Sterbeeintrag in Latein

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  • Menja
    Benutzer
    • 31.01.2015
    • 69

    [gelöst] Sterbeeintrag in Latein

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1825
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Queichheim bei Landau
    Namen um die es sich handeln sollte: Peter Roth



    Hallo zusammen,

    Ich habe hier einen Sterbeeintrag von Peter Roth. Laut meinen Unterlagen ist er am 4. April 1825 verstorben. Bei seiner Frau bzw. wann er bzw. sie mit wem verheiratet war, gibt es in dem Ortsfamilienbuch ein paar Ungereimtheiten, ich hoffe vielleicht hilft hier der Sterbeeintrag weiter.

    Vielen Dank im Voraus!
    Angehängte Dateien
  • Stariv
    Benutzer
    • 21.10.2021
    • 47

    #2
    Ich stelle mal einen ersten Versuch der Entzifferung und der Üebrsetzung - mit kleineren Unkalrheiten - zur Diskussion. Leider gibt es keinerlei Hinweise zu seiner Frau oder seinen Ehen.

    Latein
    Anno Domini millesimo octingetesimo vigesimo quinto die quarta Aprilis. hora secunda
    Per(?)meridiana mirtuus est petrus roth civis(?)
    Hujus in aetate sua sexaginta noven annorum; sacramentis poenitentiae, eucharistiae et extrema unctionis rite munitus,

    die sexta ejusdem ab infra scripto scripto nicolao Greisch administratore de Queichheim sepultus in caementerio hujus ecclesiae praesentibus testibus:
    Joannus (?) Pfalzer caementario, et Philippo Zienk …civibus hujatibus;
    ita omnes rito de impleta lege civili extracta testimonio testantur:
    Testes:
    Phillipus Zienk (?)

    et administrator
    Greisch/Gresisetz


    Übersestzung
    Im Jahre (des Herrn) 1825 am vierten Tag des Aprils zur zweiten Mittagsstunde starb der (Mit)Bürger Petrus Roth im Alter von 69 Jahren;

    Mit den Sakramenten der Buße/Beichte, dem Abendmahl und der letzten Ölung ordnungsgemäß bekräftigt/geschützt,
    Am sechsten Tage wurde er durch den untenstehenden Verwalter/Bürgermeister Nicolao Greisch/Gresisetz (?) aus Queichheim auf dem Friedhof der hiesigen Kirche unter Anwesenheit <der folgenden> Zeugen begraben:
    dem Maurer/Steinmetz Joannus (?) Pfalzer, und dem hiesigen … Phillipus Zienk;
    Alle wurden (so) ordnungsgemäß durch einen vorgetragenen Auszug aus dem zivilen Recht als Zeugen bestärkt/vereidigt.
    Zeugen:
    Phillippus Zienk (?)

    und
    Nicolao Greisch/Gresisetz (?)

    Kommentar

    • Astrodoc
      Erfahrener Benutzer
      • 19.09.2010
      • 9389

      #3


      Meine abweichende Lesung:

      Anno Domini millesimo octingentesimo
      vigesimo quinto die quarta Aprilis. hora secund[a
      pomeridiana mortuus est Petrus Roth civ[is
      hujas in aetate sua sexaginta novem annorum;
      sacramentis poenitentiae, Eucharistiae et extrema[e
      unctionis rite munitus, die sexta ejusdem ab
      infra scripto scripto Nicolao Greisch administra-
      tore de Queichheim sepultus in coementerio
      hujus ecclesiae praesentibus testibus: Joann[es
      Pfalzer caementario, et Philippo Zienk sar[tore?
      civibus hujatibus; ita omnes viso de impleta
      lege civili extracta testimonio testantur:
      Testes:
      Philliepus Zienk

      et Administrator
      Greisch
      Schöne Grüße!
      Astrodoc
      --------------------------------
      Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

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      • Stariv
        Benutzer
        • 21.10.2021
        • 47

        #4
        Hallo Astrodoc,
        vielen Dank für die Durchsicht - da haben sich mehr Rechtschreib/Tippfehler eingeschlichen als es sollten.
        Damit wäre es Nachmittag und nicht Mittag.
        Was könnte zudem der sator sein - ein Schneider?
        Das "caemeterio" (ohne -n-) liest sich zwar sehr ähnlich einem -oe, in anderen Sterbeeinträgen ist es aber ein deutliches -ae, weswegen ich es hier auch so interpretiere.
        Bezüglich des letzten Satzes: Der Sinn bliebe bestehen, aber es wären wörlich die "erblickten/auftretenden Zeugen"?

