Heiratseintrag latein

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  • OttiBotti
    Benutzer
    • 04.12.2019
    • 70

    [gelöst] Heiratseintrag latein

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Bitte nennen Sie zumindest unbedingt die Orts- und Familiennamen, die im Text vorkommen (sofern lesbar bzw. bekannt)!
    Eine Anrede, eine freundliche Bitte und am Schluss ein netter Gruß erhöhen die Motivation der Helfer!


    Hallo,
    ich habe in einem katholischen Kirchenbuch von Buchau (heute Bochov bei Karlovy Vary in Tschechien) einen Heiratseintrag von 1759 gefunden. Die Namen der Eheleute sind Ignaz Ungar und Anna Ludmilla (ich vermute) Treber. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand den lateinischen Text ins deutsche übersetzen könnte.
    Herzlichen Dank und beste Grüße.
    Angehängte Dateien
  • Astrodoc
    Erfahrener Benutzer
    • 19.09.2010
    • 9389

    #2
    Hallo!

    Bitte immer den Link zum -frei verfügbaren- Dokument angeben!!! (s.o. gelber Kasten)
    Dies ermöglicht eine höhere Auflösung und im Zweifelsfalle mehr Vergleichstext.

    Link

    Anno 1759
    Buchau

    Die 16. Janua.(rii) praemissis ternis denunciationibus utpote 1., 7. et 14. ejusdem nullo
    detecto Impedimento Canonico honoratum Juvenem Joannem Ignaz def(un)cti Andreae Ungar
    relictum legitimum filium, et Virginem Annam Ludmillam def(un)cti Antonii Treber relictam
    legitimam filiam, eorumque(?) mutiis consensu habito in facie Eccl(es)iae Matrimonis junxit praesen-
    tibus testibus Josepho Gerlisch, et Andrea Luntz V'(enera)b(i)lis(?) D'(om)inus Curatus Daniel Reska.
    Zuletzt geändert von Astrodoc; 17.03.2020, 21:08.
    Schöne Grüße!
    Astrodoc
    --------------------------------
    Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

    Kommentar

    • Astrodoc
      Erfahrener Benutzer
      • 19.09.2010
      • 9389

      #3
      Am 16. Januar nach dreimaliger Ankündigung, nämlich am 1., 7. und 14. desselben [Monats], in der kein Ehehindernis festgestellt werden konnte, wurden zwischen dem ehrenwerten Junggesellen Johann Ignaz, hinterlassenem ehelichen Sohn des verstorbenen Andreas Ungar, und der Jungfrau Anna Ludmilla, hinterlassener ehelicher Tochter des verstorbenen Anton Treber, ........................ im Angesicht der Kirche die Ehe geschlossen in Gegenwart der Zeugen Joseph Gerlisch und Andreas Luntz durch den ehrwürdigen Herrn Curator Daniel Reska.
      Zuletzt geändert von Astrodoc; 17.03.2020, 21:09.
      Schöne Grüße!
      Astrodoc
      --------------------------------
      Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

      Kommentar

      • ChrisvD
        Erfahrener Benutzer
        • 28.06.2017
        • 1100

        #4
        legitimam filiam, eorumque mutuo consensu habito in facie Eccl(es)iae Matrimonio junxit praesen-
        Gruß Chris

        Kommentar

        • Astrodoc
          Erfahrener Benutzer
          • 19.09.2010
          • 9389

          #5
          Hallo ChrisVD!

          Wieder einmal vielen Dank für die Ergänzung/Korrektur!
          Kannst du die Lücke in der Übersetzung noch schließen?

          "nach gegenseitigem Einverständnis" ???
          Zuletzt geändert von Astrodoc; 17.03.2020, 22:29.
          Schöne Grüße!
          Astrodoc
          --------------------------------
          Ergänzungen und Korrekturen mache ich gern. Aber Fleißarbeit erledige ich nicht mehr. Ihr müsst also etwas vorlegen!

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          • ChrisvD
            Erfahrener Benutzer
            • 28.06.2017
            • 1100

            #6
            Ja, nach ihrem gegenseitigen Einverständnis.
            Gruß Chris

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            • OttiBotti
              Benutzer
              • 04.12.2019
              • 70

              #7
              Herzlichen Dank für eure Hilfe und Hinweise.



              Beste Grüße

              Kommentar

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