Bemerkung eines Pfarrers 1715

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  • Alexlissberg
    Erfahrener Benutzer
    • 17.06.2013
    • 286

    [gelöst] Bemerkung eines Pfarrers 1715

    Quelle bzw. Art des Textes: Bemerkung im Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1715
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Lißberg
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Guten Tag, könnt ihr mir bitte helfen den Rest des Textes zu transkribieren und dann ins heutige Deutsch zu übersetzen?

    Den 30 huius wue Conventius Ecclesiasticus ge-
    halten, und citiret nachfolgende, wegen des for-
    der Stuhls gleich am Schmiedschen auf der Vohr-
    bühn, und befraget: ob sie recht hätten solche
    Stände zu betreten daran solches ?????
    ????, aber ohne grund, massen das Kirchen-
    protocoll nichts testiret, auch beyliegende
    Zettel oder quittung nicht haben, mir vorgebend
    ihre alte vorfahren, der Rechischen, und Wal-
    therschen familie zuständig, hätte ihn erbauet, stehe
    aber zu beweisen, darauf bewilliget, daß
    ein jeglicher der auß solchen Familien sey, sein
    Stand, oder Sitz mit einem R. zu zahlen ver-
    bundene sey, und in solche Ordnung eingetheilet
    worden. den 1)betritt Herr Johann Ernst Hofman
    Förster allhier nicht aus recht, sondern weil er
    ein Fürstl. Bedienter ist 2) Johann Caspar Reich
    Müller allhier (dieser ist weggezogen)
    (dann ist die Seite mehrmals verschmiert)

    3) Jacob Walther
    4) Christoffel Walter 5) Johann Caspar Hilß der Glaser
    6) Johannes Mäuser 7) Joh
    Conradt Mäuser 8) (modo) Weigandt Hilß 9) Joh. Conrad
    Schadt 10) Johannes Kraudt Johan Henrich ???? Aber hac condition
    daß wenn einer von diesen Besitzern nach gottes
    willen absterben solte, seine Erben: Sohn oder Toch-
    ter mann bei zeiten sich an zumelden und solchen
    einzulösen, und sich zu zuschreiben ??? hat, ??? nicht
    der Kirchen verfallen seyn soll.

    Zuletzt geändert von Alexlissberg; 25.08.2015, 15:39.
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 3984

    #2
    Hallo,
    es geht um die festen Plätze in der Kirche, die von den Familinoberhäuptern gekauft werden mussten. Dabei gab es eine bestimmte Rangfolge. Die ersten Familien bekamen die besten Plätze. In deinem Text sind Unklarheiten aufgetreten, ob die Betreffenden berechtigt waren, einen bestimmten Platz zu besetzen. Es waren keine Aufzeichnungen in den Kirchenprotokollen vorhanden und es konnten keine Quittungen vorgezeigt werden.
    Hier wird auch daran erinnert, dass nach dem Tod eines Familienoberhauptes der Sohn oder Schwiegersohn die Plätze (Stühle) wieder neu kaufen musste.

    Vg
    mawoi

    Kommentar

    • Leineweber12
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2010
      • 1537

      #3
      Viel ist es nicht:
      Den 30 huius wue Conventius Ecclesiasticus ge-
      halten, und citiret nachfolgende, wegen des for-
      der Stuhls gleich am Schmiedschen auf der Vohr-
      bühn, und befraget: ob sie recht hätten solche
      Stände zu betreten darauf solches mit... be?
      ..ättiget, aber ohne grund, massen das Kirchen-
      protocoll nichts testiret, auch beyliegende
      Zettel oder quittung nicht haben, mir vorgebend
      ihre alte vorfahren, der Rechischen, und Wal-
      therschen familie zuständig, hätte ihn erbauet, stehe
      aber zu beweisen, darauf bewilliget, daß
      ein jeglicher der auß solchen Familien sey, sein
      Stand, oder Sitz mit einem R. zu zahlen ver-
      bundene sey, und in solche Ordnung eingetheilet
      worden. den 1)betritt Herr Johann Ernst Hofman
      Förster allhier nicht aus recht, sondern weil er
      ein Fürstl. Bedienter ist 2) Johann Caspar Reich
      Müller allhier (dieser ist weggezogen)
      (dann ist die Seite mehrmals verschmiert)

      3) Jacob Walther
      4) Christoffel Walter 5) Johann Caspar Hilß der Glaser
      6) Johannes Mäuser 7) Joh
      Conradt Mäuser 8) (modo) Weigandt Hilß 9) Joh. Conrad
      Schadt 10) Johannes Kraudt Johan Henrich ???? Aber hac condition
      daß wenn einer von diesen Besitzern nach gottes
      willen absterben solte, seine Erben: Sohn oder Toch-
      ter mann bei zeiten sich an zumelden und solchen
      einzulösen, und sich zu zuschreiben ??? hat, ??? nicht
      der Kirchen verfallen seyn soll.

      Grüße von Leineweber

      Kommentar

      • Alexlissberg
        Erfahrener Benutzer
        • 17.06.2013
        • 286

        #4
        Vielen Dank an Leinweber und Mawoi

        Grüße aus Wippenbach
        Alex

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