Übersetzungshilfe Tschechisch - Hofübergabevereinbarungen?

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  • bherschber
    Erfahrener Benutzer
    • 22.12.2006
    • 123

    [gelöst] Übersetzungshilfe Tschechisch - Hofübergabevereinbarungen?

    Quelle bzw. Art des Textes: Grundbuchauszug
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1652
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hlinna/Hlinay bei Leitmeritz
    Namen um die es sich handeln sollte: Sswarda


    Nun habe ich nochmal einen Grundbuchauszug. Ich verstehe den Text leider nur soweit, dass hier Georg seinen Hof an Jakob übergibt und dass dieser Hof wohl einen Wert von 330 Schock? hat. Zumindest taucht diese Zahl auch später immer wieder auf. Es würde mich freuen, mehr über den Inhalt zu erfahren. Auf der zweiten Seite sind regelmäßige Zahlungen verzeichnet. An wen bezahlt Jakob?

    Herzlichen Dank
    Bernhard Herschberger
    Angehängte Dateien
  • Heike Irmgard
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2016
    • 461

    #2
    Hallo,

    er bezahlt an die gnädige Herrschaft, also seinen Grundherren.

    1652 hat Jakob S. das Gut mit allen Zugehörungen für sich und seine Frau Anna übernommen, so wie es der vorherige Hofbesitzer besessen hat. Er hat es von seinem Vater Georg S., der altersschwach ist, unter folgenden Bedingungen erhalten: erstens (hier bin ich mir jetzt unsicher, daher unter Vorbehalt: muß er die Schuld bei der Herrschaft von 52 Schock bezahlen, und zwar jedes Jahr 8 Schock; die restliche Summe von 278 Schock hat Georg schon bezahlt (?). Außerdem (übergibt Georg?) "Pulw[i?]zu znadob[..] wornim" (= ?), 1 Faß Wein, 2 Ochsen, 1 Kalbin, die für 3 Jahre bei ihm bleibt (?). Georg (behält?) für sich und seine Frau Anna bis zu beider Tod ein Stück Feld auf 1 w... (?) in "lautssleed" (?), 2 junge Nußbäume, 2 junge Birnenstämme auf einem Feld stehend (genannt Weinfeld?). (Sehr unsicher bin ich beim folgenden Text: Nach dem Tod soll das beschriebene Ausgenommene wieder an den Hof fallen, nach dem Tod des Vaters ist (Jakob?) verpflichtet, der Mutter 30 Schock Mitgift zu zahlen, von denen sie 5 Schock dem Kirchengut von Cz. vermacht? Und wenn Jakob seine Eltern gebührend betreut, wie er verpflichtet ist, wird ihm das Restliche alles übergeben und hinterlassen?)

    1654 zahlt er 4 Schock, 1660 4 Schock usw.

    Hier müßte jemand, der sich auskennt, noch einmal übersetzen. Bei der Zahlung 1654 bin ich mir z. B. nicht sicher, ob es heißt, daß am 29.1. beim Gericht vereinbart wurde, daß er an Mitfasten 4 Schock hinlegt, oder ob er am 29.1. schon zahlte (oder vielleicht etwas ganz anderes dasteht). Die übrigen Zahlungen Jakobs sind aber eindeutig, sie gehen alle an die Herrschaft.

    Viele Grüße von Heike
    Zuletzt geändert von Heike Irmgard; 09.09.2017, 02:02.

    Kommentar

    • bherschber
      Erfahrener Benutzer
      • 22.12.2006
      • 123

      #3
      Vielen, vielen Dank Heike.
      Herzliche Grüße
      Bernhard

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