        Kommentar

        • Astrodoc
          Erfahrener Benutzer
          • 19.09.2010
          • 9389

          #5


          Da wir einen schönen Vergleich zwischen "coementerio" und "caementario", bleibe ich beim "coe..."

          sartor = Schneider


          "viso" ist m.E. ein Ablativ von visum, also "durch Anblick/Anschauung/Wahrnehmung" etc.

          Die ganze Übersetzung finde ich gar nicht so einfach, auch wenn der Sinn des Satzes klar ist. Ist ja irgendwie alles Ablativ!
          Hier meine Zerlegung (ohne Gewähr und Pistole!):

          ita omnes ... testantur --- So wird alles bezeugt
          viso de impleta lege civili extracta --- nach/durch Wahrnehmung/Sichtung gemäß vorgetragenem Auszug aus dem Zivilrecht
          testimonio --- als Beweis/Zeugnis.

          Keine Ahnung ... und davon viel!
          Schöne Grüße!
          Astrodoc
          --------------------------------
          Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

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          • Stariv
            Benutzer
            • 21.10.2021
            • 47

            #6
            Gut, dann einigen wir uns auf Uneinigkeit
            Der letzte Satz erschließt sich mir auch eher sinngemäß als exakt grammatikalisch.
            Die gesamten Ablative hatte ich für mich so als zusammengehörig gesehen:
            1. "lege" mit Bezugs-Ablativen "impleta" und "extracta"
            2. "viso" und "testimonio" als eine Wortklammer, "viso" von "videri" und damit als "sichtbar/gesehen/angesehen(bescheinigt) werden", sodass es das vorgelegte Zeugnis wäre.
            Alternativ könnte "omnes" aber auch für die "testes" stehen, sodass diese (als nicht kirchliche Vertreter) durch ein "Zeugnis" (Schwur) auf das vorgelegte Zivilrecht bezeugt (also als Zeugen bestätigt/vereidigt) wurden.
            Ich halte Ersteres für wahrscheinlicher, könnte mir den lezten Satz des Eintrages aber auch als eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Umgang mit den Zeugen vorstellen.
            Soviel von meiner Unkenntnis.

            Kommentar

            • Astrodoc
              Erfahrener Benutzer
              • 19.09.2010
              • 9389

              #7
              Vielen Dank für deine Sicht auf die Dinge. Das macht es aber (zumindest für mich) auch nicht leichter

              Ich verstehe den Satz so, dass die Zeugen bestätigen, dass - nachdem ihnen die Rechtslage vorgetragen wurde - alles korrekt abgelaufen ist. Im Nachgang hat allerdings nur einer dies mit seiner Unterschrift bestätigt.

              Bin gespannt auf weitere Meinungen ... oder besser: grammatikalische Entwirrungen
              Schöne Grüße!
              Astrodoc
              --------------------------------
              Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

              Kommentar

              • Huber Benedikt
                Erfahrener Benutzer
                • 20.03.2016
                • 4663

                #8
                I daad song:
                Dies alles wird bewiesen durch Einsichtnahme in den vollständigen Auszug der zivilrechtlichen (Sterbe) Urkunde.
                testimonium ist der Beweis, das Zeugnis, hier technisch besser Urkunde
                de lege civilis, entsprechend dem Zivilrecht = zivilrechtlich
                viso / visum (Abl.) durch Einsicht (nahme)
                impleta extracta / (AbL.) durch/in den vollst. (sic completa) Auszug
                Ursus magnus oritur
                Rursus agnus moritur

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                • Astrodoc
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.09.2010
                  • 9389

                  #9


                  Ja, so passt das wirklich gut!
                  Dass die Zivilehe - meist unmittelbar - vor dem Kirchenakt erfolgte, ist klar ... es muss einem nur bewusst werden
                  Schöne Grüße!
                  Astrodoc
                  --------------------------------
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