dive re=
    bsptizain?ed solummod? ceremonis? religuos suplemi.
    Danke schon mal für eure Mühen
  • Astrodoc
    Erfahrener Benutzer
    • 19.09.2010
    • 9386

    #2


    Ich versuche mal mein Glück:

    Eva Filia legitima Joannis Georgiij Stibers & Catharinae
    uxoris eius, sac(ro) baptismate initiat__, Die 25. Junij,
    levante matrina ursula Holsingerin coniuge Georgij
    Holfsingers. NB: hic infans fuit ab obstetrice baptizatus ob
    graviss.(imum) imminens pe(ricu)lum mortis, adhuc in utero matris exi=
    stens, et Caput solum p(ro)tendens, imponente super
    caput infantis duos digitos hac eadem matrina,
    atque se diligent__ examinata et nullo defectu de=
    prehenso quoad mo'am et fo'am, hinc infantem iuxta
    p......m agendae o amplius, neque'm sub condi(ti)o(n)e re=
    baptizavi, sed solummodo ceremonias reliquas supplevi.
    Zuletzt geändert von Astrodoc; 15.11.2022, 12:13.
    Schöne Grüße!
    Astrodoc
    --------------------------------
    Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

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    • Interrogator
      Erfahrener Benutzer
      • 24.10.2014
      • 2086

      #3
      nur eine Kleinigkeit: diligenter
      Gruß
      Michael

      Kommentar

      • robotriot
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2009
        • 867

        #4
        Danke schon mal für die Lesekorrekturen... wenn der Google Übersetzer halbwegs was taugt, geht es um eine schwierige Geburt, und die Hebamme hat die Taufe übernommen?

        Kommentar

        • Astrodoc
          Erfahrener Benutzer
          • 19.09.2010
          • 9386

          #5
          Zitat von Interrogator Beitrag anzeigen
          nur eine Kleinigkeit: diligenter
          Vom Sinn her passt es, aber die komische Endung taucht in Zeile 2 ("initiat..") sowie im Eintrag darüber ("baptizabat..") auf.

          "Filia legitima ... sacro baptismate initiata" hätte ich erwartet; "Die eheliche Tochter ... wurde durch die hl. Taufe geweiht/initiiert". (vgl. das maskuline Pendant zwei Einträge darüber: "Filius legitimus ... fuit sacro baptismate initiatus")



          Erster Übersetzungsversuch als Diskussionsgrundlage:

          NB: hic infans fuit ab obstetrice baptizatus --- Notabene: Dieses Kind wurde durch die Hebamme (not)getauft
          ob graviss.(imum) imminens pe(ricu)lum mortis, --- wegen einer schwersten, drohenden Todesgefahr
          adhuc in utero matris existens, --- noch im Mutterleib steckend,
          et Caput solum p(ro)tendens, --- und nur den Kopf hervorstreckend
          imponente super caput infantis duos digitos hac eadem matrina, --- während sie über den Kopf des Kindes zwei Finger dieser selben Taufpatin hineinlegte/-steckte
          atque se diligent__ examinata --- und nachdem sie sorgfältig untersucht
          et nullo defectu deprehenso --- und (dabei) keinen Defekt ertastet/ergriffen hatte ...
          ...
          Dazwischen fehlen mir zuviele Vokabeln
          ...
          neque'm sub condi(ti)o(n)e rebaptizavi, --- dass ich entweder "unter Bedingung" erneut taufen
          sed solummodo ceremonias reliquas supplevi --- oder nur allein die restlichen Zeremonien ergänzen möge.
          Zuletzt geändert von Astrodoc; 15.11.2022, 16:13.
          Schöne Grüße!
          Astrodoc
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          Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

          Kommentar

          • robotriot
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2009
            • 867

            #6
            Danke Astrodoc, ich denke das reicht mir inhaltlich

            Kommentar

            • Astrodoc
              Erfahrener Benutzer
              • 19.09.2010
              • 9386

              #7
              Mir hat's noch nicht gereicht. Da sich niemand weiter an dem Thema beteiligt hat, habe ich zum ersten Mal Hilfe in einem Lateinforum gesucht (hier) ... und wurde absolut nicht enttäuscht.
              Ich fasse die Neuigkeiten hier in Latein und Deutsch zusammen.


