Ich bitte um Übersetzungs- / Lesehilfe. Kirchenbuch Ediger 1740 (Latein)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • DanielAJ
    Erfahrener Benutzer
    • 02.07.2017
    • 148

    [gelöst] Ich bitte um Übersetzungs- / Lesehilfe. Kirchenbuch Ediger 1740 (Latein)

    Quelle bzw. Art des Textes: kath. Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1740
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Ediger (Mosel)
    Namen um die es sich handeln sollte: Georg Adam Andree


    Liebe Schriftkundigen,
    ich bitte um Eure Hilfe beim Lesen eines Eintrages im kath. Kirchenbuch Ediger (Mosel) aus dem Jahre 1740.

    Ich hatte das Kirchenbuch auf der Suche nach Kindern meines Vorfahren Georg Adam Andree (auch Andrea geschrieben) durchstöbert, und ich habe auch einige "normale" Einträge bei den Taufen/Geburten gefunden.

    Dann aber bin auf einen recht umfangreichen Eintrag aus dem Jahr 1740 gestoßen. Der Eintrag handelt offensichtlich von genau eben jenem Georg Adam. Aber mehr als seinen Namen kann ich leider nicht entziffern.


    Er beginnt ab der roten Markierung. Möglicherweise ist das "x" ein Verweis auf den weiter unten folgenden Text. Zwischendrin ist ein Taufeintrag, der nichts mit meinem Vorfahr zu tun hat.


    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, den Text zu entschlüsseln.
    Vielen herzlichen Dank!

    Besten Gruß,
    Daniel
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von DanielAJ; 29.04.2019, 19:08.
  • j.steffen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.04.2006
    • 1443

    #2
    Hallo Daniel,
    wenn ich beim ersten Lesen nicht danebenliege, geht es hier darum, dass der Georg Adam A. sein Amt als "Sendschöffe" aus Krankheitsgründen zurückgegeben hat. Sein Nachfolger war ein Philipp Lanz.. gewesen, der sich aber gegenüber der Synode nicht korrekt verhalten hat.
    Für diesen wurde dann ein anderer Nachfolger gewählt.

    Weitere Einzelheiten müssten noch genauer entziffert werden, vor allem, da der Text eine merkwürdige Mischung aus Deutsch u. Latein ist.
    MfG,
    j.steffen

    Kommentar

    • j.steffen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.04.2006
      • 1443

      #3
      Hallo,
      hier schon mal, was ich bisher - lückenhaft - so lese (ohne wirklich alles zu verstehen)


      NB in locum hujus Georgij Adami
      Andree successerat juxta R?ectionem …. canonicam Philippus Jacobus Lanz..
      sed quia NB hic homo tunc temporis egit despicabiliter et obstinatè cum
      synodo … … … quod Samuel add.. .. … …
      …………. X
      X mox ex consultatione omnium syonodalium, alium elegimus
      scilicet honestum civem hujus loci /: qui ante duos annos ut
      civis tum tamen consul loci reparavit domum pastora-
      lem:/ Jacobum Mertens, qui humaniter acceptavit: sed Lanz..
      frivolè praetendebat non acceptare weil er im rath wäre, man
      könnte keinen zweyen Herren dienen, objeci ego alios omnes ober und
      unter unß in omnibus parochijs qui simul et essent praetores Vogtes
      et synodales an ergo vellet illos judicare? Sed obstinatè recusavit
      ego autem cogitabam: unwilliger Knecht diente nie-
      mahlen recht, hinc minus consultum judicavi eum
      cogere medio superiorum Decreto: sperabam quidem
      fore, ut è Saulo fieret Paulus. Sed: fiat voluntas dei,
      dixit per Sanctum Paulum: noli altum sapere. die 28 Xbris 1740

      seitlich angefügt (nicht klar, wohin gehörend):

      # et/x post idem ille poenificit
      MfG,
      j.steffen

      Kommentar

      • DanielAJ
        Erfahrener Benutzer
        • 02.07.2017
        • 148

        #4
        Hallo Steffen,
        wow, ich bin baff. Du hast Dir ja richtig Mühe gemacht. Vielen, vielen Dank!
        Da kann ich auf jeden Fall schon mal ein Latein-Wörterbuch bemühen und versuchen, den Sinn des Textes näher zu erschließen.


        Mal sehen, wie weit ich komme


        Nochmal besten Dank!

        Kommentar

        • j.steffen
          Erfahrener Benutzer
          • 18.04.2006
          • 1443

          #5
          Hallo Daniel, hier mal ein Anfang (bei dem ich mir nicht bei allem ganz sicher bin, mich möglichst eng an das Original gehalten, mir aber auch Freiheiten erlaubt habe): NB an die Stelle dieses Georg Adam Andree war nachgerückt gemäß der kanonischen Regelung/Vorschrift? der Philipp Jacob Lanz.., aber weil NB dieser Mensch sich zur damaligen Zeit geringschätzig u. hartnäckig zur Synode/zum Send verhielt, was Samuel
          X Bald haben wir nach Beratung mit allen Synodalen/Sendschöffen gewählt einen anderen – und zwar ehrsamen - Bürger dieses Ortes (der vor 2 Jahren als Bürger, damals jedoch als Ratsherr/Bürgermeister des Ortes das Pastorenhaus wiederhergerichtet hat), den Jacob Mertens, der [die Wahl] freundlich/höflich annahm. Aber der Lanz behauptete, [der Mertens] könne gar nicht annehmen, weil er im rath wäre, man könnte keinen zweyen Herren dienen.
          Ich entgegnete, ob er also alle anderen ober und unter uns in allen Pfarren, die zugleich Schultheiße, Vögte u. Sendschöffen wären, verklagen wollte? Doch hartnäckig erhob er Einspruch, ich aber dachte: unwilliger Knecht diente niemahlen recht
          MfG,
          j.steffen

          Kommentar

          • Wallone
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2011
            • 2453

            #6
            Hallo,

            An der 2. Zeile lese ich "juxta Electionem …? canonicam
            Viele Grüße.

            Armand

            Kommentar

            • DanielAJ
              Erfahrener Benutzer
              • 02.07.2017
              • 148

              #7
              Hallo Steffen, hallo Wallone,

              vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe.

              Steffen, Du hast Dir richtig viel Mühe gemacht!

              Der grundsätzliche Inhalt des Kirchenbucheintrages scheint entschlüsselt zu sein. Das reicht mir .


              Ich wäre da niemals drauf gekommen.


              Besten Gruß,
              Daniel

              Kommentar

              • j.steffen
                Erfahrener Benutzer
                • 18.04.2006
                • 1443

                #8
                Hallo Daniel,
                ja, ich meine auch, dabei können wir es belassen (falls nicht noch Geistesblitze herniederfahren).
                MfG,
                j.steffen

                Kommentar

                Lädt...
                X