Erbitte Übersetzung eines kurzen Textes (Latein)

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7420

    [gelöst] Erbitte Übersetzung eines kurzen Textes (Latein)

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: im Original 17. Jhd.
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Stettin


    Hallo zusammen!

    Wer kann diesen Text in normales Deutsch übersetzen?

    Quelle

    Creditorum vero fraudulentia si per illam mulier ad nubendum inopi viro iuducta fuit, proficiet ad illorum petitiones repellendas. Nec enim iste miserae et incatae feminae obesse aut iis prodesse debit. Cum itaque secundus maritus a creditoribus sui in conjugio antecessoris conventus illam doli exeptionem istis opponeret appelantem audiendum esse concludebatur in causa Israel Erdmann contra Michael Malchin.

    Dem ungefähren Sinn nach begreife ich, worum es geht. Steht ja in geschrobener Sprache auch in diesem Buch. Aber wie ist der exakte Wortlaut?

    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus
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  • Wallone
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2011
    • 2728

    #2
    Hallo consanguineus,

    Wir wissen alle (oder sollten wissen!), daß die Übersetzungsmaschinen nicht mit Latein funktionieren.

    Deswegen habe ich den Text zuerst ins FR und dann (mit Deepl) ins DE (mit einigen Änderungen) übersetzt.

    Hier ist das Ergebnis:

    Si des créanciers ont, par leur action frauduleuse, incité une femme à épouser un homme sans ressources, il y lieu de repousser leurs exigences. En effet, cela ne doit pas porter préjudice à cette femme malheureuse et abusée, ni leur profiter. Étant donné que le second mari a attaqué les créanciers de son prédécesseur en justice pour avoir agi frauduleusement, il a été jugé qu'il y a lieu de faire droit à l'appelant dans l'affaire Israel Erdmann contre Michael Malchin.

    Wenn Gläubiger eine Frau durch betrügerische Handlungen dazu gebracht haben, einen mittellosen Mann zu heiraten, müssen ihre Forderungen zurückgewiesen werden. Denn dies darf weder der unglücklichen und irregeführten Frau schaden, noch darf es ihnen zum Vorteil gereichen. Da also der zweite Ehemann die Gläubiger seines Vorgängers wegen betrügerischen Handelns vor Gericht verklagt hat, wurde entschieden, daß in der Sache Israel Erdmann gegen Michael Malchin der Berufungskläger angehört werden muss.

    Es steht selbstverständlich den Lateinerkollegen frei meinen Entwurf zu verbessern.
    Zuletzt geändert von Wallone; 06.12.2021, 00:01.
    Viele Grüße.

    Armand

    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 7420

      #3
      Hallo Armand,

      vielen Dank für Deine Hilfe! Der Fall interessiert mich, weil wohl ein Vorfahre verwickelt war. Wie würdest Du "die Sache Israel Erdmann gegen Michael Malchin" deuten: ist Erdmann der Kläger und Malchin der Gläubiger des ersten Ehemannes von Erdmanns Frau? Israel Erdmann war tatsächlich zweimal verheiratet.

      Viele Grüße
      consanguineus
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      Kommentar

      • Wallone
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2011
        • 2728

        #4
        Hallo Consanguineus,

        Für mich gibt es zwei Argumente, die darauf hindeuten, dass Erdmann der Gläubiger ist:

        1) In einem Gerichtsverfahren wird zuerst der Kläger und dann der Beklagte benannt. Alle Muster/Beispiele die ich gefunden habe zeigen dieselbe Folgeordnung. https://www.arbg-rheine.nrw.de/infos.../Muster_Kl.pdf

        2) Erdmann ist ein jüdischer Familienname, wie auch sein Vorname, Israel. Wir wissen, daß Juden häufig als Geldverleiher tätig waren.

        Wir befinden uns hier in einem Berufungsverfahren und der Kläger wird zum Beklagten. Aber was wichtig ist, ist die Reihenfolge der Parteien im ursprünglichen Verfahren. Für mich ist der Gläubiger also Erdmann und Malchin, der zweite Ehemann.

