Zweite Ehe (Latein)

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  • Wallone
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2011
    • 2728

    [gelöst] Zweite Ehe (Latein)

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsurkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1659
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Belgien
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo,

    Wahrscheinlich eine dumme Frage aber ich kann micht entschliessen ob damit die zweite Ehe des Mannes oder der Frau gemeint ist.

    "antiquioris" habe ich durch "des alten" übersetzt. Ist das korrekt?

    Er ist im vorigen Jahr im Alter von 80 Jahren verstorben.

    Ich hoffe eine eindeutige Antwort zu empfangen, aber ist das möglich?
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße.

    Armand
  • Astrodoc
    Erfahrener Benutzer
    • 19.09.2010
    • 9383

    #2
    Moin, Armand!

    Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsurkunde
    Du meinst bestimmt eine Sterbeurkunde.


    Meine Lesung des Textes (gerne zur Korrektur!):

    Hac 12a (=duodecima) februarij 1659 obijt Jo(ann)a
    ???? quondam(?) uxor Stephani
    Cloß(?) antiquioris in secundo ma-
    trimonio administrata o(mn)ibus sa(cr)a(me)ntis


    Übersetzung:
    Hier am 12. Februar 1659 starb Johanna
    ?????, einst/ehemals Ehefrau des Stephan
    Cloß, früher/zuvor in zweiter
    Ehe, versorgt mit allen Sakramenten


    Sicher bin ich auch nicht, würde das "antiquioris" aber eher auf den unmittelbar zuvor genannten "Stephan" beziehen. Grammatikalisch gibt es leider keinen Weg, zwischen masc. und fem. zu unterscheiden
    Schöne Grüße!
    Astrodoc
    --------------------------------
    Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

    Kommentar

    • Wallone
      Erfahrener Benutzer
      • 20.01.2011
      • 2728

      #3
      Moiën Astrodoc,

      Ich danke Dir für Deine Antwort. Ja, natürlich, eine Sterbeurkunde. :-)

      "Antiquioris" bezieht sich auf Stefan da es genauso wie Stefani im Genitiv steht und kann nicht etwa "zuvor" oder "früher" heissen denn es ist kein Adverb sondern ein deklinierbares Adjektiv. Wenn es sich auf die Verstorbene beziehen sollte dann hätte man "antiquior", im Nominativ.

      Ich kann mich irren aber meine Vermutung war daß es damals im Dorf zwei Stephan CLOSE gab und daß Joanna mit dem älteren verheiratet war.



      Du hast Dich auch nicht darüber geäussert ob es eine zweite Ehe für ihn oder für sie war...
      Zuletzt geändert von Wallone; 18.10.2021, 14:58.
      Viele Grüße.

      Armand

      Kommentar

      • Astrodoc
        Erfahrener Benutzer
        • 19.09.2010
        • 9383

        #4
        Du hast Recht, ich habe als Adverb übersetzt. Natürlich ist es ein Adjektiv, und zwar im Komparativ --> antiquus - antiquior - antiquissimus
        Also "Stephan, der Ältere" bzw. im Genitiv "Stephans, des Älteren".

        Zitat von Wallone
        Du hast Dich auch nicht darüber geäussert ob es eine zweite Ehe für ihn oder für sie war...
        Reine Vermutung: IHRE zweite Ehe. (Ohne Gewähr!)

        Denn alle näheren Erläuterungen beziehen sich auf die Verstorbene:
        - ehemalige Ehefrau des Stephan Close d.Ä.
        - in zweiter Ehe
        - versorgt mit allen Sakramenten
        Schöne Grüße!
        Astrodoc
        --------------------------------
        Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

        Kommentar

        • Wallone
          Erfahrener Benutzer
          • 20.01.2011
          • 2728

          #5
          Perillustris domina Iulia Prata 1659 vidua quondam nobilis domini Alberti Paurinfaint civis Tridenti, et filia quondam perillustrium dominorum Octavii de Prato domini Segunzani, et Silviae eius uxoris (ad N. 117) fecit conventionem cum nobili domino Antonio Paho dicto Barone de Paho patrino eiusdem dominae Iuliae, et marito in secundo matrimonio antedictae Silviae viduae de Prato ut ex rogitibus Francisci de Capris notarii collegiati civisque Tridenti ad dictum annum 1659.

          Schluss : zweiter Mann der Wittwe

          Also, mutatis mutandis : uxor in sec. Matr. : zweite Frau des Mannes

          Aber ich habe auch dies gefunden :

          An uxor in secundo matrimonio possit de rebus communibus providere liberis primi matrimonii

          Ob die Ehegattin in zweiter Ehe den Kindern aus einer ersten Ehe mit den gemeinschaftlichen Gütern helfen darf.

          Also hier : zweiter Mann der Frau

          Schluss : beide Lösungen sind möglich und es ist grammatikalisch unmöglich zu entscheiden.

          Jedoch : ich nehme Deine Vermutung an denn es war auch die meine.

          Wenn jemand klüger als wir beide eine abweichende Interprätation vorschlagen möchte ist sie natürlich willkommen.
          Zuletzt geändert von Wallone; 18.10.2021, 16:21.
          Viele Grüße.

          Armand

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