Latein: Sinnlose Jahre?

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  • el_marocco
    Erfahrener Benutzer
    • 05.12.2021
    • 842

    [gelöst] Latein: Sinnlose Jahre?

    Quelle bzw. Art des Textes: https://data.matricula-online.eu/de/...en/014/?pg=247
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1709
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Pleiskirchen im Landkreis Altötting
    Namen um die es sich handeln sollte: annosus amens


    Liebe Lateiner,
    in der Sterbemeldung des Georgius Sallerstorffer vom 17.6.1709 steht etwas, das ich als "65 annosus amens" zu lesen glaube. Leider kann ich kein Latein, aber wenn ich das in einen Internetübersetzer eingebe, kommt "65 hochbetagte sinnlose Jahre" heraus. Was ist eurer Meinung nach in Wirklichkeit mit diesem Eintrag gemeint, und was steht hinter dem Doppelpunkt?
    Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
    Ulrich
  • sternap
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2011
    • 4070

    #2
    probieren wir es mit

    65 jahre, dement.

    bzw. von sinnen.
    freundliche grüße
    sternap
    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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    • BOR
      Erfahrener Benutzer
      • 24.06.2016
      • 2594

      #3
      Guten Morgen,

      nur der Vollstänigkeit halber,
      wenn man google "Ü" benutzt ergibt es:

      65 Jahre alt verrückt,

      wie ich finde gar nicht so schlecht.
      Viele Grüße
      Torsten

      Ständige Suche:
      Büntig (Trebnitz?), Göldner (auch da?)
      Pfeiffer (Juliusburg, Kreis Öls), Hübner (auch da?)
      Lerke (Nowosolna)

      Meine Listen auf ArGeWe, (Forschung Torsten Bornheim) schaut vorbei .

      Kommentar

      • Huber Benedikt
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2016
        • 4663

        #4
        moin
        und wenn man jetzt noch grammatisch korrekt ist:
        annosus/a-um = Adjektiv/Eigenschaftswort
        amens= Subjekt/Hauptwort
        ergibt sich:
        "ein 65- jähriger Verrückter/Geisteskranker/Wahnsinniger
        Ursus magnus oritur
        Rursus agnus moritur

        Kommentar

        • j.steffen
          Erfahrener Benutzer
          • 18.04.2006
          • 1495

          #5
          und statt annosus sicher noch:
          annorum
          MfG,
          j.steffen

          Kommentar

          • Huber Benedikt
            Erfahrener Benutzer
            • 20.03.2016
            • 4663

            #6
            Klar steht da annorum.
            Ich hatte nicht selbst nachgesehen sondern das Angefragte übernommen
            Ursus magnus oritur
            Rursus agnus moritur

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 16889

              #7
              Hallo

              65 annorum amens: absolutus itaque sub ad conditione = 65 Jahre alt, verrückt: ihm wurde deshalb unter Bedingungen die Absolution erteilt
              Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 01.09.2022, 17:06.
              Viele Grüße

              Kommentar

              • Anna Sara Weingart
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2012
                • 16889

                #8
                Also, weil ihm, wegen Unzurechnungsfähigkeit, die geistige Einsicht über den Absolutions-Vorgang fehlte, war sie nur bedingt anwendbar, bzw. bedingt gültig.

                Soweit meine Interpretation. Kenn mich aber nicht aus.
                Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 01.09.2022, 17:13.
                Viele Grüße

                Kommentar

                • Astrodoc
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.09.2010
                  • 9386

                  #9


                  Ich verstehe den letzten Teilsatz nicht. Er soll wahrscheinlich erklären, dass wegen des Schwachsinns nur die letzte Salbung möglich war, oder?

                  65 annorum, amens absolutus, itaque sub conditione x
                  et s.(ancta) extrema unctione unitus.

                  65 Jahre alt, absolut von Sinnen/wahnsinnig, daher unter der Bedingung x
                  und durch die hl. letzte Salbung vereint


                  Ober "unitus" falsch für "munitus"?

                  _________
                  Edit: War ja schon Thema Hatte das Tippen eine Weile unterbrechen müssen.

                  OK, "absolutus" allein, nicht zu amens gehörig. Wenn dann noch "munitus" stimmt, dann verstehe ich es!

                  65 annorum, amens; absolutus itaque sub conditione x
                  et s.(ancta) extrema unctione munitus.

                  65 Jahre alt, von Sinnen/wahnsinnig, losgesprochen von den Sünden daher (nur) unter dieser (besonderen) Bedingung x
                  und (nur) mit der hl. letzten Salbung versehen

                  --> Beichte nicht möglich, trotzdem (eine Art) Absolution. Kommunion nicht möglich.
                  Zuletzt geändert von Astrodoc; 01.09.2022, 17:40.
                  Schöne Grüße!
                  Astrodoc
                  --------------------------------
                  Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

                  Kommentar

                  • sternap
                    Erfahrener Benutzer
                    • 25.04.2011
                    • 4070

                    #10
                    das macht schon sinn.
                    zu einer gültigen beichte fehlte die fähigkeit zur einsicht, reue und umkehr.
                    wenn jemand jedoch nicht ehrlich bereute, blieb ihm die lossprechung, also das sakrament der beichte, und nachfolgend das sakrament der krankensalbung verwehrt, es sei denn, man könne annehmen, dass er im vollbesitz der geistigen kräfte das sakrament der beichte verstanden und seine seite daran erbracht hätte, woraufhin ihm die lossprechung mit recht zugekommen wäre.


                    kurzum, der pfarrer lässt den armen, wahrscheinlich völlig dementen, als aufrechten christen sterben und mutmaßlich im kirchenacker begraben.
                    Zuletzt geändert von sternap; 01.09.2022, 18:18.
                    freundliche grüße
                    sternap
                    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




                    Kommentar

                    • el_marocco
                      Erfahrener Benutzer
                      • 05.12.2021
                      • 842

                      #11
                      Sehr interessante Ausführungen! Ich danke euch allen!

                      Kommentar

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