Quelle bzw. Art des Textes: Bemerkung im Kirchenbuch
Jahr, aus dem der Text stammt: 1715
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Lißberg
Namen um die es sich handeln sollte:
Jahr, aus dem der Text stammt: 1715
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Lißberg
Namen um die es sich handeln sollte:
Guten Tag, könnt ihr mir bitte helfen den Rest des Textes zu transkribieren und dann ins heutige Deutsch zu übersetzen?
Den 30 huius wue Conventius Ecclesiasticus ge-
halten, und citiret nachfolgende, wegen des for-
der Stuhls gleich am Schmiedschen auf der Vohr-
bühn, und befraget: ob sie recht hätten solche
Stände zu betreten daran solches ?????
????, aber ohne grund, massen das Kirchen-
protocoll nichts testiret, auch beyliegende
Zettel oder quittung nicht haben, mir vorgebend
ihre alte vorfahren, der Rechischen, und Wal-
therschen familie zuständig, hätte ihn erbauet, stehe
aber zu beweisen, darauf bewilliget, daß
ein jeglicher der auß solchen Familien sey, sein
Stand, oder Sitz mit einem R. zu zahlen ver-
bundene sey, und in solche Ordnung eingetheilet
worden. den 1)betritt Herr Johann Ernst Hofman
Förster allhier nicht aus recht, sondern weil er
ein Fürstl. Bedienter ist 2) Johann Caspar Reich
Müller allhier (dieser ist weggezogen)
(dann ist die Seite mehrmals verschmiert)
3) Jacob Walther
4) Christoffel Walter 5) Johann Caspar Hilß der Glaser
6) Johannes Mäuser 7) Joh
Conradt Mäuser 8) (modo) Weigandt Hilß 9) Joh. Conrad
Schadt 10) Johannes Kraudt Johan Henrich ???? Aber hac condition
daß wenn einer von diesen Besitzern nach gottes
willen absterben solte, seine Erben: Sohn oder Toch-
ter mann bei zeiten sich an zumelden und solchen
einzulösen, und sich zu zuschreiben ??? hat, ??? nicht
der Kirchen verfallen seyn soll.
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