Streit um einen Brunnen (54 rechts)

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Streit um einen Brunnen (54 rechts)

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1780
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Wolfenweiler
    Namen um die es sich handeln sollte: Sutter, Sutterlin


    Hier sind es auch nur ein paar Worte.

    Danke Gruß Harald

    Hochfürstlich Hochlöbliches
    ober Amt


    Einem Hochfürstl: ober amt habe
    an durch die gerechtsame und warhafte
    beschafenheit eines Eigenthüml. Brunnens
    als woran der Hß Jacob Eberhard wie
    wohl gantz ohne grund, anspruch zu machen
    gedencket, unterthänig vor augen legen
    wollen Es hatten nemlich Hans georg Sütterlin
    und Andreas Sutter neben einander wohnet auf
    einem Hof auf welchen sie einen Brunnen mit
    einander ganz allein in stand zu Erhalten
    und benuzen hetten nachdem nun der
    Sutterlin und Sutter in Sibenbürgen
    gezogen so hatte mein Vatter seel ihnen ihre
    heuser gebey Hof Brunn samt alle ger-
    echtigkeit die da zu gehörgen abgekauft
    und bereits auch gleich bezahlet wie es
    mein Kaufbrief erweise nicht lange
    dar nach sahe mein Vatter seel das dieser
    brunnen den Einsturtz sich drohete es war
    allso kein ander mittel als denselben
    aus zu heben zu lassen welche kosten mein
    Vatter seel: ganz allein ….... mein Vatter
    seel. ließ denselben aneinander …..
    auf sein eigenthum gut setzen welche kosten
    er auch wiederumb ganz allein bestritten
    wie dan nun das wasserschöpfen mit ….

    ….. …. den 24ten Januar 1780
    Angehängte Dateien
  • Karla Hari
    Erfahrener Benutzer
    • 19.11.2014
    • 5898

    #2
    eine Lücke bleibt:

    Einem Hochfürstl: ober amt habe
    an durch die gerechtsame und warhafte
    beschafenheit eines Eigenthüml. Brunnens
    als woran der Hß Jacob Eberhard wie
    wohl gantz ohne grund, anspruch zu machen
    gedencket, unterthänig vor augen legen
    wollen Es hatten nemlich Hans georg Sütterlin
    und Andreas Sutter neben einander gewohnet auf
    einem Hof auf welchen sie einen Brunnen mit
    einander ganz allein in stand zu Erhalten
    und benuzen hetten nachdem nun der
    Sutterlin und Sutter in Sibenbürgen
    gezogen so hatte mein Vatter seel ihnen ihre
    heuser gebey Hof Brunn samt alle ger-
    echtigkeit die da zu gehörgen abgekauft
    und bereits auch gleich bezahlet wie es
    mein Kaufbrief erweise nicht lange
    dar nach sahe mein Vatter seel das dieser
    brunnen den Einsturtz sich drohete es war
    allso kein ander mittel als denselben
    aus zu heben zu lassen welche kosten mein
    Vatter seel: ganz allein ….... mein Vatter
    seel. ließ denselben an ein ander Ort ebenfalls
    auf sein eigenthum gut setzen welche kosten
    er auch wiederumb ganz allein bestritten
    wie dan nun das wasserschöpfen mit einem Schöpfeimer

    citirt auf den 24ten Januar 1780
    Lebe lang und in Frieden
    KarlaHari

    Kommentar

    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 1409

      #3
      Nun fehlt ja nur noch ein Wort.

      Danke KarlaHari

      Kommentar

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