              Eva Filia legitima Joannis Georgiij Stibers & Catharinae
              uxoris eius, sac(ro) baptismate initiata, Die 25. Junij,
              levante matrina ursula Holsingerin coniuge Georgij
              Holfsingers. NB: hic infans fuit ab obstetrice baptizatus ob
              graviss.(imum) imminens pe(ricu)lum mortis, adhuc in utero matris exi-
              stens, et Caput solum p(ro)tendens, imponente super
              caput infantis duos digitos hac eadem matrina,
              atque se diligenter examinata et nullo defectu de-
              prehenso quoad ma'(teri)am et fo'(rm)am hunc infantem iuxta
              p(ro)hibi(ti)o(n)em agendae (n)o(n) amplius, neque'(du)m sub condi(ti)o(n)e re-
              baptizavi, sed solummodo ceremonias reliquas supplevi.

              Eva, rechtmäßige/eheliche Tochter des J.G.S. und der C.,
              dessen Ehefrau, wurde durch die heilige Taufe (in die Kirche) aufgenommen, am 25. Tag des Junis,
              während Taufpatin* war U.H., Gattin des G.
              H. Übrigens: Dieses Kind wurde durch die Hebamme (not)getauft wegen
              einer schwersten, drohenden Todesgefahr, noch im Mutterleib
              befindlich und nur den Kopf hervorstreckend, wobei legte
              eben dieselbe Taufpatin zwei Finger auf den Kopf des Kindes,
              und nachdem es sorgfältig untersucht wurde und kein Defekt/Makel
              ertastet wurde bezüglich (körperlicher) Verfassung und Gestalt, habe ich dieses Kind gemäß
              dem Verbot der (kanonischen) Vorschrift nicht mehr, auch noch nicht einmal "sub conditione", erneut
              getauft, sondern nur die noch fehlenden Zeremonien ergänzt.

              __________________
              * "levante matrina" ist doppelt gemoppelt, da ein Herausheben aus dem Taufbecken in dieser Situation nicht stattfindet, als dass man übersetzen könnte "während die Heraushebende die Taufpatin ... war"
              Zuletzt geändert von Astrodoc; 19.11.2022, 11:30.
              Schöne Grüße!
              Astrodoc
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              Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

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              • Astrodoc
                Erfahrener Benutzer
                • 19.09.2010
                • 9386

                #8
                Nachtrag:
                Was mich letztlich fachlich an der Übersetzung gestört hat, wurde "dort drüben" leider nicht mehr zu meiner Zufriedenheit beantwortet ... daher hier noch eine Kopie meines Einwandes

                Hat nicht eher die Geburtshelferin mit ihren Fingern im Geburtskanal versucht, das Hindernis zu beseitigen (z.B. Woods-Manöver bei Schulterdystokie) --- imponere = hineingeben/-legen/-stecken, --- wohin? super caput - oberhalb des Kopfes ?
                Wenn die Hebamme zur Nottaufe schreitet, stand sie wohl mit dem Rücken zur Wand, oder? Was sollen die Finger auf dem Kopf bewirkt haben, wenn das Problem wohl im Geburtskanal liegt?
                Schöne Grüße!
                Astrodoc
                --------------------------------
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                • Zita
                  Moderator
                  • 08.12.2013
                  • 6841

                  #9
                  Hallo Astrodoc,

                  ganz pragmatisch gedacht: der Pfarrer war wohl nie bei einer Geburt dabei und wusste wohl auch nicht so genau, wie das abläuft, daher ist seine Formulierung vielleicht nicht ganz richtig.

