Quelle bzw. Art des Textes:
Trauungsregister-Eintrag
Jahr, aus dem der Text stammt:
1892
Ort und Gegend der Text-Herkunft:
Berlin
Link (Seite 2):
Hallo,
bei oben verlinkter zweiter Seite des Trauungsregister-Eintrags von Franz August Karl Otto und Minna Hermine Marie Otto geb. Fessel habe ich leider bei den Taufen einige kleine Lücken bzw. Unklarheiten und würde mich über Hilfe freuen. Was die Straße und Haus-Nr. beim zweiten Taufzeugen angeht, bin ich mir nicht sicher, ob die hinter der Hausnummer erkennbaren kleinen Zeichen irgend etwas zu bedeuten haben. Habe solche noch nirgendwo hinter einer Hausnummer gesehen.
Hier meine Transkription:
Als Zeugen waren zugezogen und erschienen:
3. der Telegraphen Aufseher Diätar
..... Wadt [?]
der Persönlichkeit nach auf Grund seines [?]
Taufscheines [?] anerkannt,
fünfunddreißig Jahre alt, wohnhaft zu Berlin,
Forster Straße 44
4. der Klempner [?] Franz Otto
-----------------------------------------------------
der Persönlichkeit nach wie Zeuge zu 3
anerkannt,
zweiunddreißig Jahre alt, wohnhaft zu Berlin,
Königgrätzer Straße 56 ??
In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die
Verlobten einzeln und nach einander die Frage:
ob sie erklären, daß sie die Ehe mit einander eingehen wollen.
Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte
hierauf der Ausspruch des Standebeamten, daß er sie nunmehr kraft
des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Carl Otto
Marie Otto geborene Fessel
Gustav Wadt
Franz Otto
Der Standesbeamte
3. der Telegraphen Aufseher Diätar
..... Wadt [?]
der Persönlichkeit nach auf Grund seines [?]
Taufscheines [?] anerkannt,
fünfunddreißig Jahre alt, wohnhaft zu Berlin,
Forster Straße 44
4. der Klempner [?] Franz Otto
-----------------------------------------------------
der Persönlichkeit nach wie Zeuge zu 3
anerkannt,
zweiunddreißig Jahre alt, wohnhaft zu Berlin,
Königgrätzer Straße 56 ??
In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die
Verlobten einzeln und nach einander die Frage:
ob sie erklären, daß sie die Ehe mit einander eingehen wollen.
Die Verlobten beantworteten diese Frage bejahend und erfolgte
hierauf der Ausspruch des Standebeamten, daß er sie nunmehr kraft
des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Carl Otto
Marie Otto geborene Fessel
Gustav Wadt
Franz Otto
Der Standesbeamte
Gruß
Christian
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