Latein - Taufeintrag - 1790

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  • Gothack
    Erfahrener Benutzer
    • 19.10.2018
    • 122

    [gelöst] Latein - Taufeintrag - 1790

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1790
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Fulda
    Namen um die es sich handeln sollte: Johann Adam Brähler

    Hallo,


    ich benötige mal etwas Lese- und Übersetzungshilfe.


    Was ich lesen kann:
    5ter (oder 2ter) Aprilis natus et die post a me baptizatus est Joannes Adams Joannes Adams Brehler agricola et Anna Catharina Schäferin conjugin filius Patrinus Joannes Adamus Schäfer. Parentis copulates Sunt.



    Beim Übersetzen habe ich so meine Probleme. Ich lese sinngemäß: Johann Adam Brehler wurde einen Tag nach der Geburt getauft. Seine Eltern sind Johann Adam Brehler - Landwirt und Anna Catharina Schäfer.

    Womit ich nicht zurecht komme ist der letzte Satz. Heißt es dass der Pate Johann Schäfer ein Kind ist und dessen Eltern verheiratet sind?


    Schon mal vielen Dank dafür.


    LG Gothack
    Angehängte Dateien
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29905

    #2
    Hallo,

    das Bild ist aber seeeehr pixelig und läßt sich daher schlecht vergrößern!
    Gibt es keinen Link zum Online-Scan??

    So läßt sich kaum was erkennen.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Huber Benedikt
      Erfahrener Benutzer
      • 20.03.2016
      • 4663

      #3
      Heißt es dass der Pate Johann Schäfer ein Kind ist und dessen Eltern verheiratet sind?
      Gothack du hast ja a ziemliche Phantasie....
      Zwar is der scan sauschlecht es ist aber nur Standard.

      5to Aprilis natus et die post a me baptizatus est Joannes Adamus
      Joannis Adami Brehler agricolae et Annae Catharinae Schäferin conjugum filius.
      Patrinus Joannes Adamus Schäfer.
      Parentes ibi copulati Sunt.

      Am 5. Apr. geb. und am Tag danach von mir get. der J.A.
      Sohn des Ehepaares J.A.B., Bauer und A.C.Sch.
      Taufpate war J.A.Sch.
      Die Kindseltern haben hier geheiratet
      Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 16.02.2022, 14:34.
      Ursus magnus oritur
      Rursus agnus moritur

      Kommentar

      • Gothack
        Erfahrener Benutzer
        • 19.10.2018
        • 122

        #4
        Vielen Dank

        Hallo,


        leider liegt mir kein besserer Scan vor.

        Ja, an Phantasie mangelt es mir nicht , damit kann man viel wett machen, aber anscheinend gelingt das nicht beim Übersetzen von lateinischen Kirchenbüchern.
        Ich bin so dankbar für dieses Forum und die schnelle Hilfe, die man hier erhält.



        Vielen Dank


        LG Gothack

        Kommentar

        • Horst von Linie 1
          Erfahrener Benutzer
          • 12.09.2017
          • 23399

          #5
          Link zum Bild:

          Da ist qualitativ nüscht zu machen.
          Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
          Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
          Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

          Und zum Schluss:
          Freundliche Grüße.

          Kommentar

          • Huber Benedikt
            Erfahrener Benutzer
            • 20.03.2016
            • 4663

            #6
            Hab schon weit Unleserliches gesehen......
            Ursus magnus oritur
            Rursus agnus moritur

            Kommentar

            • Horst von Linie 1
              Erfahrener Benutzer
              • 12.09.2017
              • 23399

              #7
              Zitat von Huber Benedikt Beitrag anzeigen
              Hab schon weit Unleserliches gesehen......

              Du meinst die Urteilsbegründung der BFH-Richter?
              Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
              Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
              Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

              Und zum Schluss:
              Freundliche Grüße.

              Kommentar

              • Huber Benedikt
                Erfahrener Benutzer
                • 20.03.2016
                • 4663

                #8
                Och komm...die Urteile des Bundesfinanzhofes sind doch allsamt klar, verständlich und auch für den unbedarften Steuerbürger allzeit nachvollziehbar.
                Ursus magnus oritur
                Rursus agnus moritur

                Kommentar

                • Horst von Linie 1
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.09.2017
                  • 23399

                  #9
                  Das kann eigentlich nur ein Volljurist behaupten.
                  Volljurist ist übrigens kein Schimpfwort. Vollhorst schon.
                  Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                  Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                  Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                  Und zum Schluss:
                  Freundliche Grüße.

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