Hochzeit illegitimus

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  • Wallone
    antwortet
    Nicht "ehrenhafter": das war ein Fehler meinerseits.

    Der Bräutigam war als Pfarreimitglied wegen seiner Stelle als Knecht (angesehen).
    Zuletzt geändert von Wallone; 10.07.2020, 00:14.

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  • Astrodoc
    antwortet
    Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
    Ich verstehe das eher als " ehrenhaftes Mitglied der Pfarrgmeinde".
    Also kurz gesagt: "Pfarreimitglied ehrenhalber", sozusagen per Gewohnheitsrecht.

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  • Wallone
    antwortet
    Hallo,

    Ich glaube ich habe jetzt verstanden, mit Hilfe einess französischen Eintrags :

    ratione
    famulatus parochianus noster

    erklärt durch

    « pour raison de domesticité » : le marié est considéré comme étant de la paroisse car il y est domestique depuis un temps suffisant.

    Also hätte er « ratione famulatus » schreiben können. Das ist dasselbe wie « titulo ». Das heisst "aus dem Grund daß ..."

    Er war ja Knecht aber nicht unbedingt der Kirche und wurde als Mitglied der Pfarrgemeinde betrachtet weil er dort als Knecht seit längerer Zeit gearbeitet hatte.
    Zuletzt geändert von Wallone; 09.07.2020, 15:24.

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  • BOR
    antwortet
    Also doch eher Pfarrdiener?

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  • Anna Sara Weingart
    antwortet
    Korrektur:
    famulatus = das Dienen, die Knechtschaft

    in famulatu esse = "Sclav seyn"

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  • Anna Sara Weingart
    antwortet
    Hallo,

    famulatus = "Sclav seyn"
    Also war er Diener, bzw. Knecht

    Quelle: https://books.google.de/books?id=Cux...page&q&f=false
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 08.07.2020, 16:48.

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  • Astrodoc
    antwortet
    Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
    ad 2: famulalus >> famulatus
    Uups! Ich hatte "famulus" gelesen
    Die Grammatik in dem Satz ist mir aber nicht klar. Was ist Adjektiv, was ist Nomen?

    Zitat von Wallone Beitrag anzeigen
    Mal sehen was Meister Chris dazu sagt.

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  • BOR
    antwortet
    Hallo Astrodoc,
    na das passt doch alles prima,
    dann kommen "nur noch" drei Niederweiler
    in Eifel, Mosel und Hundsrück in Betracht.
    Vielen Dank

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  • Wallone
    antwortet
    Hallo,

    ad 2: famulalus >> famulatus

    Ich verstehe das eher als " ehrenhaftes Mitglied der Pfarrgmeinde".

    Aber ohne Gewähr. Mal sehen was Meister Chris dazu sagt.

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  • Astrodoc
    antwortet
    Guten Morgen!

    Ich versuche mich mal als Erster:

    ad 1) ex altera Rheni parte oriundus - von der anderen Rheinseite stammend

    ad 2) Der Bräutigam war dem Titel nach ein hiesiger Pfarrdiener.

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  • BOR
    hat ein Thema erstellt [gelöst] Hochzeit illegitimus.

    Hochzeit illegitimus

    Quelle bzw. Art des Textes: Traueintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1808
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Linz am Rhein
    Namen um die es sich handeln sollte:

    Hallo und guten Morgen,
    mir fehlen hier zwei Dinge:
    Zeile 2/3 - et attera Rheniparte oriumdus
    Zeile 6/7 - Sponsus titulo famulalus parochianus hujas erat
    Viele Grüße
    Torsten
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