Quelle bzw. Art des Textes: Heiratseintrag Kirchenbuch
Jahr, aus dem der Text stammt: 1696
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hamm Herringen
Namen um die es sich handeln sollte: Maria Elisabeth von Eberschwein
Jahr, aus dem der Text stammt: 1696
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hamm Herringen
Namen um die es sich handeln sollte: Maria Elisabeth von Eberschwein
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu folgendem Text (s. Anhang: rechte Seite, 1. Spalte)
Eheleute
Maria Elisabeth
von Eberschwein
ahm Hause Heydt-
hoff copuliret,
et quidem sine
praecedente pro-
clamatione,
per expressum
mandatum C(?)i-
vense, factum
den 12. May.
Im Archion Forum war schon jemand so nett den Text weitestgehend zu entziffern. Bei der Interpretation habe ich aber noch so meine Schwierigkeiten. Was ich verstehe ist, dass
Maria Elisabeth von Eberschwein zu Heydthoff hat geheiratet "auch ohne vorherige Proklamation" und "ohne ausdrücklichen Befehlt/Auftrag" o.ä. am 12.Mai.
Wie genau ist das zu interpretieren und warum wird hier kein Ehemann genannt, weiss jemand von Euch wie das zu deuten ist?
Besten Dank und Grüße
Sebastian
PS: Ich hoffe ich habe richtig gelesen und die angehängte Archion pdf (Originaldownload) ist somit ok, ansonsten bitte schnellstmöglich entfernen

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