Streit um einen Brunnen (67 links)

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Streit um einen Brunnen (67 links)

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokol
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1779
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Wolfenweiler
    Namen um die es sich handeln sollte: Eisenlohr


    Hallo,
    auch hier nur 2 Worte.

    Danke Gruß Harald


    Int: 7.
    Ob Zeuge was zu …...
    wisse, nemlich in dieser Sache? R. Nein.


    Prol: Rat: in pos.hil:
    dimis:

    Actum quo supra.

    Eisenlohr

    ….. jur.
    Angehängte Dateien
  • didirich
    Erfahrener Benutzer
    • 02.12.2011
    • 1372

    #2
    Ich lese
    Ob Zeuge was zu erinnern wisse

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11862

      #3
      erinnern
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • amyros
        Erfahrener Benutzer
        • 03.11.2009
        • 1409

        #4
        Und das vorletzte Wort?

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11862

          #5
          Zitat von amyros Beitrag anzeigen
          Und das vorletzte Wort?
          Im Vergleich mit dem "Actum" oben drüber könnte es
          "Act." heißen, und das könnte "Actuarius" bedeuten.

          Zweimal Konjunktiv!
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

          Kommentar

          • amyros
            Erfahrener Benutzer
            • 03.11.2009
            • 1409

            #6
            Danke Henry!!

            Kommentar

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