Grundbuch 1856

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  • StefOsi
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2013
    • 4163

    [gelöst] Grundbuch 1856

    Quelle bzw. Art des Textes: Grundbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1856
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Niederschlesien



    Hallo,

    zur Zeit sitze ich an allen Unterlagen/Urkunden die ich so habe und erstelle bzw. aktualisiere Transkripte der kompletten Texte.

    Hier habe ich nun den Ausschnitt aus einem Grundbuch von 1856 den ich nicht vollständig lesen kann. Beide Scans hängen zusammen (ein und dieselbe Seite).

    Blatt 1:
    Verhandelt Seidorf, am 4. Februar 1856

    In der Grundsache des Hauses
    Nr. 67 allhier, wird heute
    nachstehende Kaufpunktation*
    zu Protocoll erklärt,

    1. Es verkaufet Karl Fichtner sein, unter
    Hyp. ??? dorf Nr. 67 allhier belegenes Haus,
    mit dem, unteren 2. April 1852 aus dem
    Bauergute Nr 136 hie(r)selbst erkauften, u(nd)
    dem Hause zugeschriebenen Acker, mit
    Rechten, Mitzeugen, Lasten u. ???-
    den, und aller? ???, ??? ???, ???, ???
    ??? ??? ist, mit dem, ad 4 gekauften

    Blatt 2:
    ???, an den Häusler Karl Simon
    Nr. 88 hier, für die Kaufsumme
    von 500 Rtl, mit Buchstaben:
    fünfhundert Thaler ??? Cour[ant].:

    2. Die Kaufgelderzahlung erfolgt ???:
    a) zahlt Käufer heute ??? - 50 Rtl
    und wird hierüber gleichzeitig
    quittirt
    b) Der Betrag mit - 450 Rtl
    wird bei Ostern d[es] J[ahres] ganz bezahlt
    u[nd] bleibt bis dahin ???
    ???
    Sedest? des Kaufgeld 500 Rtl


    Würde mich freuen, wenn jemand die fehlenden Stellen ergänzen bzw. Fehler korrigieren könnte.
    Angehängte Dateien
  • Julio
    Erfahrener Benutzer
    • 01.05.2015
    • 688

    #2
    Hallo,
    ich lese wie folgt:

    Verhandelt Seidorf, am 4. Februar 1856

    In der Grundsache des Hauses
    Nr. 67 allhier, wird heute
    nachstehende Kaufpunktation*
    zu Protocoll erklärt,

    1. Es verkaufet Karl Fichtner sein, unter
    Hyp. zu Dorf Nr. 67 allhier belegenes Haus,
    mit dem, unteren 2. April 1852 aus dem
    Bauergute Nr 136 hie(r)selbst erkauften, u(nd)
    dem Hause zugeschriebenen Acker, mit
    Rechten, Mitzeugen, Lasten u. Beschwer-
    den, und aller? ???, ??? ???, ???, ???
    ??? nagelfest ist, mit dem, ad 4 gedachten

    Blatt 2:
    Beilasten, an den Häusler Karl Simon
    Nr. 88 hier, für die Kaufsumme
    von 500 Rtl, mit Buchstaben:
    Fünfhundert Thaler pr[eußisch] Cour[ant].:

    2. Die Kaufgelderzahlung erfolgt also
    a) zahlt Käufer heute baar - 50 Rtl
    und wird hierüber gleichzeitig
    quittirt
    b) Der Betrag mit - 450 Rtl
    wird bei Ostern d[ieses] J[ahres] ganz bezahlt
    u[nd] bleibt bis dahin zinsenfrei u. unein[-]
    getragen.
    Sedest? das Kaufgeld 500 Rtl

    Gruß Julio

    Kommentar

    • StefOsi
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2013
      • 4163

      #3
      Hallo Julio,

      danke schon mal für deine Ergänzungen. So langsam wird es was und fängt an mehr Sinn zu ergeben.

