Wie ist "Candidatorum" hier gemeint?

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  • WastelG
    Erfahrener Benutzer
    • 09.04.2021
    • 660

    [gelöst] Wie ist "Candidatorum" hier gemeint?

    Quelle bzw. Art des Textes: "Die alten Matrikel der Universität Straßburg: 1621-1793"
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1897
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: ?
    Namen um die es sich handeln sollte: Balthasar Göhrig


    Hallo liebes Forum,


    Schon länger versuchte ich die Immatrikulation von Franz Joseph Balthasar Gerig (Göhrig) des Bruders meines 6x Urgroßvaters zu finden, und nun bin ich bei folgender Quelle endlich fündig geworden. Demnach Immatrikulierte er am 24.11.1757 in der juristischen Fakultät (S.431) und schrieb sich am 30.06.1761 in Medizin ein (Wechsel oder zusätzliches Studium möglich; S.100). Am 23.04.1763 (S.189) wird er nochmals angeführt, im Kapitel "Matricula Candidatorum Medicinae Academiae Argentoratensis". Er schrieb sich also erneut in die Medizinische Fakultät Straßburgs ein, diesmal aber als Kandidat, aber für was genau?
    Ich könnte mir vorstellen das er ein Staatsexamen, oder eine anderweitige Abschlussarbeit schreiben musste, und er eben hier als Kandidat für diese gelistet wurde. Was meint ihr?


    Das Dokument hat zuviele Seiten als ich es hier posten könnte deswegen befindet sich im Anhang nur das Inhaltverzeichnis.
    Wie immer danke im voraus für eure Rückmeldungen, und
    Lg
    Angehängte Dateien
  • WeM
    Erfahrener Benutzer
    • 26.01.2017
    • 2182

    #2
    hallo WastelG,

    Matricula Candidatorum Medicinae Academiae Argentoratensis =
    Matrikel der Kandidaten der Medizin der Straßburgischen Akademie

    lt. wikipedia:
    aus dem studiosus wird candidatus nach Bestehen des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physicum)

    s.a.


    Argentoratus = Straßburg
    Argentoratensis = Straßburgisch

    lg, Waltraud
    Zuletzt geändert von WeM; 03.11.2021, 19:24.

    Kommentar

    • WastelG
      Erfahrener Benutzer
      • 09.04.2021
      • 660

      #3
      Hallo Waltraud,


      Ich dachte schon das etwas in diese Richtung gemeint ist. Aufgrund der 4 Jahre die zwischen Einschreibung in Jura und der in Medizin liegen, nehme ich an das er sein erstes Studium abschloss und ein anderes anhängte.
      Jedenfalls danke für die erhellenden Worte!
      MfG,
      Sebastian

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