Heirat in Latein 1788 von Wilhelm Frei

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • benangel
    Erfahrener Benutzer
    • 09.08.2018
    • 4558

    [gelöst] Heirat in Latein 1788 von Wilhelm Frei

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratseintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1788
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Heidelberg-Rohrbach
    Namen um die es sich handeln sollte: Wilhelm Frey

    Liebe Lateinkundige,
    ich habe hier noch einen Heiratseintrag in Latein, bei welchem es auch wieder um die Zeugen geht. Ich kann erkennen, dass ein Zeuge ein Bürger Gunth aus Oftersheim ist. Steht hier noch mehr, evtl. ein 2. Zeuge?
    Ich danke auch hier allen, die etwas lesen können.
    Angehängte Dateien
    Gruß
    Bernd
  • Buchstütze
    Erfahrener Benutzer
    • 09.10.2020
    • 166

    #2
    Ich würde eher den Namen Gunth vermuten. Tja, und entweder der Herr Gunth war Legationsrat und ehrenhafter Bürger (dann stünde da Per nobilis Suus) oder es gab einen Legationsrat Serus, Suus, Saus, Snus (?) und den ehrenhaften Bürger Gunth. Es entscheidet sich also an der Lesart des dritten Worts nach testes. Im Prinzip würde ich eher dazu neigen in diesem Serus (?...was auch immer) einen Namen zu lesen. Das legen die Mehrzahl der testes und der Pural eigentlich nahe. Aber ich kann den Namen, wie so oft, null entziffern Serus, Suus, Saus, keine Ahnung.
    Zuletzt geändert von Buchstütze; 26.10.2020, 20:26.

    Kommentar

    • benangel
      Erfahrener Benutzer
      • 09.08.2018
      • 4558

      #3
      Guten Morgen Buchstütze,

      herzlichen Dank für Deine ausführliche Darlegung und Hilfe. In der Zeile, in welcher "testes" steht, steht doch am Ende "ac". Dies übersetzt mir google mit "und". Das würde doch bedeuten, dass nach diesem "ac" der 2. Zeuge, also der Herr Gunth kommt und davor.

      Weiter oben steht doch Dni Hofmeister, was ja wohl Herr Hofmeister bedeutet. Könnte das bei dem 1. Zeugen dann nicht auch Dnus heißen und es steht gar kein Familienname dabei?

      Ich hatte leider kein Latein in der Schule.
      Gruß
      Bernd

      Kommentar

      • Buchstütze
        Erfahrener Benutzer
        • 09.10.2020
        • 166

        #4
        Hallo Bernd,

        das Hoffmeister weiter oben bezieht sich auf den Vater der Braut. Das vermeintliche Dnn ist ein Dei, als nicht "Herr", sondern "Gottes". Der Vater steht im Genitiv (possesivus). Die ganze Zeile möglichst wortgetreu:
        ac honesta virgo Wilhelmine Hofmeister-
        in legitima (filia) viri Dei HofMeister Parochi Reform-
        atorum in Schwetzingen ac Consiliarii Ecclesiastici.


        und die rechtschaffene Jungfrau Wilhelmine Hofmeister-
        in rechtmäßige/eheliche (erg. Tochter) des Pfarrers (viri Dei= Mann Gottes) Hofmeister der Parochie der Reformierten in Schwetzingen und Kirchenrates.


        Danach fängt der neue Satz an testes erant... (Zeugen waren...). Das ac ist kein eindeutiges Kennzeichen für zwei Zeugen, weil alles bei den Zeugen im Nominativ steht und dementsprechend auch jedes Wort beigeordnet werden könnte. In Deutsch setzen wir dazu eigentlich ein Komma, also (Suus (als Name),Legationsrat, und rechtschaffener Bürger Gunth) oder eben (Suus (Dero) Legationsrat und rechtschaffener Bürger Gunth). Also das gleiche Problem wie bei "Wir essen jetzt, Oma." und "Wir essen jetzt Oma." Ich vermute aber, dass sich hinter dem Suus Seruc Secus (???) der zweite Zeuge verbirgt, weil der Pfarrer Plural gesetzt hat, also erant (sie waren, es waren mehrere). Zur Hilfe könnte man noch auf der ganzen Seite gucken, ob überall einfach formalhaft "testes erant" oder bei einem einzelnen Zeugen auch mal ein Singular (testis erat) auftaucht. Dann wüsste man sicher, dass es der Legationsrat Serus Secus Suss (???) sein muss.
        Zuletzt geändert von Buchstütze; 27.10.2020, 13:48.