      Kommentar

      • Interrogator
        Erfahrener Benutzer
        • 24.10.2014
        • 2086

        #4
        Hallo,

        mein Versuch:

        1. Es verkaufet Karl Fichtner sein, unter
        Hyp. ??? dorf Nr. 67 allhier belegenes Haus,
        mit dem, unteren 2. April 1852 aus dem
        Bauergute Nr 136 hie(r)selbst erkauften, u(nd)
        dem Hause zugeschriebenen Acker, mit
        Rechten, Mitzeugen, Lasten u. ???-
        den, und aller? ???, was rud?, nieth, ???
        ??? nagelfest ist, mit dem, ad 4 gekauften

        Blatt 2:
        ???, an den Häusler Karl Simon
        Nr. 88 hier, für die Kaufsumme
        von 500 Rtl, mit Buchstaben:
        fünfhundert Thaler g[e]wöhnliche? Cour[ant].:

        2. Die Kaufgelderzahlung erfolgt also:
        a) zahlt Käufer heute baar - 50 Rtl
        und wird hierüber gleichzeitig
        quittirt
        b) Der Betrag mit - 450 Rtl
        wird bei Ostern d[es] J[ahres] ganz bezahlt
        u[nd] bleibt für dahin zinsenfrei ???
        ???
        Sedest? des Kaufgeld 500 Rtl
        Gruß
        Michael

        Kommentar

        • Interrogator
          Erfahrener Benutzer
          • 24.10.2014
          • 2086

          #5
          etwas zu spät
          Gruß
          Michael

          Kommentar

          • didirich
            Erfahrener Benutzer
            • 02.12.2011
            • 1372

            #6
            Hallo
            ich lese immer statt Mitzeugen >Nutzungen<
            Gruß didirich

            Kommentar

            • StefOsi
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2013
              • 4163

              #7
              Hallo Michael,

              auch dir ein Dank.

              Ich habe mal grad nach nagelfest und Grundbuch gegoogelt und eine typische Redewendung ist:

              erd-, niet- und nagelfest

              d.h. vor nieth steht "erd,"

              Kommentar

              • StefOsi
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2013
                • 4163

                #8
                Zitat von didirich Beitrag anzeigen
                Hallo
                ich lese immer statt Mitzeugen >Nutzungen<
                Gruß didirich
                Klingt logisch und jetzt wo man es weiß, kann man es auch lesen

                Kommentar

                • StefOsi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2013
                  • 4163

                  #9
                  Aktueller Stand:

                  Verhandelt Seidorf, am 4. Februar 1856

                  In der Grundsache des Hauses
                  Nr. 67 allhier, wird heute
                  nachstehende Kaufpunktation*
                  zu Protocoll erklärt,

                  1. Es verkaufet Karl Fichtner sein, unter
                  Hyp. zu Dorf Nr. 67 allhier belegenes Haus,
                  mit dem, unteren 2. April 1852 aus dem
                  Bauergute Nr 136 hie(r)selbst erkauften, u(nd)
                  dem Hause zugeschriebenen Acker, mit
                  Rechten, Nutzungen, Lasten u. Beschwer-
                  den, und aller? ???, was erd, nieth, ???
                  ??? nagelfest ist, mit dem, ad 4 gedachten

                  Blatt 2:
                  Beilasten, an den Häusler Karl Simon
                  Nr. 88 hier, für die Kaufsumme
                  von 500 Rtl, mit Buchstaben:
                  Fünfhundert Thaler pr[eußisch]/g[e]wöhnliche? Cour[ant].:

                  2. Die Kaufgelderzahlung erfolgt also
                  a) zahlt Käufer heute baar - 50 Rtl
                  und wird hierüber gleichzeitig
                  quittirt
                  b) Der Betrag mit - 450 Rtl
                  wird bei Ostern d[ieses] J[ahres] ganz bezahlt
                  u[nd] bleibt bis dahin zinsenfrei u. unein[-]
                  getragen.

                  Sedest? das Kaufgeld 500 Rtl

                  Kommentar

                  • didirich
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.12.2011
                    • 1372

                    #10
                    Hallo StefOsi
                    Jetzt bin ich wieder unsicher
                    Es könnte statt Nutzungen auch Mutzungen heißen
                    dieses Wort kommt auch in Kaufverträgen vor
                    was es bedeutet ist mir aber nicht klar, jetzt musss ein Experte ran.
                    nochmals Gruß didirich

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