Latein: Familienverhältnisse aus leserlichen Daten unklar...

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  • juergn1971
    Erfahrener Benutzer
    • 26.01.2020
    • 159

    [gelöst] Latein: Familienverhältnisse aus leserlichen Daten unklar...

    Quelle bzw. Art des Textes: Status Animarum
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1749
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Groß Hesepe
    Namen um die es sich handeln sollte: Schwering


    Guten Tag,
    kann leider kein Latein und hätte gerne eine Klärung zu Familienverhältnissen aus einer Tabelle:
    Pos.1 Schwering = Familienname
    Pos.2 Joannes Vidus 46 c c = Familienoberhaupt/Bauer als Witwer
    Pos.3 filius Herm Henr. 16 c c = Sohn Hermannus Henricus, auch geklärt
    Pos.4 Filia Phenenna Maria 10 = Tochter
    Pos.5 mater vidui Phenenna vidua 76 c c ?...........
    Wernerus def(unc)tae
    =?............................
    Pos. 6 conjugis Phenennae frater =Wer?Was?............................


    Ich glabe es ist kein Problem für euch
    bitte einfach rechts daneben schreiben, danke
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von juergn1971; 09.02.2021, 22:31.
  • Astrodoc
    Erfahrener Benutzer
    • 19.09.2010
    • 9389

    #2
    Hallo!
    Dürfen wir uns selbst von dem Text ein Bild machen, oder müssen wir deiner Lesung einfach glauben?
    Schöne Grüße!
    Astrodoc
    --------------------------------
    Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

    Kommentar

    • juergn1971
      Erfahrener Benutzer
      • 26.01.2020
      • 159

      #3
      Moin ja habe das Buch gescannt und als Datei hochgeladen, sorry hat etwas gedauert war heute lange auf Arbeit...
      könnt Ihr was damit anfangen?

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 16898

        #4
        Hallo, ich probiere mich mal, vielleicht

        mater vidui Phenenna vidua Wernerus defunctae
        = verwitwete Mutter Ffeneke Witwe des verstorbenen Werner


        Zum Namen ein Zitat:
        "Als Frauennamen wurden 1498 Assel, Bode, Engel, Ffeneke, Hempe, Hille, Katherina,
        Lubbe, Lucke, Lunneke, Memeke, Ricke, Stine, Swaneke und Wobbeke verwendet.
        Ein Großteil dieser heute zunächst etwas fremdartig anmutenden Frauennamen wurde
        während der gesamtem münsterischen Zeit gebraucht; allerdings wurden sie als
        Taufnamen in den Kirchenbüchern und Seelenregistern in eine uns geläufigere Form
        gebracht. Engel wurde zu Angela, Ffeneke zu Phenenna ..."

        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 09.02.2021, 23:43.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • juergn1971
          Erfahrener Benutzer
          • 26.01.2020
          • 159

          #5
          ist das denn doppelt verwitwet oder auf die Tochter wegen dem gleichen Vornamen bezogen?

          Kommentar

          • Huber Benedikt
            Erfahrener Benutzer
            • 20.03.2016
            • 4663

            #6
            mater vidui Phenenna vidua Wernerus defunctae//
            verwitwete Mutter Ffeneke Witwe des verstorbenen Werner
            Das geht grammatisch keinesfalls °°
            Werner ist Nom, / der Werner
            defunctae ist Gen. feminin/ der verstorbenenen

            Die Sache ist nmM so:
            Johann Fam.oberhaupt ist Witwer (weil Ph. seine Ehefrau gest. ist)
            Dann kommen die Kinder 2-4
            5) Die Mutter des Witwers, Phenenna ist (ebenfalls) Witwe
            6) Werner Bruder des Ehemannes der verst. Phenenna (= Bruder vom Johsnn)
            7) Gerard Ridders Kirchendiener von Meppens

            zu 5) Entweder heisst die Mutter des Johann ebenfalls Phenenna dann stimmts grammatisch
            oder es müsste richtig PhenennaE heissen dann "Die Mutter des Witwers der (verst.) Phenenna.... (was ich für wahrsch. halte)
            Oft werden bei der Transkription Fehler gemacht zumal gerade die ae Endung häufig undeutlich als Ligatur geschrieben wird.
            Gibts da den Originaltext ?
            Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 10.02.2021, 09:09.
            Ursus magnus oritur
            Rursus agnus moritur

            Kommentar

            • Astrodoc
              Erfahrener Benutzer
              • 19.09.2010
              • 9389

              #7
              Moin!


              Nr.5: d'accord! die Mutter des Witwers (=Johann), (nämlich) die Witwe Phenenna


              Nr. 6:
              conjunx kann masc. oder fem. sein, also Ehemann oder Ehefrau; hier offensichtlich fem. als defunctae conjugis - der verstorbenen Ehefrau

              Wernerus, defunctae conjugis Phenennae frater = Werner, Bruder der verstorbenen Ehefrau Phenenna
              Wenn also die Frau des Johann auch Phenenna hieß, dann ist Werner Johanns Schwager, richtig?
              Schöne Grüße!
              Astrodoc
              --------------------------------
              Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

              Kommentar

              • Huber Benedikt
                Erfahrener Benutzer
                • 20.03.2016
                • 4663

                #8
                Nr.6 d'accord
                so kann mans auch sehen
                Dann ist er der Schwager des Johann.
                Ist eben 2-deutig
                frater coniugis defunctae// Bruder des Ehemannes
                oder defunctae coniugis / der verst. Ehefrau
                Von der Satzstellung her wohl Letzteres.
                Ursus magnus oritur
                Rursus agnus moritur

                Kommentar

                • Astrodoc
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.09.2010
                  • 9389

                  #9
                  Denke ich auch. Wenn Werner der Bruder des Johann wäre, hätte man es doch wohl einfach geschrieben: "frater Wernerus" oder "Wernerus frater"
                  Schöne Grüße!
                  Astrodoc
                  --------------------------------
                  Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

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                  • juergn1971
                    Erfahrener Benutzer
                    • 26.01.2020
                    • 159

                    #10
                    Ihr seid toll,
                    so ähnlich habe ich mir den Lösungsansatz auch vorgestellt, aber ich konnte das Latein bei weitem nicht so toll einordnen. Auf einen original Text kann man leider nicht ohne weiteres zugreifen, es gibt nur das "status Animarum 1749" für das Gericht Meppen in der gedruckten Form so zu kaufen, ansonsten müsste man beim Archiv in Münster anfragen...
                    Vielen lieben Dank für die Hilfe

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