        Es wäre allerdings wünschenswert, wenn auch deutsche Mitglieder unseres Forums mit guten Latein- und/oder Rechtskenntnissen ihre Meinung äußern würden, da ich weder auf das eine noch auf das andere spezialisiert bin.
        Zuletzt geändert von Wallone; 06.12.2021, 12:00.
        Viele Grüße.

        Armand

        Kommentar

        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 7420

          #5
          Hallo Armand,

          Du hast recht, ich hatte nicht in Betracht gezogen, da es sich um ein Berufungsverahren handelt. Israel Erdmann muß der Gläubiger sein.

          Allerdings weiß ich nicht ob er Jude war. Kaufmann war er von Beruf, das ist sicher. Aber er heiratet in einer evangelischen Kirche. Ob er getauft ist, weiß ich nicht, denn die Taufregister beginnen ein paar Jahre zu spät.

          Viele Grüße
          consanguineus
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          • Horst von Linie 1
            Erfahrener Benutzer
            • 12.09.2017
            • 23393

            #6
            Dazu kommt, dass Juden damals meist keine Familiennamen trugen.
            Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
            Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
            Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

            Und zum Schluss:
            Freundliche Grüße.

            Kommentar

            • consanguineus
              Erfahrener Benutzer
              • 15.05.2018
              • 7420

              #7
              Und in Stettin trugen damals (17. Jhd.) vergleichsweise viele Männer Namen wie Israel oder Samuel. Habe ich in der Häufung anderswo noch nicht gesehen. Die sind mir alle in evangelischen Kirchenbüchern begegnet und trugen sämtlich Familiennamen.
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              • Horst von Linie 1
                Erfahrener Benutzer
                • 12.09.2017
                • 23393

                #8
                Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                Habe ich in der Häufung anderswo noch nicht gesehen.



                Discover your family history. Explore the world’s largest collection of free family trees, genealogy records and resources.

                Vier von fünf getauften Söhnen, vier von acht Vätern.
                Zuletzt geändert von Horst von Linie 1; 06.12.2021, 13:18.
                Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                Und zum Schluss:
                Freundliche Grüße.

                Kommentar

                • Wallone
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.01.2011
                  • 2728

                  #9
                  Bravo Ihr beide!

                  Damit habt ihr die letzte Schwierigkeit behoben.

                  Als Kaufmann muss wohl Israel Kredit gewährt haben und ist in dieser Weise ein Gläubiger geworden.
                  Zuletzt geändert von Wallone; 06.12.2021, 15:05.
                  Viele Grüße.

                  Armand

                  Kommentar

                  • Huber Benedikt
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.03.2016
                    • 4663

                    #10
                    Nun denn mein Freund
                    Bin zwar weder guter Lateiner noch guter Jurist dennoch meine Überlegungen

                    Richtig ist, dass im Rubrum erst der Kläger dann der Beklagte genannt wird,
                    Im Berufungsverfahren wird entsprechend der Berufungskläger an erster Stelle genannt (auch wenn er in 1. Instanz Beklagter war).
                    Manche Gerichte behalten allerdings die Reihenfolge im Ausgangsverfahren Kläger- Beklagter auch in den weiteren Instanzen bei.
                    vgl

                    Wie das damals und von diesem Gericht gehandhabt wurde bleibt offen.