        Kommentar

        • M_Nagel
          Erfahrener Benutzer
          • 13.10.2020
          • 1926

          #5
          Testes erant Praenobilis Dnus (=Dominus) Consiliarius Legationis ac
          Honestus Civis Gunth ex Oftersheim. juxta Pacto mores
          seguntur in Religione Patrem, femellae matrem.

          Zuletzt geändert von M_Nagel; 27.10.2020, 14:40.
          Schöne Grüße
          Michael

          Kommentar

          • benangel
            Erfahrener Benutzer
            • 09.08.2018
            • 4558

            #6
            Zitat von Buchstütze Beitrag anzeigen
            Zur Hilfe könnte man noch auf der ganzen Seite gucken, ob überall einfach formalhaft "testes erant" oder bei einem einzelnen Zeugen auch mal ein Singular (testis erat) auftaucht. Dann wüsste man sicher, dass es der Legationsrat Serus Secus Suss (???) sein muss.
            Also bei den Einträgen, mit einfachen Namensangaben der Zeugen steht "erant" und zwischen den beiden Namen steht "ac". Einen Eintrag mit nur einem Zeugen fand ich noch nicht.
            Ich gehe jetzt mal von 2 Zeugen aus, wobei bei dem ersten der Name fehlt und der 2. der Bürger Gunth aus Oftersheim ist. Vielleicht stoße ich ja bei späteren Einträgen noch einmal auf diesen Zeugen.


            Nochmals tausend Dank für alle Beiträge zu diesem Thema.
            Gruß
            Bernd

            Kommentar

            • Buchstütze
              Erfahrener Benutzer
              • 09.10.2020
              • 166

              #7
              Zitat von M_Nagel Beitrag anzeigen
              Testes erant Praenobilis Dnus (=Dominus) Consiliarius Legationis ac
              Honestus Civis Gunth ex Oftersheim. juxta Pacto mores
              seguntur in Religione Patrem, femellae matrem.

              https://www.encyclo.nl/begrip/praenobilis_dominus
              Praenobilis Dnus passt natürlich gut. Dann wäre es, @Bernd, umso wichtiger, zu schauen, ob erant auch bei anderen Einträgen mit nur einem Paten steht. Auch habe ich bisher vergeblich nach dem Legationsrat Gunth gesucht. Ein so berühmter Herr muss doch Spuren hinterlassen. Die Zeilen nochmal in der Zusammenfassung

              Testes erant Praenobilis Dnus (=Dominus) Consiliarius Legationis ac
              honestus Civis Gunth ex Oftersheim. juxta Pacto mores
              seq(u)antur in Religione Patrem, femellae matrem.


              Zeugen waren der Edle Herr Legationsrat und rechtschaffene Bürger Gunth aus Oftersheim. Mögen diesem Vertrage gemäß die religiösen Sitten dem Vater, die des Frauenzimmers der Mutter folgen.

              Kommentar

              • Spargel
                Erfahrener Benutzer
                • 27.02.2008
                • 1384

                #8
                Hallo,

                dieser Heiratseintrag steht auch in schlechter Qualität
                im katholischen Kirchenbuch von Schwetzingen.
                Evtl. kann rechts unten, zusätzlich noch etwas gelesen werden.
                Angehängte Dateien
                Gruß
                Joachim
                Toter Punkt
                Andreas Michler *um 1714 kathol. Lehrer und Gerichtsschreiber in Weinheim bei Alzey und Mannheim-Seckenheim

                Kommentar

                • benangel
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.08.2018
                  • 4558

                  #9
                  Danke Joachim für den Hinweis auf das KB Schwetzingen. Leider ist der Eintrag ja noch etwas schlechter lesbar. Ich habe mal ein größeres Bild eingestellt. Vielleicht kann ja jemand in Verbindung mit dem Eintrag von Rohrbach noch etwas mehr erkennen. Den Namen Gunth kann ich hier gar nicht erkennen.
                  Angehängte Dateien
                  Gruß
                  Bernd

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X