Latein 1689 - 1. Ehefrau für tot erklärt

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  • Zita
    Moderator
    • 08.12.2013
    • 6842

    [gelöst] Latein 1689 - 1. Ehefrau für tot erklärt

    Quelle bzw. Art des Textes: Trauungsbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1689
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Niederösterreich
    Namen um die es sich handeln sollte: Blämthaller


    Liebe MitleserInnen,

    hier der lateinische Teil mit der Bitte um Übersetzung:



    Visis itaque et persensis his coram me iuratio edictis causis poterit
    Dominus Parochus loci praedicto Matthia Blämthaller Novo Matri-
    monio hernatis tamen hernandis assistere Eidemque novam Uxorem
    pro Matrimonis concedere, quod etiam hisce in Domino concedo
    et licentiam confero.

    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Zita
  • Wallone
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2011
    • 2728

    #2
    Hallo Zita,
    Zuerst mal kleine Korrekturen von der Transkription:

    Visis itaque et perpensis his coram me curato edictis causis poterit
    Dominus Parochus loci praedicti Matthia Blämthaller Novo Matri-
    monio servatis tamen servandis assistere. Eidemque novam Uxorem
    pro Matrimonio concedere, quod etiam hisce in Domino concedo
    et licentiam confero.

    Jetzt versuche das in Deutsch zu übersetzen aber da Deutsch nicht meine Muttersprache ist nehme ich gern Verbesserungen entgegen.

    In Anbetracht und daher in Erwägung der vor mir Pfarrer vorgestellten obigen Gründen darf der Herr Pfarrer des gesagten Ortes, Mathias Blämthaller jedoch unter Einhaltung der vorgeschriebenen Formen der neuen Heirat beistehen sowie der neuen Ehegattin durch Heirat das zustehen was ich vor dem Herrn zustehe,[wofür] ich meine Erlaubnis gewähre.

    Also und wie gesagt das ist nur ein Anfang den Ihr selbstverständlich verbessern dürft.

    Armand
    Viele Grüße.

    Armand

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    • j.steffen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.04.2006
      • 1495

      #3
      Hallo,
      ich versuche mal zu ergänzen:
      Z. 2: praedicto Matthiae

      Nachdem vor mir, dem Pfarrer, die genannten Gründe angesehen u. gründlich erwogen wurden, wird der Pfarrer des vorgenannten Ortes dem Matthias Bl. bei neuer Eheschließung, jedoch unter Einhaltung der vorgeschriebenen Formen, beistehen können u. demselben eine neue Frau zur Ehe zugestehen, was auch ich diesen [Eheleuten] zugestehe u. die [entspr.] Erlaubnis übertrage.
      MfG,
      j.steffen

      Kommentar

      • Wallone
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2011
        • 2728

        #4
        Hallo J. Steffen,
        Danke für die Verbesserungen. Du hast Recht: der Mathias Blämthaller ist kein Pfarrer sondern ein Wittwer.
        Was ich aber nicht verstehe ist daß Du "praedict?" mit "loci" in Einklang bringst obwohl dann unbedingt ein Genitiv benötigt wäre, also "praedicti" und nicht "praedicto".
        Also entweder " Parochus loci praedicti " (des vorgenannten Ortes) oder " praedicto Mathias Blämthaller" ( dem oben erwähnten Mathias Blämthaller) wobei dann "loci" allein stehen würde".
        Siehst Du was ich meine?
        Danke für eine Erläuterung.
        Armand
        Viele Grüße.

        Armand

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        • j.steffen
          Erfahrener Benutzer
          • 18.04.2006
          • 1495

          #5
          Hallo Armand,
          natürlich hast Du Recht; das war ein Flüchtigkeitsfehler von mir, und "praedicto Matthiae" gehört zusammen, u. "parochus loci", also:
          wird der Pfarrer des Ortes dem vorgenannten Matthias Bl..
          Das ändere ich dann oben.
          MfG,
          j.steffen

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          • Zita
            Moderator
            • 08.12.2013
            • 6842

            #6
            Hallo Armand und j. steffen,

            vielen Dank für die Transkription und Eure Übersetzung!

            Zita

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