                  Vielleicht ist die Gültigkeit der Nottaufe auch nur gegeben, wenn sie den Kopf berührt? Also: sobald der Kopf sichtbar wird, rasch nottaufen und dann weiter mit der Geburtshilfe.

                  LG Zita

                  Kommentar

                  • Astrodoc
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.09.2010
                    • 9386

                    #10
                    Möglich, dass er noch keine Geburt gesehen hat. Aber wohl eine Taufe; warum sollte er sie also in extenso beschreiben

                    Und außerdem: mit den Fingern wird doch untersucht, oder verstehe ich auch das falsch?
                    Schöne Grüße!
                    Astrodoc
                    --------------------------------
                    Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

                    Kommentar

                    • Huber Benedikt
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.03.2016
                      • 4663

                      #11
                      moin
                      Transskript und Übersetzung sind nmM perfekt.
                      Die Situation stellt sich mir so dar:
                      .... Geburt eingeleitet, Kind kommt in normaler Position mit dem Kopf voraus.
                      Hebamme untersucht das Kind durch Abtasten des Kopfes mit den Fingern, stellt keine Abnormitäten fest entschliesst sich aus irgendwelchen Gründen aber dennoch (evtl. Stocken des Geburtsvorganges) zu einer Nottaufe.
                      Dies ist kanonisch KEINE Nottaufe, da in Wirklichkeit keine Gefahr bestand, auch keine bedingte, da das Kind offenbar voll lebensfähig war, daher liegt eine vollwirksame Taufe vor. (Putativnottaufe)

                      Nach CIC ist das Sakrament der Taufe ein einmaliges d.,h. kann nicht 2 mal gespendet werden.

                      Dies hat zur Folge, dass der Priester gehindert ist die Taufe nochmal, auch nicht sub cond. zu spenden. Er kann daher nur noch die Nebenzeremonien (Weihwasser pp. nachholen nicht aber die Sakramentspende.


                      Was meint ihr ?
                      Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 21.11.2022, 17:31.
                      Ursus magnus oritur
                      Rursus agnus moritur

                      Kommentar

                      • Astrodoc
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.09.2010
                        • 9386

                        #12
                        Zitat von Huber Benedikt Beitrag anzeigen
                        ...entschliesst sich aus irgendwelchen Gründen
                        Ich meinte einen Geburtsstillstand - also Gefahr für Mutter und Kind - herausgelesen zu haben. War wohl eine Art Rosenthal-Effekt --- man findet genau das, wonach man sucht

                        Wenn das Notabene lediglich der Bestätigung gilt, dass die Taufe korrekt verlaufen ist, und darüber die Geburt und der Grund für die Nottaufe nebensächlich werden, dann leuchtet es mir ein.

                        Ich dachte, hier würde eher die Erklärung der Hebamme wiedergegeben, warum sie sich zur Nottaufe entschieden hat, und der Pfarrer hat dies nur etwas lückenhaft aufgeschrieben.

                        Tja!
                        Schöne Grüße!
                        Astrodoc
                        --------------------------------
                        Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

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                        • Huber Benedikt
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.03.2016
                          • 4663

                          #13
                          ja so seh ich es.
                          Der Pf führt aus warum er keine ordentl Taufe durchführen kann, da die Taufe der Hebamme eben keine echte Nottaufe war.
                          Das führt er näher aus (wohl entspr. den Angaben der Hebamme)
                          Die Hebamme hat das Kind untersucht und nichts Abnormales beim Kind entdeckt.
                          Es war nicht tot noch in Todesnähe--> Taufe wirksam.
                          Weiteres würd ich da nicht in dem Eintrag sehen.
                          Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 21.11.2022, 18:29.
                          Ursus magnus oritur
                          Rursus agnus moritur

                          Kommentar

                          • Astrodoc
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.09.2010
                            • 9386

                            #14
                            Danke nochmals! Da wollte ich wohl zu viel.

                            Nächstes Mal!
                            Schöne Grüße!
                            Astrodoc
                            --------------------------------
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