                    Weiterhin kann ich momentan die Aussage betreffend Ansprüche gegen die Ehefrau nicht einordnen....
                    inwiefern wurde sie getäuscht ?,,,wer stellt Anspüche gg sie.? sie ist nicht Partei des Rechtstreits.
                    Verklagt ist der 2. Ehemann.von den Gläubigern des 1. Ehemannes
                    ....secundus maritus a (von) creditoribus sui in conjugio antecessoris conventus..
                    Ist Erdmann der 2. Ehemann dann ist er Beklagter oder ist Malchin der 2. Ehemann und wird vom Gläubiger Erdmann verklagt ???
                    Gilt das auch im Berufungsverfahren oder ist der Beklagte hier der obsiegend gewesene Kläger des Ausgangsverfahrens und der urspr. Beklagte jetzt der Kläger ?
                    Was bedeutet dann die Aussage betr. Ansprüche gg eine getäuschte Ehefrau in diesem Rechtstreit in dem sie gar nicht Partei ist?
                    Das müsste geklärt werden und nicht ob die Namen jüdisch sind oder welche Berufe sie ausüben !
                    Ich habs zwar übersetzt (weitgehend wie von Armand) will aber ohne Klärung der Sach-und Rechtsverhältnisse hier nichts einstellen was sich dann als falsch herausstellt.
                    Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 06.12.2021, 16:48.
                    Ursus magnus oritur
                    Rursus agnus moritur

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                    • Wallone
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.01.2011
                      • 2728

                      #11
                      Hallo Benedikt,

                      Dankeschön für die interessante Frage die Du aufwirfst, nämlich ob das Rubrum in der Berufung umgedreht formuliert wurde.

                      Du scheinst aber zwei wichtige Wörter übersehen zu haben, nämlich "in causa".

                      Das Berufungsverfahren bildet kein neues Verfahren, es ist die Folge des einzelnen Verfahrens. Es gibt nur eine einzige "causa" (Sache, oder Verfahren, wie Du willst).

                      Also bleiben die Protagonisten A und B in derselben Reihenordnung, nur deswegen weil der Richter die Wörter "in causa" gebraucht hat.
                      Zuletzt geändert von Wallone; 07.12.2021, 12:57.
                      Viele Grüße.

                      Armand

                      Kommentar

                      • consanguineus
                        Erfahrener Benutzer
                        • 15.05.2018
                        • 7420

                        #12
                        Hallo Huber Benedikt,

                        Zitat von Huber Benedikt Beitrag anzeigen
                        Nun denn mein Freund
                        Bin zwar weder guter Lateiner noch guter Jurist dennoch meine Überlegungen
                        ich bin sowohl lausiger Lateiner als auch überhaupt kein Jurist, ...

                        Zitat von Huber Benedikt Beitrag anzeigen
                        Was bedeutet dann die Aussage betr. Ansprüche gg eine getäuschte Ehefrau in diesem Rechtstreit in dem sie gar nicht Partei ist?
                        ... und ich erkenne nicht, daß es irgendwo um Ansprüche gegen eine getäuschte Ehefrau geht. An welcher Stelle siehst Du das?

                        Viele Grüße
                        consanguineus

                        P:S. Es wäre interessant zu wissen, wo man die Originalquelle, also den ganzen Vorgang findet. Die Trauung eines Michael Malchin habe ich in Stettin leider nicht gefunden. Ich hatte sie gesucht, um den zeitlichen Rahmen abzustecken.
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                        • consanguineus
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.05.2018
                          • 7420

                          #13
                          Jetzt wird es übrigens lustig. Beim Stöbern in den Taufen von St. Jakobi habe ich entdeckt, daß "die Michel Malchinsche" am 15.09.1641 Patin zu Michel Plate ist, dem Sohn von Hans Plate und dessen erster Ehefrau Catharina Lüdemann. Zwischen 1657 und 1664 heiratete Hans Plate erneut, und zwar Anna Erdmann, die Tochter Israel Erdmanns. Hat zwar mit dem Sache Erdmann./.Malchin nichts zu tun, zeigt aber, daß auch eine Stadt wie Stettin nur ein Dorf ist.


                          Und am 26.02.1622 lassen Michel Malchin und Anna Brandenburgs ihren Sohn Michel taufen. Wer mag wohl Israel Erdmanns Prozeßgegner sein, Vater oder Sohn Michel Malchin?
                          Zuletzt geändert von consanguineus; 07.12.2021, 23:58.
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