Heiratseintrag latein Stockmann - Fettel

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  • Markus Winkler
    Erfahrener Benutzer
    • 23.09.2007
    • 696

    [gelöst] Heiratseintrag latein Stockmann - Fettel

    Quelle bzw. Art des Textes: KB
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1775
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Bürstadt
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo,

    ich bräuchte etwas Nachilfe im Transskribieren und Latein.
    Bitte korigieren, ergänzen und übersetzen.

    Ich lese:
    Honestus viduus Xtian Stockmann et pudica virgo Maria Apolonia Georgii
    Fettel civis hujatis relicta filia coram Testibus requisitis: matrimonium
    hoc coram impedimenti in .... affinitatis gradu
    ..... ......, ........ Dispensatione re=
    validat. est.

    Im Voraus vielen Dank
    Markus
    Angehängte Dateien
  • Interrogator
    Erfahrener Benutzer
    • 24.10.2014
    • 1983

    #2
    secunda
    aequali

    impetrato
    Gruß
    Michael

    Kommentar

    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 21185

      #3
      Guten Abend,
      ich lese
      secundo
      und
      contractum
      sowie
      revalidatum
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • Wallone
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2011
        • 2453

        #4
        Hallo,
        Meiner Meinung nach fehlt hier ein Wort nach « aequali ». Es wurde gestrichen aber nicht durch ein anderes ersetzt.
        « in secundo affinitatis gradu aequali … contractum, impetrata dispensatione revalidatum est »
        wobei « contractum » sich auf « matrimonium » bezieht.
        Zuletzt geändert von Wallone; 25.01.2019, 19:28.
        Viele Grüße.

        Armand

        Kommentar

        • ChrisvD
          Erfahrener Benutzer
          • 28.06.2017
          • 1100

          #5
          matrimonium hoc cum impedimento in secundo affinitatis gradu
          aequali contractum, impetrata dispensatione revalidatum est.
          Gruß Chris

          Kommentar

          • Wallone
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2011
            • 2453

            #6
            Hallo Markus, Chris und Allen,

            Die Heirat des ehrbaren Wittwers Christian STOCKMAN mit der tugendhaften Jungfrau Maria Apolonia, Tochter des verstorbenen Georg FETTEL, hiesiger Bürger, die vor den zugezogenen Zeugen mit dem Hindernis der Verwandschaft 2.Grades in gerader Linie gefeiert wurde ist nach Erlangung des Dispensses bestätigt worden.

            P.S. "Impetrata dispensatione". Wir haben da ein schönes Beispiel von Ablativus absolutus (z.B. "Roma capta, Galli …).

            Ins FR bietet die Übersetzung kein besonderes Problem weil wir dieselbe Wendung haben, aber ins Deutsche weiss ich nich wie man verfahren sollte. Daher mein Vorschlag "nach Erlangung des Dispensses".
            Zuletzt geändert von Wallone; 26.01.2019, 12:42.
            Viele Grüße.

            Armand

            Kommentar

            • Huber Benedikt
              Erfahrener Benutzer
              • 20.03.2016
              • 4650

              #7
              moin allseits
              fast alle Ablativkonstruktionen muiss man im Deutschen mit einem Nebensatz bilden.
              Mein Vorschlag:
              Die Eheschliessung des ehrbaren .....mit der tugendhaften.....
              hier vor den notwendigen Zeugen mit dem Hindernis der Verwandtschaft 2. Grades in gerader Linie ist nach Erlangung des Dispensses bestätigt worden.
              Ursus magnus oritur
              Rursus agnus moritur

              Kommentar

              • Wallone
                Erfahrener Benutzer
                • 20.01.2011
                • 2453

                #8
                Hallo Huber,

                Ich danke Dir für Deine Verbesserungen, die ich übernommen habe.
                Viele Grüße.

                Armand

                Kommentar

                • Markus Winkler
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.09.2007
                  • 696

                  #9
                  Hallo,

                  ganz herzlichen dank für die Hilfe.
                  Ich finde es immer spannend zu sehen, wie mit der Hilfe vieler nahezu jedes Problem gelöst werden kann.

                  Vielen Dank und ein schönes Wochenende euch allen
                  Markus

                  Kommentar

                  • Huber Benedikt
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.03.2016
                    • 4650

                    #10
                    Salut Armand , une petitesse
                    herbeirufen eher advocare
                    coram requisitis testibus ....vor den (zur Gültigkeit der Eheschliessung) erforderlichen/ notwendigen Trauzeugen.
                    Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 26.01.2019, 11:05.
                    Ursus magnus oritur
                    Rursus agnus moritur

                    Kommentar

                    • Wallone
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.01.2011
                      • 2453

                      #11
                      Salut Huber und Markus,

                      Es ist ja immer interessant verschiedene Meinungen zu tauschen.

                      Ich meinte auch im Sinne von "advocare".

                      Ich glaube trotzdem daß die beste Übersetzung von "requisitis" "zugezogen" ist.



                      Man findet auch die Wendung:

                      "Als Zeugen wurden zugezogen und erschienen"

                      in vielen elsässischen Urkunden. Ich korrigiere in diesem Sinn.
                      Zuletzt geändert von Wallone; 26.01.2019, 12:41.
                      Viele Grüße.

                      Armand

                      Kommentar

                      • Huber Benedikt
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.03.2016
                        • 4650

                        #12
                        Ich bin da anderer Meinung......
                        qui necessarii sunt ad probationem
                        Angehängte Dateien
                        Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 26.01.2019, 13:00.
                        Ursus magnus oritur
                        Rursus agnus moritur

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                        • Huber Benedikt
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.03.2016
                          • 4650

                          #13
                          upps ...doppelt
                          Ursus magnus oritur
                          Rursus agnus moritur

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                          • Wallone
                            Erfahrener Benutzer
                            • 20.01.2011
                            • 2453

                            #14
                            Nein Huber,

                            Das Wichtige in Deinem Extrakt ist "quod judices debeant requirere".

                            "qui necessarii sunt" ist eine Erklärung aber nicht eine Übersetzung.

                            Das heisst daß "requisitis" kein Adjektiv ist sondern eine verbale Form, nämlich der Partizip Perfekt von "requirere". Es muß also mit einem Hilfsverb wie "werden" oder "sein" konstruiert werden.

                            Entschuldigung dafür aber ich habe nur eine französische Erklärung dieser grammatikalischen Form gefunden:




                            Also, von der Grammatik her: hinziehen, hinzuziehen, zuziehen, wie Du willst.

                            Übersetzungen und Flexionsformen zu "requisitis" im Latein-Wörterbuch von Latein.me.


                            Dies erscheint noch klarer wenn man mit den Wörtern "ad id requisitis" (dazu hingezogen) sucht.

                            "Notwendig" oder "erforderlich" wie Du es verstehst ist ein Adjektiv. Das passt hier nicht.

                            Nun, ja, vom Sinn her ist es beinah dasselbe.
                            Zuletzt geändert von Wallone; 26.01.2019, 18:38.
                            Viele Grüße.

                            Armand

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