Heiratseintrag Kommentar in Latein

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  • Zuzema
    Erfahrener Benutzer
    • 18.04.2013
    • 155

    [gelöst] Heiratseintrag Kommentar in Latein

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratseintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1759
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Eschelbach, Ba-Wü
    Namen um die es sich handeln sollte: -


    Hallo Forum,

    hier kommentiert der Pfarrer beim Heiratseintrag etwas auf Latein.
    Es geht wohl um ein uneheliches Kind.

    Vielleicht kann mir das jemand übersetzen.

    Vielen Dank.

    Gruß Henrik
    Angehängte Dateien
  • Wageningen
    Benutzer
    • 08.07.2022
    • 41

    #2
    Hier ist nur ein Versuch. Ich kann nicht alles gut lesen, aber da steht ungefähr:

    quae annum ante filiam illegitimam de aboscil Henrico Jenni habuit qui antem ad exercitum regni abire debuit miles Moguntinus, que milla niec, negum eius parentes expectare posuerant

    Mit hilfe von Google Translate, soll das etwas heissen wie:

    die im vorigen Jahr eine uneheliche Tochter hatte von Henricus Jenni, der ein Soldat von Moguntinus war, bevor er zur Armee des Königreichs gehen musste, obwohl seine Eltern ihm warten hiessen.
    Zuletzt geändert von Wageningen; 25.07.2022, 22:46.

    Kommentar

    • gki
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2012
      • 5083

      #3
      Himmel hilf!

      Annumante => Annum ante, im vorherigen Jahr...
      Gruß
      gki

      Kommentar

      • Astrodoc
        Erfahrener Benutzer
        • 19.09.2010
        • 9385

        #4


        Viel ist ja hier nicht los. Auch der Themenöffner moderiert seinen eigenen Thread nicht!?

        Zum ersten Teil:

        ... |: quae annum ante filiam illegitimam, de
        alio scil.(icet) Henrico Jenni, habuit, qui autem ad Exercitum Regni abire debuit
        miles Moguntinus, ...

        ... (die im Jahr zuvor ein unrechtmäßiges/uneheliches Kind, von
        einem anderen, nämlich Henrich Jenni, gehabt hat, der aber zu einer königlichen Übung* fortgehen musste,
        ein Mainzer Soldat, ...

        * oder doch: zum königlichen Heer?
        Schöne Grüße!
        Astrodoc
        --------------------------------
        Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

        Kommentar

        • Zuzema
          Erfahrener Benutzer
          • 18.04.2013
          • 155

          #5
          Hallo zusammen,

          vielen Dank soweit an alle.

          @gki: Annum ante ... war doch korrekt von Wageningen?

          @Astrodoc: Der Themenöffner hat noch einen Fulltime-Job, eine Familie und anderweitige Verpflichtungen, dass er nicht immer gleich antworten kann

          Vielleicht findet sich ja noch jemand für den 2. Teil, obwohl es der Google-Translator wahrscheinlich sinngemäß richtig wiedergegeben hat.

          Gruß Henrik

          Kommentar

          • Wallone
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2011
            • 2728

            #6
            Hallo,

            Hier ist mein Lese-und Übersetzungsversuch des Endes, teilweise mit Übernahme von Wörtern Astrodocs:

            qui autem ad Exercitum Regis abire debuit miles Moguntinus, quem illa nec, neque ejus parentes expectare voluerant

            ein Mainzer Soldat, der sich der Armee des Königs anschließen musste und auf dessen Rückkehr weder sie noch ihre Eltern warten wollten

            P.S. Man kann von Google-Translate nichts Seriöses erwarten, wenn man nicht über ausreichende Lateinkenntnisse verfügt, um eine intuitive Lesung anbieten zu können.
            Zuletzt geändert von Wallone; 26.07.2022, 18:07.
            Viele Grüße.

            Armand

            Kommentar

            • Zuzema
              Erfahrener Benutzer
              • 18.04.2013
              • 155

              #7
              Hallo Armand,

              danke sehr. Das klingt doch schlüssig
              Dann lassen wir das so stehen und ich schließe den Thread.

              Gruß Henrik

              Kommentar

              • Astrodoc
                Erfahrener Benutzer
                • 19.09.2010
                • 9385

                #8
                Zitat von Zuzema Beitrag anzeigen

                1)
                @gki: Annum ante ... war doch korrekt von Wageningen?
                2) @Astrodoc: Der Themenöffner hat noch einen Fulltime-Job, eine Familie und anderweitige Verpflichtungen, dass er nicht immer gleich antworten kann
                Ad 1) Wer lesen kann ...: Geändert von Wageningen (Gestern um 22:46 Uhr)
                Ad 2) Wenn man die Zeit hat, hier ein Thema zu eröffnen, sollte man sich im Anschluss auch drum kümmern. BTW: Fulltime-Job, Familie und weitere Verpflichtungen habe ich als Klinikarzt übrigens auch




                @ Wallone:
                Vielen Dank für den restlichen Text. Weiter war ich in meiner kurzen Mittagspause nicht gekommen.

                Auch wenn sich deine Übersetzung viel flüssiger liest, bevorzuge ich ja die möglichst wörtliche Variante:

                ... |: quae annum ante filiam illegitimam, de
                alio scil.(icet) Henrico Jenni, habuit, qui autem ad Exercitum Regni abire debuit
                miles Moguntinus, quem illa nec, neque ejus parentes expectare voluerant :|

                ... (die im Jahr zuvor ein unrechtmäßiges/uneheliches Kind, von
                einem anderen, nämlich Henrich Jenni, gehabt hat, der aber zur königlichen Armee hat fortgehen/verschwinden gemusst,
                ein Mainzer Soldat, auf den weder sie noch ihre Eltern warten gewollt hatten.)


                Aber diese Variante klingt wirklich schrecklich!
                Schöne Grüße!
                Astrodoc
                --------------------------------
                Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

                Kommentar

                • Wallone
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.01.2011
                  • 2728

                  #9
                  Danke Astrodoc!

                  Ja, es ist immer gut zu bedenken, daß die Übersetzung " so wörtlich wie möglich, so frei wie nötig" sein sollte.
                  Viele Grüße.

                  Armand

                  Kommentar

                  • Zuzema
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.04.2013
                    • 155

                    #10
                    Zitat von Astrodoc Beitrag anzeigen
                    Ad 1) Wer lesen kann ...: Geändert von Wageningen (Gestern um 22:46 Uhr)
                    Ad 2) Wenn man die Zeit hat, hier ein Thema zu eröffnen, sollte man sich im Anschluss auch drum kümmern. BTW: Fulltime-Job, Familie und weitere Verpflichtungen habe ich als Klinikarzt übrigens auch
                    Ach du meine Güte, das kommentier ich jetzt nicht weiter.

                    Ich bedanke mich vielmals.



                    Gruß Henrik

                    Kommentar

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