Verständnisfrage zum Zusatz "Civis hic" im Geburtsregister

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  • Laureate
    Erfahrener Benutzer
    • 15.02.2021
    • 606

    [gelöst] Verständnisfrage zum Zusatz "Civis hic" im Geburtsregister

    Quelle bzw. Art des Textes: Geburtseintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1810
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Baden-Württemberg
    Namen um die es sich handeln sollte:

    Hallo zusammen,

    ich versuche zurzeit, das vermutete Todesdatum eines meiner Vorfahren zu bestätigen. Dabei bin ich auf den Geburtseintrag seines jüngsten Kindes gestoßen, datiert auf den 13. März 1810. Darin heißt es "Josephus Michael Laurentii Haun Civis hic et Mariae Evae natae Mohrin filius legitimus."

    Diese Angabe "Civis hic" ist das, was mich stutzig macht, denn angeblich starb der Vater Lorenz bereits im Juli 1809.

    Oder schrieb man "Civis hic/Bürger von hier" auch, wenn der Vater eines Kindes bereits tot war?
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 23430

    #2
    Dass ein OLIM fehlt, ist ungewöhnlich, aber wenn der Rest stimmt....
    Vielleicht steht ja irgendwo im Eintrag noch ein POSTHUMUS?
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • Laureate
      Erfahrener Benutzer
      • 15.02.2021
      • 606

      #3
      Hallo Horst,

      leider nein, Fehlanzeige. Vielleicht wurde das vergessen? Oder der Vater lebte wirklich noch...
      Angehängte Dateien

      Kommentar

      • Astrodoc
        Erfahrener Benutzer
        • 19.09.2010
        • 9389

        #4
        Hallo!

        IMHO spricht nichts dafür, dass der Vater schon tot war.

        "Civis hic" - "Bürger hier", mehr nicht.
        Ein Posthumus oder, noch viel schlimmer , ein uneheliches Kinder der Witwe wären wohl mit größerem Textumfang "bedacht" worden.
        Schöne Grüße!
        Astrodoc
        --------------------------------
        Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

        Kommentar

        • Andre_J
          Erfahrener Benutzer
          • 20.06.2019
          • 2124

          #5
          Zitat von HH1712 Beitrag anzeigen
          Hallo Horst,

          leider nein, Fehlanzeige. Vielleicht wurde das vergessen? Oder der Vater lebte wirklich noch...
          Ich würde auch den Sterbeeintrag in Zweifel ziehen. Steht da ausdrücklich, dass der Verstorbene mit der zukünftigen Kindsmutter verheiratet war?
          Gruß,
          Andre

          Kommentar

          • Astrodoc
            Erfahrener Benutzer
            • 19.09.2010
            • 9389

            #6
            Guten Morgen!
            Zitat von Andre_J Beitrag anzeigen
            Steht da ausdrücklich, dass der Verstorbene mit der zukünftigen Kindsmutter verheiratet war?
            Ja, denn das Kind wird als "filius legitimus" bezeichnet, also "rechtmäßiger/ehelicher Sohn".
            Schöne Grüße!
            Astrodoc
            --------------------------------
            Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

            Kommentar

            • Andre_J
              Erfahrener Benutzer
              • 20.06.2019
              • 2124

              #7
              Zitat von Astrodoc Beitrag anzeigen
              Guten Morgen!

              Ja, denn das Kind wird als "filius legitimus" bezeichnet, also "rechtmäßiger/ehelicher Sohn".
              Meine Frage zielte auf den Inhalt des vorangegangenen Sterbeeintrags ab.
              Gruß,
              Andre

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              • Laureate
                Erfahrener Benutzer
                • 15.02.2021
                • 606

                #8
                Hallo Andre,
                Mir liegt kein Sterbeeintrag vor, das ist ja das Problem. Das angebliche Datum des Todes stammt aus einer anderen Quelle (kein Kirchenbuch), die ich verifizieren möchte. Aber wie es aussieht scheint Lorenz 1810 noch gelebt zu haben, als Beweis haben wir hier den Geburtseintrag seines Sohnes.

                Kommentar

                • Astrodoc
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.09.2010
                  • 9389

                  #9
                  Zitat von Andre_J Beitrag anzeigen
                  Meine Frage zielte auf den Inhalt des vorangegangenen Sterbeeintrags ab.
                  Ähm, hab ich was verpasst? Welcher Sterbeeintrag???
                  In früheren Themen suche ich natürlich nicht herum ...

                  P.S. Haha, etwas zu spät.
                  Zuletzt geändert von Astrodoc; 11.08.2021, 17:41.
                  Schöne Grüße!
                  Astrodoc
                  --------------------------------
                  Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

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