Latein - Deutsch

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  • Emil Arnold
    Erfahrener Benutzer
    • 06.06.2011
    • 361

    [gelöst] Latein - Deutsch

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1742
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Wertet


    Hallo,

    ich habe hier eine Abschrift aus einem kahl. Kirchenbuch in Wertet von 1742.

    Der Text ist in Latein und da ich dessen nicht mächtig bin, wollte ich fragen, ob jemand hier helfen kann.
    Es geht um den Eintrag von Bernard Plaggenborg.

    Besten Gruß
    Emil
    Angehängte Dateien
    Suche Familie Schwarz aus Danzig, Familie Kipker und Kandelhardt aus Mettingen und Westerkappeln, Familie Vockamm aus Süderstapel, Familie Wehking aus Jenhorst/Friedewalde, Familie Schmidt/Kortum aus Osterloh.
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29914

    #2
    nach Lese- u. Übersetzungshilfe für fremdsprachige Texte
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • zeilenweise
      Erfahrener Benutzer
      • 10.07.2018
      • 322

      #3
      matrimonio iuncti ex Vrelst optenta dispensatione in quarto gra(abgeschnitten?)
      in Ehe verbunden aus Vrelst - unter gültiger Verwaltung im vierten Grade?

      consanguinitatis aequali Joannes Bernardus Plaggenberg
      der gleichen Verwandtschaft (?) Johannes Bernhard Plaggenberg

      et Susanna Büters.
      und Susanne Büters

      Testes: Gerardus Buter et Nicolaus Plaggenberg ex Vrelste.
      Zeugen: Gerhard Buter und Nicolaus Plaggenberg aus Vrelst


      Ich bin mit der rechtlichen Bedeutung der Begriffe nicht vertraut, daher offen für andere Interpretationen - mir scheint es so, als seien die beiden entfernt miteinander verwandt, was hier ausdrücklich zur Kenntnis genommen wird, aber offenbar keinen Ehehinderungsgrund darstellt.
      Gruß, zeilenweise

      Kommentar

      • Emil Arnold
        Erfahrener Benutzer
        • 06.06.2011
        • 361

        #4
        Vielen Dank. So wird es wohl gewesen sein. Es war ein recht kleines Dörfchen.
        Suche Familie Schwarz aus Danzig, Familie Kipker und Kandelhardt aus Mettingen und Westerkappeln, Familie Vockamm aus Süderstapel, Familie Wehking aus Jenhorst/Friedewalde, Familie Schmidt/Kortum aus Osterloh.

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        • zeilenweise
          Erfahrener Benutzer
          • 10.07.2018
          • 322

          #5
          Ja, in solchen Dörfchen recherchiere ich auch, alle mit allen verwandt :-)
          Allerdings interessant, dass es in den anderen Einträgen auf der Seite offenbar kein Thema war.
          Gruß, zeilenweise

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          • GiselaR
            Erfahrener Benutzer
            • 13.09.2006
            • 2258

            #6
            Hallo,


            "optenta dispensatione" heißt "nach erhaltener Dispensation/nach erhaltenem Dispens" (Freistellung, Erlaubnis)

            eigentlich: obtenta


            "vom vierten Grade gleicher Blutsverwandtschaft" ich glaube der Schreiber hat bei "aequali" das Schluss-s vergessen, so paßt es grammatisch nicht ganz, aber von der Bedeutung her schon.


            Grüße
            Gisela
            Grüße Gisela

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            • zeilenweise
              Erfahrener Benutzer
              • 10.07.2018
              • 322

              #7
              Danke, das klingt sinniger - der Schreiber hatte wohl auch nur oberflächliche Lateinkenntnisse.
              Gruß, zeilenweise

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              • ChrisvD
                Erfahrener Benutzer
                • 28.06.2017
                • 1100

                #8
                Eine korrekte Floskel ist: in quarto gradu consanguinitatis aequalis lineae.
                Man sieht auch: in quarto gradu consanguinitatis aequali, wobei "aequali" (Abl.) dann zu "gradu" gehören muss. Kann mit jedem guten Willen verteidigt werden.
                Die Phrase: in quarto gradu consanguinitatis aequalis, wobei "aequalis" (Gen.) dann zu "consanguinitatis" gehören muss, bedeutet in der Tat: von gleicher Blutsverwandtschaft, aber das hat keine Bedeutung.
                Gruß Chris

                Kommentar

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