Lediges Kind

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  • john
    Benutzer
    • 23.01.2011
    • 64

    [gelöst] Lediges Kind

    Quelle bzw. Art des Textes: Taufbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1659
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Obergericht bei Landeck
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo, Guten Abend

    Wer könnte mich hier weiterhelfen. Mein Latein reicht noch nicht soweit

    Folgendes konnte ich lesen:

    Anno 1659 Tag 26. Dezember (Pfarrer) Gaulrapp Cura in
    Ried "tauft das Kind"

    P: Michael Mäss ....................
    M: Christina Kölin, Mathio K.....................
    ..................................
    J: Kind ...................
    ....................... unehelich.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Gruß
    John
    Angehängte Dateien
  • PrauseRode
    Erfahrener Benutzer
    • 20.11.2015
    • 323

    #2
    Ein bisschen mehr, ohne Gewähr:

    Anno 1659 die 26 10bris ego ?ndreas Gautrapp Curates in
    Ried baptizavi infanto, cuius parentes
    P: Michael Mäß ?, ? Bernard Köle
    M: Christina Kölin, Matthiae Krütter absenti
    ? ?, et ? impotente, ?, uxor
    J: Infans in necessitate ab obst.. Gertrud
    ? fuit baptizatus. Illegitimus.
    Liebe Grüße

    Volker

    Gesucht:
    FN Prause, Bialystok, Polnisch-Kamnitz (Kamenica Polska), Neulomnitz (Nova Lomnica)
    FN Rode, Raum Dresden
    FN Flügel, Raum Gefrees
    /Zell, Fichtelgebirge

    Mit PC geht alles viel schneller - es dauert halt nur ein bisschen länger ...

    Kommentar

    • Klimlek
      Erfahrener Benutzer
      • 11.01.2014
      • 2291

      #3
      Hallo, ich würde lesen

      Anno 1659 die 26 10bris ego Andreas Gautrapp Curatus in
      Ried baptizavi infanto, cuius parentes
      P: Michael Mäß solutus, famulus Bernardi Köle
      M: Christina Kölin, Matthiae Knütter absentio
      tunc temporis, et so ipso impotente, dicentis uxor
      J: Infans in necessitate ab obstetrice Gertrud
      Denglin fuit baptizatus. Illegitimus.

      Kommentar

      • PrauseRode
        Erfahrener Benutzer
        • 20.11.2015
        • 323

        #4
        Übersetzung:
        Anno 1659 am 26 Dezember: ich Andreas Gautrapp Pfarrer in
        Ried taufte ein Kind, dessen Eltern
        P: Michael Mäß ledig, Diener des Bernard Köle
        M: Christina Kölin, des Matthias Knütters, abwesend
        zu dieser Zeit, und also nicht der Vater, zügelloses Eheweib
        J: Das Kind wurde notgedrungen von der Hebamme Gertrud
        Denglin (not?)getauft. Unehelich.

        Jaja, da sieht man's mal wieder, ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse ...
        Jetzt noch meine Frage dazu: ist das Kind kurz nach der Geburt gestorben und bekam keinen Namen, und wenn nicht, wie wurde es genannt? Durften Hebammen Nottaufen durchführen?
        Zuletzt geändert von PrauseRode; 28.12.2015, 01:59.
        Liebe Grüße

        Volker

        Gesucht:
        FN Prause, Bialystok, Polnisch-Kamnitz (Kamenica Polska), Neulomnitz (Nova Lomnica)
        FN Rode, Raum Dresden
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        /Zell, Fichtelgebirge

        Mit PC geht alles viel schneller - es dauert halt nur ein bisschen länger ...

        Kommentar

        • john
          Benutzer
          • 23.01.2011
          • 64

          #5
          Hallo Volker

          Danke für deine fachmännische Übersetzung. Das Kind hat keinen Namen bekommen. Oft steht bei einer Geburt wo das Kind gleich stirbt als Namen "Anonymus".
          Ob die Hebamme eine Nottaufe machen darf, ????. In den Film "Die Hebamme" ist es mal nicht sehr erwünscht gewesen.

          einen schönen Abend noch
          John

          Kommentar

          • Artsch
            Erfahrener Benutzer
            • 14.07.2013
            • 1933

            #6
            Hallo John,

            eine Nottaufe durfte jeder machen. Es galt doch dem sterbendem Kind den Weg ins Himmelreich zu erhalten.

            Beste Grüße
            Artsch

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